Märkte & Kurse

Ausgewählte Nachricht
Suchanfrage
Produktinformation
 

 

Ausgewählte Nachricht
01.09.2024 05:00

Keine großen Flaschen: Handgepäckregeln wieder verschärft

Luftverkehr

Frankfurt/Main (dpa) - Fluggäste dürfen künftig doch keine größeren Flaschen mit Flüssigkeit im Handgepäck mit in den Flieger nehmen. An den Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln wieder verschärft. Passagiere dürfen nach Angaben der Bundespolizei und des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport seit Monatsbeginn Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. 

Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen. 

Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. Auch größere Flaschen konnten teilweise im Handgepäck bleiben. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss. 

Neue EU-Vorgaben

Nach neuen Vorgaben der EU sind größere Flaschen wieder verboten, während die Behälter bis 100 Milliliter im Handgepäck bleiben können und nicht extra ausgepackt werden müssen. Auch elektronische Geräte können im Koffer bleiben. 

An den in Deutschland noch weit verbreiteten Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern müssen Elektronik und Beutel hingegen weiterhin zeitraubend ausgepackt und vorgezeigt werden. Ausgenommen von den Flüssigkeitsregeln sind Medikamente und flüssige Babynahrung. 

Börsenkalender
01.09.24
Peru
Verbraucherpreisindex (CPI)

ZEPHYRUS WING ENERGIES LTD
Geschäftsbericht

SHANGHAI HAISHUN NEW PHARMACEUTICAL
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht

 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services