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25.02.2026 12:50

ROUNDUP/Asylreform: Bundestagsausschuss beschließt Änderungen

BERLIN (dpa-AFX) - Mit den Stimmen der Koalition hat der Innenausschuss des Bundestages zwei Regierungsentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen. Zu den Änderungen an den vom Kabinett 2025 beschlossenen Entwürfen, auf die sich Union und SPD noch verständigt haben, gehört unter anderem, dass Schutzsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, künftig schneller als bisher arbeiten dürfen.

Appell für Möglichkeit zum Schulbesuch

Wie Teilnehmer der Ausschusssitzung übereinstimmend berichteten, gab es zudem eine Mehrheit für einen Entschließungsantrag von Union und SPD, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Wohnverpflichtung und Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig gewesen.

Clara Bünger, Innenpolitikerin der Linksfraktion, sagte, es handele sich um die massivste Asylrechtsverschärfung in Deutschland seit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993. Damals war unter anderem festgestellt worden, dass Asylbewerber, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, keinen Anspruch auf Asylprüfung in Deutschland haben, da dort bereits Schutz möglich gewesen wäre.

Weniger Asylbewerber

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230.000 Asylerstanträge gestellt, so sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf rund 113.000 Erstanträge. Fachleute gehen davon aus, dass neben den Binnengrenzkontrollen auch der Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 hier eine Rolle spielt.

Umsetzungsfrist der EU endet im Juni

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben für die nationale Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Die abschließende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag geplant.

Außengrenzverfahren und Identitätskontrolle

Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.

Schnellere Dublin-Verfahren

Verfahren sollen beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.

Wer sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat durchlaufen muss oder dort bereits einen Schutzstatus erhalten hat, kann in einer speziellen Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Allerdings können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie solche Sekundärmigrationszentren einrichten. Wer gegen die Pflicht verstößt, dort zu bleiben, muss mit Leistungskürzungen rechnen.

Solidarität durch Umverteilung

Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt unter anderem damit zusammen, dass die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen hat.

Weitergehende Entscheidungen der Europäischen Union

Vergangene Woche gaben die EU-Staaten zudem final grünes Licht für eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie soll künftig für alle Mitgliedstaaten gelten. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch. In diese Länder soll künftig durch ein beschleunigtes Asylverfahren schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden können - allerdings nicht automatisch, da die Asylgründe geprüft werden sollen.

Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist. Die Türkei gehört zu den Hauptherkunftsstaaten von Asylsuchenden in Deutschland./abc/DP/jha



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