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| 01.02.2026 10:46 Hoffmann: Keine Grundgesetzänderung für Sozialstaatsreform BERLIN (dpa-AFX) - CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat einer Grundgesetzänderung zur vollständigen Umsetzung der geplanten Sozialstaatsreform eine Absage erteilt. Mit der Zustimmung zur Grundgesetzänderung würde man sich "auch die absurden Pläne von AfD oder Linken einkaufen, wie Enteignungen, Nato-Austritt, Raus aus der EU, wirtschaftliche Hinwendung nach Russland", sagte Hoffmann der Mediengruppe Bayern. "Ich habe der AfD und der Linken nichts anzubieten." Kommission macht Reformvorschläge Eine Sozialstaatskommission, auf die sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, hatte Anfang der Woche weitgehende Reformvorschläge vorgelegt. Sie sehen Rechtsvereinfachungen vor: So soll etwa die Grundsicherung mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden und damit auch die zuständigen Behörden. Die Kommission schlägt sogar eine vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige vor - dafür wäre aber eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) nötig. Die schwarz-rote Koalition wäre dafür auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Hoffmann sagte dazu: "Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, genauso wie mit der Linken. Der Eindruck, man müsse nur mal mit den Linken reden und dann helfen die einem, ist naiv. Wer einen Beitrag leisten soll, der fordert eine Gegenleistung." Hoffmann betont Erwerbsanreize Gleichzeitig betonte der CSU-Politiker, es werde unter den Vorschlägen der Kommission sicher Maßnahmen geben, die man schon Anfang 2027 in der Praxis umsetzen könne. Die reale Umsetzung werde sich durch das ganze Jahr 2027 ziehen. Er sei froh gewesen, dass Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), betont habe, "dass wir mehr Erwerbsanreize setzen müssen. Und Dinge zurückdrängen, die die Erwerbsaufnahme verhindern." Die Frage, wie jemand in die Erwerbstätigkeit zurückkommt, müsse überall mitgedacht werden und habe Priorität./kli/DP/zb Weitere Konjunkturnachrichten |
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