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22.12.2025 05:30

Immer weniger Klagen gegen das Finanzamt

MÜNCHEN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bürger und Unternehmen in Deutschland klagen sehr viel seltener gegen ihre Finanzämter: Die Zahl der Steuerprozesse und sonstigen Verfahren an den Finanzgerichten hat sich dramatisch verringert. Im vergangenen Jahr gingen am Bundesfinanzhof - dem in München ansässigen höchsten deutschen Steuergericht - nur noch gut halb so viele Verfahren ein wie zwei Jahrzehnte zuvor: 3.403 Verfahren im Jahr 2005, 2024 dann nur noch 1.744. An den 18 Finanzgerichten der ersten Instanz ist die Tendenz ähnlich. Steuerberater werfen die Frage auf, ob es mittlerweile für Bürger und Unternehmen zu mühsam geworden ist, sich gegen den Fiskus zur Wehr zu setzen.

Die Bundesregierung reagierte auf den Rückgang der Verfahren in diesem Jahr mit der Streichung eines Senats am Bundesfinanzhof, eine Neuerung, die unter Steuerrechtlern Wellen schlug. "Die Streichung eines Senats führt nicht dazu, dass die Qualität der Rechtsprechung sinkt", sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling der Deutschen Presse-Agentur.

Warum so viel weniger Steuerbescheide angefochten werden, ist unklar. "Für den Rückgang der Verfahrenseingänge gibt es nicht die eine Ursache, mit der dieser Rückgang begründet werden kann", sagt Thesling. Ein Faktor ist nach Einschätzung des BFH-Präsidenten die automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen. Abgesehen davon hat die Klageneigung auch in den anderen Zweigen der zivilen Gerichtsbarkeit zum Teil deutlich abgenommen, wie Thesling erläutert.

Auf der anderen Seite stehen die Steueranwälte und Steuerberater, die ihre Mandanten in Streitigkeiten mit dem Fiskus vertreten. Auch diese gehen davon aus, dass die Digitalisierung eine Rolle spielt. Die Steuerberaterverbände fordern aber auch, die Klagehürden zu senken, was auch manche Richter befürworten. Unter anderem sollten die Zulassungshürden für Revisionsverfahren deutlich gesenkt und auch die sogenannte Streitwertrevision wieder eingeführt werden, meint Carsten Nicklaus, der erste Vorsitzende des Steuerberaterverbands Düsseldorf. "Das heißt, jeder Steuerpflichtige, dessen Streitwert eine bestimmte Summe überschreitet - nehmen wir mal an 10.000 Euro - sollte die Möglichkeit haben, ein Urteil vom Bundesfinanzhof überprüfen zu lassen."/cho/DP/zb



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