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10.12.2025 13:22

ROUNDUP/Falsche Väter: Gesetzesänderung soll Betrug verhindern

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will Kriminellen das Handwerk legen, die aus der missbräuchlichen Anerkennung von Kindern ausländischer Frauen ein Geschäftsmodell gemacht haben. Ein dazu vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung künftig zustimmen muss. Allerdings nur dann, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. "Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll von den Betroffenen beantragt werden müssen", heißt es in dem Entwurf.

Das soll die Mitwirkung der Beteiligten sicherstellen. Kommt später heraus, dass sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, soll die Behörde die bereits erteilten Zusagen zurücknehmen können.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erinnert an Berichte über einen Deutschen, der in Nigeria lebt und 24 Kinder anerkannt hat. Dadurch seien Bleiberechte für Personen in Deutschland entstanden und auch entsprechende Sozialleistungen, sagt der CSU-Politiker. Wichtig sei auch, dass dieser Missbrauch künftig strafbar werde.

2021 gab es Razzien in mehreren Bundesländern. Damals soll eine Schleuserbande in großem Stil Vietnamesen eingeschleust und falsche Vaterschaftsanerkennungen deutscher Männer für Aufenthaltsgenehmigungen schwangerer vietnamesischer Frauen organisiert haben.

Bekannte Betrugsmasche von Schleusern

Bei missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der Männer - meist gegen Bezahlung - Vaterschaften für Kinder ausländischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Manchmal übernimmt ein Mann die Vaterschaft für Kinder mehrerer Frauen. Ziel ist es, den Müttern und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen und damit gegebenenfalls auch Zugang zu Sozialleistungen.

Unterhalt zahlt der Staat

Besonders problematisch: Männer, die als Scheinväter auftreten, sind oft mittellos und beziehen selbst Sozialleistungen. Für Unterhaltsforderungen des Staates können sie daher nicht herangezogen werden.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt - wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert sind, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, oft erst so spät erkannt, dass eine nachträgliche Korrektur nicht möglich ist.

Die Justizminister der Länder dringen schon länger auf verbesserte Regeln gegen Scheinvaterschaften. Die Ampel-Regierung hatte im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Das Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP führte allerdings dazu, dass dieser vom Bundestag nicht verabschiedet wurde.

Binationale Paare wollen keinen Generalverdacht

Um binationale Paare nicht zu sehr belasten, benennt der aktuelle Entwurf Fallkonstellationen, die von der Missbrauchsprüfung ausgenommen werden sollen. Das gilt etwa, wenn ein Paar länger einen gemeinsamen Wohnsitz hat, wenn der Anerkennende und die Mutter nach der Geburt des Kindes geheiratet haben oder wenn der Mann leiblicher Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften lehnt den Gesetzentwurf dennoch ab. Die Vaterschaftsanerkennung werde damit von einem Akt der familienrechtlichen Verantwortung zu einem aufenthaltsrechtlichen Prüfverfahren degradiert, kritisiert der Verband. Mit der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörden werde zudem eine fachfremde Behörde für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig.

Kritik üben auch Filiz Polat und Helge Limburg von der Grünen-Bundestagsfraktion. In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: "Die Zahlen zeigen, wie unverhältnismäßig das Vorhaben ist: Von 2018 bis 2021 gab es bundesweit nur 1.769 Verdachtsfälle, von denen lediglich rund 290 tatsächlich als missbräuchlich eingestuft wurden." Demgegenüber sehe das Gesetz nun jährlich 65.000 zusätzliche Verwaltungsverfahren vor - das sei "absolut unverhältnismäßig"./abc/DP/mis



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