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18.12.2024 13:43 ROUNDUP: Längere Kurzarbeit soll in der Krise Beschäftigung sichern BERLIN (dpa-AFX) - Mit mehr Kurzarbeit stemmt sich die Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Probleme in Deutschland. Den Beschäftigten sollen ihre bedrohten Jobs gesichert werden. Den Unternehmen soll das Halten ihrer oft langjährigen bewährten Arbeitskräfte erleichtert werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate. Regierungsbeschluss nach Vertrauensfrage Die Ministerrunde gab zwei Tage nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) somit noch grünes Licht für eine geräuschlos auf den Weg gekommene Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Verordnung verändert geltendes Recht. Die Verordnung und somit die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025. Heils Lieblingsinstrument Heil wendet damit das Instrument an, das bereits während der Corona-Krise - stimuliert durch entsprechende Regelungen - tausende Jobs zu retten half: Kurzarbeit. Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen verhindern. Heil verwies auf große Herausforderungen aktuell in der Wirtschaft. Gerade Unternehmen in einem exportorientierten Land wie Deutschland hätten derzeit oft Probleme zu meistern. Heil: "Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern." Immer mehr Firmen gehen in Kurzarbeit In den vergangenen Wochen hat es einen deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland gegeben. Ziel der verlängerten Bezugsdauer ist es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben. Vor allem die erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten sollen gehalten werden können, hieß es seitens des Arbeitsressorts. Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen Daten laut Ministerium bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr - und fast dreimal so viele wie im September 2022. Am stärksten betroffen: Deutschlands Maschinenbauer Das verarbeitende Gewerbe zeigt demnach derzeit den stärksten Einsatz von Kurzarbeit, wo allein im August 143.000 Beschäftigte betroffen waren. Schwerpunkte lagen im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen. Heil sagte: "Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten." Zusätzlich stehe mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument zur Verfügung, dass die Modernisierung der Unternehmen unterstützen könne. Dieses Instrument dient dazu, Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren. Heil sagte, dies sei immer besser als Arbeitslosigkeit zu bezahlen. Rückblick: Kurzarbeit bei Corona Während der Corona-Krise waren ganze Bereiche plötzlich von mangelnden Aufträgen betroffen. In der Gastronomie, dem Messebau oder der gesamten Kultur- und Freizeitwirtschaft herrschte quasi von einem Tag auf den anderen Open-End-Flaute. In vielen Branchen gingen ganze Belegschaften auf Kurzarbeit. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten stieg auf bis zu rund sechs Millionen in der Hochphase der Corona-Pandemie - und nahm dann zunächst stark ab. Auch staatliche Corona-Zuschüsse halfen damals. Immer wieder wurden Kurzarbeit-Regelungen verlängert, mit abgesenkten Beschäftigten-Quoten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bevor Kurzarbeit greifen kann. "Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal", sagte Heil bereits damals. Was Betroffene bedenken sollen Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Faustregel: 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts bekommt die oder der Beschäftigte. Zu bedenken ist für die Betroffenen neben dem reduzierten Einkommen, ob es eventuelle Kürzungen bei der Urlaubsvergütung geben kann oder später Steuernachzahlungen./bw/DP/nas Weitere Konjunkturnachrichten |
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