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24.07.2024 16:43

Buschmann will Doppelung von Berichtspflichten vermeiden

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung plant mit Blick auf das umstrittene Lieferkettengesetz Entlastungen für Unternehmen. Hintergrund ist eine im Kabinett beschlossene Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Nach der sogenannten CSR-Richtlinie müssen bestimmte Unternehmen künftig erstmals oder in deutlich größerem Umfang als bislang darüber berichten, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihre Aktivitäten haben.

Wie das Justizministerium mitteilte, soll eine unnötige Doppelung von Berichtspflichten vermieden werden. Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSR-Richtlinie erstatten, sollen damit zugleich auch ihre Berichterstattungspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen.

Buschmann: Bürokratieabbau bleibt "drängende Daueraufgabe"

Die neuen Regelungen nach der EU-Richtlinie bedeuteten eine drastische Mehrbelastung für die Unternehmen, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Es werde aber zumindest doppelte Arbeit verhindert. "Wir haben uns außerdem in der Bundesregierung darauf verständigt, dass wir uns bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen werden, die sehr umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder deutlich zu reduzieren. Der Abbau von Bürokratie bleibt eine drängende Daueraufgabe."

Die Koalition hatte in ihrer "Wachstumsinitiative" angekündigt, bei der Umsetzung von Sorgfalts- und Berichtspflichten unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Die EU-Lieferkettenrichtlinie solle in dieser Legislaturperiode durch Änderung des deutschen Gesetzes so bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden.

EU-Richtlinie sieht Haftbarkeit von Unternehmen vor

Das deutsche Lieferkettengesetz ist bereits in Kraft. Unternehmen müssen Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion tragen. Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Seit Januar 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Wirtschaftsverbände berichten aber davon, dass große Firmen auch viele kleine Zulieferer über die Einhaltung von Vorgaben befragen.

Einer der größten Unterschiede zwischen dem deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie ist die Haftbarkeit. Im deutschen Gesetz ist ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind - die EU-Regelung lässt das zu./hoe/DP/ngu



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