
Produktinformation |
Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.
10.04.2025 16:29 Urteil: Gendern bei Lebenserwartungs-Rechnung erlaubt LebenserwartungMünchen (dpa) - Der Bundesfinanzhof hat der Einführung einer für Männer und Frauen gleichermaßen geltenden Einheitssterbetafel in Deutschland eine Absage erteilt. In einem Revisionsverfahren um die großzügige Schenkung eines Unternehmers an seine Kinder urteilte der II. Senat, dass die üblichen geschlechtsspezifischen Sterbetafeln nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen. Sterbetafeln sind die von der Rentenkasse und anderen Versicherern genutzten Kalkulationen der restlichen Lebenserwartung. Da Frauen im Schnitt länger leben als Männer, sind die Sterbetafeln nach Geschlecht getrennt. Einzelfall mit potenziell großer WirkungIn dem Verfahren ging es um einen Steuerstreit eines Sohns mit seinem Finanzamt, der jedoch mittelbare Auswirkungen weit über den Einzelfall hätte haben können. Der in Nordrhein-Westfalen lebende 74 Jahre alte Vater hatte seinen Kindern 2014 Anteile an einer GmbH geschenkt, sich aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehalten, um weiter frei über die Geschicke der Firma entscheiden zu können. Kläger war ein Sohn, dessen Firmenanteil knapp 782.000 Euro wert war. 345.000 Euro Steuernachlass waren dem Kläger nicht genugDa die Kinder in solchen Fällen zwar Miteigentümer sind, aber nicht nach Belieben schalten und walten können, gewähren die Finanzämter einen Steuerabzug bei der Berechnung der Schenkungssteuer. Dabei kommen die Sterbetafeln ins Spiel: Ein maßgeblicher Faktor beim Kapitalwert lebenslanger Nießbrauchsrechte ist die verbleibende Lebenserwartung des Schenkenden. Im konkreten Fall hatte der Vater laut Sterbetafel für Männer noch knapp achteinhalb Jahre zu leben. Das Finanzamt zog vom Wert des geschenkten Firmenanteils gut 345.000 Euro ab, die der Kläger nicht versteuern musste. Der II. Senat sieht Männer nicht diskriminiertDoch das war dem Mann zu wenig: Er argumentierte, dass die geschlechterspezifische Sterbetafel gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Der finanzielle Hintergrund: Da Frauen länger leben, ist auch im Alter von 74 die restliche Lebenserwartung einer Frau höher. Gäbe es eine Einheitssterbetafel für Frauen und Männer, käme der Mittelwert heraus. Die restliche Lebenserwartung eines Mannes würde sich zumindest rechnerisch etwas verlängern, und in dem konkreten Fall wäre der Steuerabzug mutmaßlich etwas höher ausgefallen. Schon in erster Instanz vor dem Finanzgericht Köln hatte der Mann verloren. Nun urteilte auch der II. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts, dass nach Geschlecht getrennte Sterbetafeln für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Anderslautendes Urteil hätte Rentenkasse und Versicherungen bundesweit beschäftigtIn dem Prozess vor dem Bundesfinanzhof ging es unmittelbar zwar nur um die Festsetzung der Schenkungssteuer eines einzigen wohlhabenden Klägers. Doch eine Entscheidung, dass nach Geschlecht getrennte Sterbetafeln verfassungswidrig sind, hätte in der Folge Auswirkungen auf Krankenversicherung, Rentenversicherung und Lebensversicherung in ganz Deutschland gehabt. Weitere Nachrichten |
|
Datum | Zeit | Nachrichtenüberschrift |
---|---|---|
17.04.2025 | 05:35 | Pressestimme: 'Frankfurter Rundschau' zu Trumps Zoll-Politik... |
17.04.2025 | 04:50 | dpa-AFX KUNDEN-INFO: Impressum |
17.04.2025 | 04:50 | dpa-AFX KUNDEN-INFO: Finanzanalysen in den dpa-AFX Diensten |
17.04.2025 | 04:15 | Hohe Auslastung auf der Schiene: Osterverkehr startet |
17.04.2025 | 04:00 | Verband: Eiermarkt beruhigt sich vor Osterfest |
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen. |
19.04.2025 ZHONGKEN AGRICUL Geschäftsbericht JINJING SCIENCE Geschäftsbericht QIANJIANG Geschäftsbericht ZHEJIANG JINGGONG SCIENCE & TECHNOL Geschäftsbericht Übersicht |