Märkte & Kurse

AIR FRANCE-KLM SA
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: FR001400J770 WKN: A3EJGH Typ: Aktie DIVe: 0,00% KGVe: 3,19
 
8,260 EUR
-0,05
-0,65%
Verzögerter Kurs: heute, 19:39:19
Aktuell gehandelt: 4 Stk.
Intraday-Spanne
8,260
8,350
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -48,05%
Perf. 5 Jahre -81,61%
52-Wochen-Spanne
7,902
15,655
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
29.07.2024-

ROUNDUP: EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird".

Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände" von ihrer Reise zurückgetreten seien. EU-Recht sehe vor, dass ein Verbraucher, der seine Pauschalreise wegen "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände" nicht antritt, Anspruch auf volle Erstattung hat.

Fälle aus Österreich und Belgien

Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich - in beiden waren die Betroffenen wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der Reiseveranstalter insolvent. Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht. Zum aktuellen Urteil äußerte sich HDI bisher nicht.

In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.

Erst jüngst Hunderttausende von Pleite betroffen

Wenn ein Reiseveranstalter sein Geschäft vor die Wand fährt, ist das für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher ein Problem. Jüngst hatte etwa die Pleite des Münchener Reiseveranstalters FTI die Branche erschüttert. Der bisher drittgrößte deutsche Veranstalter nach Tui und DER Touristik, hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert.

Anders als in den nun vor dem EuGH verhandelten Fällen waren Pauschalreisende hier über den 2021 gestarteten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. "Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein", hatte eine Sprecherin Anfang Juni angekündigt.

Betroffen waren bei FTI nach Angaben des DRSF insgesamt 250.000 Pauschalreisen, die storniert wurden. Hinzu kämen 60.000 Pauschalreisende, die bei der Insolvenz bereits mit FTI im Urlaub waren. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen, könnten nun ebenfalls erstattet werden. Zur Höhe der insgesamt fälligen Entschädigungssumme machte der Fonds bisher keine Angaben.

Der Reisesicherungsfonds hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Die überwiegende Zahl der Reisenden habe ihre Reise dadurch wie geplant zu Ende führen können, hieß es. Die dafür fälligen Kosten überweise der Fonds direkt an den jeweiligen Veranstalter.

Bei Thomas-Cook-Insolvenz nur Bruchteil ersetzt

Über den DRSF sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.

Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war als Reaktion auf die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 ins Leben gerufen worden und nahm 2021 seine Arbeit auf.

Zuvor waren Reisende in Deutschland nur über eine Versicherung, die die Veranstalter abschlossen, gegen Insolvenzausfälle abgesichert. Bei der Pleite von Thomas Cook zeigte sich dann aber, dass dieser Schutz nicht ausreichte. Die Versicherung hatte wegen der Haftungsbeschränkung auf 110 Millionen Euro damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, der Staat sprang mit Millionen ein. Der DRSF wurde dagegen auf 750 Millionen Euro angelegt und speist sich aus Einzahlungen der Veranstalter./mjm/DP/mis

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
AIR FRANCE-KLM SA 8,248 EUR 29.07.24 21:58 Lang & S...
DEUTSCHE LUFTHANSA AG 5,890 EUR 29.07.24 22:37 Lang & S...
TUI AG 6,092 EUR 29.07.24 22:05 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:  1 2 3 4 5    Anzahl: 290 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
29.07.2024 14:15 ROUNDUP: EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden
29.07.2024 12:25 ROUNDUP 2: Lufthansa-Gruppe setzt Flüge in den Li...
25.07.2024 15:34 ROUNDUP 4: Klima-Demonstranten legen Frankfurter F...
25.07.2024 14:24 ROUNDUP 3: Klima-Demonstranten legen Frankfurter F...
25.07.2024 11:52 Hamburger Flughafen reagiert auf Störung in Frank...
25.07.2024 11:34 ROUNDUP 2: Flugausfälle nach Kleber-Attacke am Fl...
25.07.2024 09:33 Gewinn von Air France-KLM sinkt stärker als erwar...
25.07.2024 07:52 Flugverkehr in Frankfurt teilweise wieder aufgenom...
24.07.2024 19:00 ROUNDUP 5: Aktivisten legen Flughafen lahm - härt...
24.07.2024 15:31 ROUNDUP 4: Aktivisten legen Flughafen lahm - härt...
24.07.2024 13:23 ROUNDUP 3: Aktivisten legen Flughafen lahm - härt...
19.07.2024 22:24 Check-Ins und Buchungen bei Eurowings wieder mögl...
19.07.2024 18:16 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Verluste - EuroStox...
19.07.2024 14:20 ROUNDUP/Wissing: Kein Risiko für Flugpassagiere d...
19.07.2024 12:17 Aktien Europa: Kurse unter Druck - Unsicheres Umfe...
19.07.2024 11:25 AKTIEN IM FOKUS: Globale IT-Störungen belasten Ai...
19.07.2024 10:57 ROUNDUP 2: Weltweite Computer-Probleme
19.07.2024 10:47 Air France-KLM stellt Flugbetrieb wegen der weltwe...
16.07.2024 08:42 Flugtickets etwas billiger als im Vorjahr
10.07.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 10.07.2024 - 1...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services