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Branicks Group AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG sowie die H
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EQS-Ad-hoc: Branicks Group AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges
Branicks Group AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co.
KGaA und VIB Vermögen AG sowie die H
02.01.2026 / 13:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Branicks Group AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co.
KGaA und VIB Vermögen AG sowie die Höhe der Abfindung in Branicks-Aktien und
fester Ausgleichszahlung
Frankfurt, 2. Januar 2026 -- Wie am 30. Oktober 2025 angekündigt
beabsichtigen die DIC Real Estate Investments GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien ("DIC REI KGaA"), eine 100%-ige
Tochtergesellschaft der Branicks Group AG ("Branicks"), ISIN: DE000A1X3XX4,
und die VIB Vermögen AG ("VIB") den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als
herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen ("BGAV" oder
"Vertrag").
In dem BGAV soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA
für die Dauer des Vertrags eine jährliche feste Ausgleichszahlung gewährt
werden. Außerdem soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der
außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von Aktien der
Branicks vorsehen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters
haben sich die DIC REI KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der
Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden
Aktionären der VIB in dem BGAV eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der
Branicks je Aktie der VIB anzubieten. Des Weiteren haben sich die DIC REI
KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der Aufsichtsräte geeinigt, dass in
dem BGAV eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto
(bzw. EUR 0,77 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr an die
außenstehenden Aktionäre der VIB vorgesehen werden soll. Zur Absicherung von
Zahlungsverpflichtungen der DIC REI KGaA aus dem BGAV beabsichtigt Branicks,
eine Patronatserklärung abzugeben. Die Prüfung der Angemessenheit der
vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses
für die Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten
sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der
gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er
die Angemessenheit bestätigen wird.
Der BGAV bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, die für den 12.
Februar 2026 geplant ist, der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI
KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem
Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, die beide in zeitlichem
Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen, sowie
der Eintragung im Handelsregister der VIB.
Zur Schaffung der Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB
zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV angebotenen
Abfindung entscheiden, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft
heute beschlossen, der Hauptversammlung der Branicks, die für den 13.
Februar 2026 geplant ist, die Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im
Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien
vorzuschlagen, das entspricht 60 % des derzeitigen Grundkapitals. Die
Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen die Übertragung von Aktien
der VIB zu dem im BGAV bestimmten bzw. nach dessen Maßgabe angepassten
Umtauschverhältnis durch außenstehende Aktionäre der VIB, die das
Abfindungsangebot aus dem BGAV annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird
nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von
ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung
eingesetzt werden. Auf Basis des im BGAV vereinbarten Umtauschverhältnisses
von 4,18 Aktien der Branicks je Aktie der VIB bedeutete dies eine Ausgabe
neuer Aktien im Umfang von maximal rund 51,7 % des derzeitigen
Grundkapitals, wenn das Abfindungsangebot für alle Aktien außenstehender
Aktionäre angenommen wird.
Branicks und DIC REI KGaA beabsichtigen außerdem den Abschluss eines
weiteren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Branicks als
herrschendem und der DIC REI KGaA als beherrschtem Unternehmen ("Weiterer
BGAV"). Mangels außenstehender Aktionäre enthält der Weitere BGAV weder
Ausgleichs- noch Abfindungsregelungen. Der Weitere BGAV soll ebenfalls der
für den 13. Februar 2026 geplanten Hauptversammlung der Branicks zur
Zustimmung vorgelegt werden und wird erst mit Eintragung in das
Handelsregister der DIC REI KGaA wirksam. Die im Zusammenhang mit dem BGAV
zwischen DIC REI KGaA und VIB von Branicks beabsichtigte Patronatserklärung
greift für solche Zeiträume nicht, während derer der Weitere BGAV wirksam
besteht.
Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen der VIB
und der Branicks sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Ende der Insiderinformation
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