Märkte & Kurse

AXA S.A.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: FR0000120628 WKN: 855705 Typ: Aktie DIVe: 6,39% KGVe: 9,54
 
33,720 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 17.05.24, 22:26:24
Aktuell gehandelt: 11.451 Stk.
Intraday-Spanne
33,240
33,910
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +21,45%
Perf. 5 Jahre +49,50%
52-Wochen-Spanne
25,250
35,180
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
20.03.2024-

BGH: Grenzen bei Kontrolle erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Private Krankenversicherer haben bei der Erhöhung von Beiträgen und der Verwendung von Rückstellungen einen Spielraum und müssen nur in gewissen Grenzen darlegen, wie sie kalkuliert haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und gab damit dem Versicherer Axa im Wesentlichen recht. Damit dürften es privat Versicherte künftig schwerer haben, gegen steigende Prämien vorzugehen - gleichzeitig dürfte die Entscheidung vor allem Landgerichte entlasten. Sie haben es derzeit nach Worten des Vorsitzenden des 4. Senats mit einer wahren Prozesslawine klagender Versicherungsnehmer zu tun. Die Zahl der Verfahren überschreite inzwischen die Zahl der Verfahren im Dieselskandal.

Kernfrage im vorliegenden Fall war, wie sogenannte Limitierungsmittel eingesetzt werden. Diese Rückstellungen sind unter anderem dazu gedacht, Beitragssteigerungen vor allem für ältere Menschen abzufedern. Ein Versicherter hatte bezweifelt, dass diese Mittel richtig verwendet wurden, klagte und verlangte mehr Informationen. Die Vorinstanz erklärte die Erhöhung für unwirksam. Axa ging daraufhin in Revision - mit Erfolg. (Az. IV ZR 68/22)

Zunächst müsse der Versicherte beweisen, dass er durch die Verteilung der Mittel in seinen Rechten beeinträchtigt worden sei, so der 4. Senat. Die Versicherung müsse ihm im zweiten Schritt zwar dabei helfen und interne Informationen vorlegen. Sie müsse aber nicht darlegen, wie die Mittel über alle Tarife hinweg verteilt wurden. Die Axa begrüßte das Urteil. Der BGH habe damit bekräftigt, dass bisher vorgelegte Unterlagen ausreichten und Versicherern keine weitergehenden Dokumentationspflichten aufgebürdet werden können.

Schon während der Verhandlung hatte der Senat unterstrichen, dass es bei der Verwendung von Rückstellungen nicht um die Belange eines Einzelnen, sondern um das Interesse der Gemeinschaft der Versicherten gehe. Treuhänder müssten laut Gesetz ohnehin überprüfen, was mit den Rückstellungen geschieht und bekämen dafür umfangreiche Informationen von Versicherern./avg/DP/men

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALLIANZ SE 266,700 EUR 19.05.24 17:34 Lang & S...
AXA S.A. 33,730 EUR 19.05.24 17:30 Lang & S...
MUENCHENER RUECKVERSICHERUNGS-... 458,700 EUR 17.05.24 22:23 Lang & S...
TALANX AG 71,200 EUR 19.05.24 17:09 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seite:  1  Anzahl: 13 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
03.05.2024 18:48 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Gewinne - Londoner ...
03.05.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 03.05.2024 - 1...
03.05.2024 12:17 Aktien Europa: Etwas erholt zum Ende schwacher Woc...
03.05.2024 12:07 ROUNDUP: Versicherer Axa wächst dank guter Gesch?...
02.05.2024 18:02 Versicherer Axa wächst dank guter Geschäfte
25.04.2024 06:32 Preisspirale in der Kfz-Versicherung - 20 Prozent ...
04.04.2024 09:39 Munich Re: KI lässt Cybergefahr wachsen - Schutzs...
20.03.2024 15:39 BGH: Grenzen bei Kontrolle erhöhter Beiträge zur...
20.03.2024 13:10 Gericht prüft Vorgaben für Beitragserhöhungen b...
20.03.2024 05:49 Gericht prüft Beitragserhöhungen privater Kranke...
12.03.2024 18:40 SPD will mehr Gebäude-Versicherungen gegen Elemen...
12.03.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 12.03.2024 - 1...
12.03.2024 10:14 Versicherer Generali mit Rekordgewinn im vergangen...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services