Märkte & Kurse

MICROSOFT CORP.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US5949181045 WKN: 870747 Typ: Aktie DIVe: 0,70% KGVe: 35,80
 
386,550 EUR
+0,55
+0,14%
Echtzeitkurs: 17.05.24, 22:26:27
Aktuell gehandelt: 66.465 Stk.
Intraday-Spanne
384,550
390,250
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +33,24%
Perf. 5 Jahre +236,35%
52-Wochen-Spanne
286,700
402,250
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
13.03.2024-

ROUNDUP 2: EU-Parlament gibt grünes Licht für KI-Gesetz

(neu: Reaktionen der EU-Kommissionspräsidentin und der Verbraucherschutzzentrale)

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das EU-Parlament gibt grünes Licht für schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich für das Gesetz. Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein.

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten.

Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten ("Social Scoring"). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Und auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach der nach Abstimmung im Parlament von einem "wegweisenden Rahmen für innovative KI". Europa werde damit eine Blaupause für vertrauenswürdige KI in der ganzen Welt schaffen, schrieb sie auf der Plattform X (vormals Twitter).

Die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte es, dass sich die EU-Institutionen auf Regeln und Qualitätsvorgaben für Betreiber von KI-Systemen geeinigt haben. Doch die Regeln würde Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen ausreichenden Schutz bieten, kritisierte dessen Vorständin Ramona Pop in einer Mitteilung. "Der deutsche Gesetzgeber muss sicherstellen, dass es effiziente Aufsichtsstrukturen gibt und Aufsichtsbehörden ausreichend mit Personal und Know-how ausgestattet sind." Bei der Kontrolle von KI-Systemen und dem Durchsetzen der Regeln müssten Verbraucherinteressen höchste Priorität bekommen.

Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.

Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme außer Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.

Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen./svv/DP/stw

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC A 161,740 EUR 17.05.24 22:59 Lang & S...
APPLE INC 174,480 EUR 17.05.24 22:59 Lang & S...
META PLATFORMS INC. CLASS A 433,350 EUR 17.05.24 22:59 Lang & S...
MICROSOFT CORP. 385,650 EUR 17.05.24 22:59 Lang & S...
SAP SE 176,720 EUR 17.05.24 21:59 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   28 29 30 31 32   Anzahl: 625 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
21.05.2023 11:22 Umfrage: KI hängt Metaverse als Zukunftstechnolog...
19.05.2023 22:36 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Leichte Verluste ...
19.05.2023 19:56 Aktien New York: Leichte Verluste - Schuldenstreit...
19.05.2023 17:14 ROUNDUP/Aktien New York: Wenig verändert - Schuld...
19.05.2023 14:35 Aktien New York Ausblick: Kaum verändert - US-Sch...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services