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26.09.2023-

ROUNDUP 3: US-Wettbewerbsbehörde FTC reicht Kartellklage gegen Amazon ein

(neu: weitere Reaktion von Amazon im 4. Absatz)

WASHINGTON/SEATTLE (dpa-AFX) - Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hat eine weitere Klage gegen den Onlineriesen Amazon eingereicht. Dabei nimmt die Federal Trade Commission (FTC) nun das "Marktplatzgeschäft" des US-Konzerns ins Visier und wirft ihm eine Monopolstellung vor. Die Kartellklage der FTC und von 17 US-Bundesstaaten sei vor einem Bundesgericht in Seattle eingereicht worden, teilte die Behörde am Dienstag in New York weiter mit. Darin wird Amazon vorgeworfen, Konkurrenten von Dienstleistungen im Online-Marktplatzgeschäft auszuschließen und Wettbewerb so zu unterdrücken.

Zudem beschuldigt die Behörde den Konzern, dass er die Händler dazu zwinge, seine eigenen Logistik- und Lieferdienstleistungen zu nutzen, um im Gegenzug auf der Plattform prominent platziert zu werden. Zudem bestrafe Amazon Verkäufer, die ihre Waren auf konkurrierenden Internetseiten günstiger anböten. Amazon sei ein Monopolist und nutze seine marktbeherrschende Stellung derart, dass Käufer und Verkäufer mehr für einen schlechteren Service zahlen müssten, sagte die FTC-Vorsitzende Lina Khan in einer Pressekonferenz. Verkäufer zahlten einen US-Dollar pro zwei verdienten Dollar an Amazon. Amazon kritisierte die FTC-Klage und nannte sie falsch, was die Fakten und Gesetze betreffe und kündigte an, dies vor Gericht auszutragen.

Der Amazon-Marktplatz ist ein Herzstück im E-Commerce-Geschäft des Onlinekonzerns. Hier verkaufen Drittparteien ihre Produkte und zahlen für die Nutzung der Plattform eine Gebühr pro verkauftem Artikel an Amazon. Hinzu kommt die Option, ebenfalls gegen eine Gebühr die verschiedenen Amazon-Dienstleistungen in Logistik und Lieferung oder Werbung zu nutzen. Der Marktplatz macht mittlerweile mehr als die Hälfte der Umsätze im Online-Geschäft von Amazon aus. Verkäufer monieren seit Jahren, dass es sich dabei um eine eher einseitige Beziehung handele und Amazon seine Regeln eigenmächtig durchsetze und bei Beschwerden im Gegenzug nur langsam reagiere.

Der Senior Vice President von Amazon, David Zapolsky, kritisierte, die Klage mache deutlich, "dass sich die FTC von ihrem Auftrag, Verbraucher und Wettbewerb zu schützen, radikal entfernt hat". Die von der FTC angezweifelten Praktiken haben nach seinen Worten dazu beigetragen, Wettbewerb und Innovation im Einzelhandel zu fördern. Sie haben Zapolsky zufolge "zu einer größeren Auswahl, niedrigeren Preisen und schnelleren Lieferzeiten für Amazon-Kunden geführt und den vielen Unternehmen, die in Amazons Shop verkaufen, größere Chancen eröffnet". Setze sich die FTC durch, würde dies zu geringerer Produktauswahl, höheren Preisen, langsameren Lieferungen für Verbraucher und geringeren Möglichkeiten für kleine Firmen führen.

Die Kartellklage ist die vierte, die die FTC gegen Amazon einreicht. Die Behörde untersucht die Geschäftspraktiken des Unternehmens seit Jahren. Zuletzt verklagte die Behörde, die in den USA sowohl über das Wettbewerbsrecht als auch den Verbraucherschutz wacht, Amazon im Zusammenhang mit seinen kostenpflichtigen Prime-Abos, die schwer zu kündigen seien. In zwei weiteren Klagen warf die FTC dem Konzern mangelnden Datenschutz bei seinen Sprachassistenten Alexa sowie seine Ring-Überwachungskameras und -Alarmen vor. Hier stimmte Amazon kürzlich Strafzahlungen von gut 30 Millionen US-Dollar zu, hielt aber fest, in der Sache mit der FTC nicht übereinzustimmen.

In der aktuellen Beschwerde der FTC heißt es, Amazon verstoße nicht deshalb gegen das Gesetz, weil es groß sei. Vielmehr lege der Konzern "ein Ausschlussverhalten an den Tag, das aktuelle Wettbewerber am Wachstum und neue Wettbewerber am Aufkommen hindert". "Unsere Beschwerde legt dar, wie Amazon eine Reihe von Straf- und Zwangstaktiken eingesetzt hat, um seine Monopole unrechtmäßig aufrechtzuerhalten", sagte Khan laut Mitteilung. Die Klage ziele darauf ab, "Amazon für diese monopolistischen Praktiken zur Rechenschaft zu ziehen" sowie freien und fairen Wettbewerb wiederherzustellen./nas/ajx/he/DP/he

 
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