Märkte & Kurse

MICROSOFT CORP.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US5949181045 WKN: 870747 Typ: Aktie DIVe: 0,64% KGVe: 37,96
 
403,500 EUR
-3,50
-0,86%
Echtzeitkurs: heute, 18:58:47
Aktuell gehandelt: 388 Stk.
Intraday-Spanne
401,800
408,675
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -4,46%
Perf. 5 Jahre +131,42%
52-Wochen-Spanne
305,025
491,725
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
25.08.2025-

GMX gegen Google: Urteil ist Gegenwind für US-Konzern

MAINZ (dpa-AFX) - Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen. Das Landgericht Mainz untersagte es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn der Nutzer ein Android-Smartphone einrichtet und ein Google-Konto erstellt, etwa für den App-Store Google Play, die mobile Version des Webbrowsers Chrome oder die Videowebseite Youtube (Aktenzeichen 12 HK O 32/24).

Für diese Einrichtung war dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse nötig gewesen. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umständlich genutzt werden - dadurch geriet die Google-Konkurrenz unter Druck. Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weswegen 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss.

1&1 ist als Mutterkonzern von GMX/Web.de Klägerin in dem Fall. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Fall dürfte in die nächste Instanz gehen. Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt. 1&1 gehört um United-Internet-Konzern .

Log-in auch mit Handynummer möglich

Google hat sein in der Klage moniertes Verhalten bereits geändert, das reicht dem Urteil zufolge aber nicht aus. So kann man bei der Einrichtung seit Mai 2025 auch nur eine Handynummer angeben. Dann allerdings erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht so nicht behagt.

Klägerin 1&1 bezog sich dabei auf das neue EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Das mächtige Digitalgesetz ist seit März 2024 in Kraft, es stärkt die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple oder Google. Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

Der DMA soll dies mit Regeln für Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen, zu denen die Kommission Apple, Amazon , Microsoft , den Google-Mutterkonzern Alphabet und Meta zählt. Diese Torwächter müssen ihre eigenen Dienste und die Dienste von Wettbewerbern gleichbehandeln.

EU-Regelwerk zeigt Wirkung

1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", erklärte der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden. Das sei "ein spürbares Signal für digitale Souveränität". "Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung", sagte Hagenau.

GMX und Web.de sei es gelungen, "auf Basis des DMA umfassende Öffnungen der Einrichtungsprozesse von Android, Google Play, Youtube und Chrome durchzusetzen und die Koppelung mit Gmail zu durchbrechen", sagte der Anwalt der Firma, Christian Karbaum.

Google wertete es positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. "Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt", hieß es von dem amerikanischen Unternehmen. "Solche Entscheidungen führen zu noch mehr Bürokratie - und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern."/wdw/DP/zb

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC A 260,500 EUR 15.12.25 18:43 Lang & S...
ALPHABET INC. CLASS C 261,200 EUR 15.12.25 18:43 Lang & S...
AMAZON.COM INC. 189,640 EUR 15.12.25 18:43 Lang & S...
APPLE INC 234,075 EUR 15.12.25 18:43 Baader B...
META PLATFORMS INC. CLASS A 554,500 EUR 15.12.25 18:43 Lang & S...
MICROSOFT CORP. 404,200 EUR 15.12.25 18:43 Lang & S...
UNITED INTERNET AG 25,060 EUR 15.12.25 18:43 Lang & S...
1&1 AG 23,100 EUR 15.12.25 18:35 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   10 11 12 13 14    Anzahl: 615 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
02.09.2025 16:09 ROUNDUP/Aktien New York: Steigende US-Zinsen und s...
02.09.2025 15:52 Aktien New York: Steigende US-Zinsen und schwache ...
31.08.2025 08:05 ROUNDUP: Verbraucher suchen Alternativen zu US-Tec...
31.08.2025 07:31 BSI: Bei Digital-Produkten auch auf Ausfallrisiken...
27.08.2025 18:16 WDH: Klage gegen OpenAI nach Suizid von US-Teenage...
27.08.2025 08:20 Klage gegen OpenAI nach Suizid von US-Teenager
27.08.2025 07:58 AKTIEN IM FOKUS: Quartalszahlen von Nvidia rücken...
27.08.2025 06:07 Angst vor Trump-Chaos: Privatanleger ziehen Konseq...
26.08.2025 15:09 Trump droht wegen Digitalgesetzen mit Zöllen - EU...
26.08.2025 13:43 ANALYSE/AllianceBernstein: 'Glorreiche Sieben' geh...
25.08.2025 12:03 ROUNDUP: NRW-Medienminister: Pauschale Social-Medi...
25.08.2025 05:25 GMX gegen Google: Urteil ist Gegenwind für US-Kon...
24.08.2025 16:02 Gamescom verzeichnet kräftiges Besucherplus
20.08.2025 20:04 Aktien New York: Dow stabil - Technologiebranche w...
20.08.2025 14:46 Aktien New York Ausblick: Weiterhin Zurückhaltung...
20.08.2025 06:35 ROUNDUP: Mehr Games aus Deutschland? Branche bekom...
14.08.2025 06:09 Telekom bringt KI-Phone heraus - Konkurrenz geht a...
12.08.2025 12:41 Verbraucher in Deutschland geben mehr Geld für Ga...
12.08.2025 11:33 Ein Leben ohne Zocken? Für viele Gamer unvorstell...
12.08.2025 11:08 WDH/ROUNDUP: Digitale Souveränität für Deutschl...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services