Märkte & Kurse

MICROSOFT CORP.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US5949181045 WKN: 870747 Typ: Aktie DIVe: 0,64% KGVe: 37,96
 
414,250 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 07.12.25, 18:52:18
Aktuell gehandelt: 50 Stk.
Intraday-Spanne
413,900
414,250
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -1,19%
Perf. 5 Jahre +135,56%
52-Wochen-Spanne
304,150
491,650
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
18.03.2025-

ROUNDUP/Strengere Wettbewerbskontrolle für Apple: BGH macht Weg frei

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um eine strengere Wettbewerbsaufsicht von Apple hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt. Das Gericht bestätigte eine Einstufung der Wettbewerbshüter, wonach das US-Technologieunternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat. Damit ist der Weg für das Kartellamt frei, Apple in einem nächsten Schritt bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. (Az. KVB 61/23)

Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. Das Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor. In einem ersten Schritt stellt die Behörde unabhängig von einem konkreten Verstoß fest, dass ein Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat.

Im zweiten Schritt kann das Kartellamt dem betroffenen Unternehmen dann bestimmte Verhaltensweisen untersagen. Es kann dem Unternehmen zum Beispiel verbieten, eigene Angebote auf seiner Webseite gegenüber denen von Wettbewerbern bei der Darstellung zu bevorzugen, oder die Nutzung eines eigenen Angebots von der Nutzung eines anderen eigenen Angebots abhängig zu machen.

Erste und letzte Instanz: Karlsruhe

Das Bundeskartellamt hatte 2023 auf Grundlage dieser Regelung festgestellt, dass Apple eine solche überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Gegen diese Feststellung wollte sich das Unternehmen am BGH in Karlsruhe wehren. Der Kartellsenat wies die Beschwerde am Dienstag aber in erster und letzter Instanz zurück. (Az. KVB 61/23)

Mit seinen Betriebssystemen und dem App-Store sei Apple "in erheblichem Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig", betonte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Kirchhoff bei der Verkündung. Ein solcher mehrseitiger Markt liege etwa vor, wenn durch eine Plattform Interaktionen zwischen verschiedenen Nutzergruppen ermöglicht werden.

Ob eine konkrete Gefährdung für den Wettbewerb besteht, sei für die Einstufung des Kartellamts unerheblich, so Kirchhoff. Wichtig sei das Vorliegen eines "abstrakten Gefährdungspotenzials". Das Bundeskartellamt habe zu Recht entschieden, dass Apple über solche strategischen und wettbewerblichen Potenziale verfüge.

"Solides Fundament" für laufende Prüfung

Das Bundeskartellamt begrüßte die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter. "Damit ist höchstrichterlich bestätigt, dass Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht unterliegt", erklärte Präsident Andreas Mundt. "Unsere bereits laufende Prüfung von Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps steht damit auf einem soliden Fundament, wir arbeiten mit Hochdruck an diesem Fall und weiteren Fällen gegen die großen Internetkonzerne."

Bei der angesprochenen Prüfung geht es darum, dass Apple-Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwendung von Drittanbieter-Apps extra dem Sammeln ihrer Nutzungsdaten durch Tracking zustimmen müssen - bei den Apple-eigenen Apps hingegen nicht. Nach vorläufiger Auffassung des Kartellamts könnte darin ein Wettbewerbsverstoß liegen. Es geht um die Frage, ob Apple durch die Regelung bevorzugt oder andere Unternehmen entsprechend behindert werden. Gegebenenfalls könnte die Behörde dem Konzern dieses Vorgehen verbieten.

Apple betont harten Wettbewerb in Deutschland

Apple kritisierte die Entscheidung des BGH. "Apple ist in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt", teilte das Unternehmen nach der Verkündung mit. "Wir stimmen der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu, die Einordnung des Bundeskartellamts beizubehalten. Sie vernachlässigt den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit von Nutzer:innen in den Mittelpunkt stellt."

Das Bundeskartellamt hat bislang fünf Digital-Giganten als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: den Google -Konzern Alphabet , den Facebook-Konzern Meta , Apple, Amazon und Microsoft . Mit der heutigen Entscheidung sind alle Beschlüsse rechtskräftig. Amazon hatte gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter zwar ebenfalls Beschwerde eingelegt - der BGH stellte sich im April 2024 aber auch auf die Seite des Kartellamts./jml/DP/men

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC A 275,150 EUR 07.12.25 17:08 Lang & S...
ALPHABET INC. CLASS C 276,100 EUR 05.12.25 21:59 Lang & S...
AMAZON.COM INC. 197,390 EUR 05.12.25 22:59 Baader B...
APPLE INC 239,975 EUR 05.12.25 22:59 Baader B...
META PLATFORMS INC. CLASS A 577,200 EUR 07.12.25 17:46 Lang & S...
MICROSOFT CORP. 414,250 EUR 07.12.25 18:52 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   22 23 24 25 26    Anzahl: 621 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
19.03.2025 13:34 Aktien New York Ausblick: Kleine Gewinne erwartet ...
18.03.2025 17:39 ROUNDUP: Google zahlt 32 Milliarden Dollar für Si...
18.03.2025 17:10 Google baut KI-Software Gemini weiter aus
18.03.2025 13:34 ROUNDUP/Strengere Wettbewerbskontrolle für Apple:...
18.03.2025 06:35 ROUNDUP: BGH entscheidet über strengere Wettbewer...
17.03.2025 21:32 'WSJ': Google-Mutter Alphabet schielt erneut auf S...
14.03.2025 21:30 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Erholung am Ende ...
14.03.2025 19:11 Aktien New York: Erholung am Ende einer düsteren ...
14.03.2025 16:02 ROUNDUP/Aktien New York: Erholungsversuch am Ende ...
14.03.2025 13:57 Aktien New York Ausblick: US-Börsen mit Erholungs...
13.03.2025 06:46 DAX-FLASH: Verluste - Stabilisierungsversuch wacke...
11.03.2025 13:53 Aktien New York Ausblick: Stabilisierungsversuch n...
11.03.2025 12:39 Verbraucher geben weniger Geld für Computerspiele...
10.03.2025 21:43 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Konjunktursorgen ...
10.03.2025 19:41 Aktien New York: Tech-Werte knicken wieder ein - R...
10.03.2025 16:09 ROUNDUP/Aktien New York: Tech-Werte knicken wieder...
06.03.2025 17:08 ROUNDUP/Aktien New York: Verluste - Zinsen und Zö...
06.03.2025 14:38 Aktien New York Ausblick: Verlust - Zinsen und Zö...
04.03.2025 14:36 Aktien New York Ausblick: Weitere Verluste - Nvidi...
04.03.2025 13:09 Start-up DeepL führt neuartige Übersetzungsfunkt...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services