Märkte & Kurse

MICROSOFT CORP.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US5949181045 WKN: 870747 Typ: Aktie DIVe: 0,72% KGVe: 35,17
 
391,950 EUR
-2,25
-0,57%
Echtzeitkurs: heute, 20:16:16
Aktuell gehandelt: 34.000 Stk.
Intraday-Spanne
390,250
396,650
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +15,58%
Perf. 5 Jahre +190,84%
52-Wochen-Spanne
329,500
433,600
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
24.06.2024-

ROUNDUP 3: Verstoß gegen Wettbewerbsregeln? EU-Kommission nimmt Apple ins Visier

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Kampf gegen die Macht von Tech-Konzernen hat die EU-Kommission Apple ins Visier genommen. Der amerikanische Konzern steht im Verdacht, gegen neue Regeln für große Online-Plattformen verstoßen zu haben, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte. Es gebe etwa Zweifel, ob der amerikanische Konzern der Verpflichtung nachkomme, Nutzer gebührenfrei auch auf Angebote von Entwicklern außerhalb des hauseigenen App Stores zu leiten.

"Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Die Kommission will daher unter anderem prüfen, ob die Schritte, die ein Nutzer unternehmen muss, um alternative App-Stores oder Apps auf dem iPhone herunterzuladen und zu installieren, zulässig sind.

Neue Regeln für Apple, Amazon und Co.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll in der EU für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Betroffen sind bereits zahlreiche Unternehmen, darunter neben Apple auch andere US-Schwergewichte wie Amazon, Microsoft , Alphabet und Meta .

Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr für Apps von Drittanbietern verhältnismäßig ist. Der Konzern führte die jährliche Gebühr im März zusammen mit weiteren Neuerungen mit seinen neuen Geschäftsbedingungen ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.

Apple weist Vorwürfe zurück

Apple widersprach den Vorwürfen der Kommission: In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. "Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht." Man schätze, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden.

Alle Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzer zum Abschluss von Käufen "zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen" ins Internet weiterzuleiten. "Auch weiterhin werden wir der Europäischen Kommission zuhören und mit ihr zusammenarbeiten."

Der amerikanische Konzern hat der Kommission zufolge nun Zugang zu den Informationen rund um die bisherigen Untersuchungen der Behörde. Apple habe die Gelegenheit, die Unterlagen zu analysieren und zu bewerten. "Im Anschluss daran erhalten wir dann hoffentlich eine Antwort von Apple", sagte ein Sprecher am Montag in Brüssel. "Wenn die Bedenken ausgeräumt sind, könnten wir es dabei belassen."

Es drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe

Sollte die Kommission jedoch zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.

Der Jahresumsatz von Apple liegt bei rund 400 Milliarden Dollar (rund 368 Milliarden Euro), bis vor kurzem erzielte der Konzern einen Marktwert von mehr als 3 Billionen Dollar.

Der Digitalverband Bitkom zeigte sich erfreut über das Vorgehen der Kommission. Es zeige, dass der DMA wirke und die Instrumente gegen Verstöße genutzt würden, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung, der dpa. "Eine solche Marktuntersuchung kann jedoch in lange juristische Auseinandersetzungen münden, die für die betroffenen und anderen Unternehmen Rechtsunsicherheit schafft." Wünschenswert wäre daher, wenn die Kommission zeitnah Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung des DMA auf den Weg bringen würde./svv/chd/DP/mne

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC A 164,740 EUR 18.11.24 20:03 Lang & S...
AMAZON.COM INC. 190,360 EUR 18.11.24 20:03 Lang & S...
APPLE INC 216,300 EUR 18.11.24 20:03 Lang & S...
META PLATFORMS INC. CLASS A 523,100 EUR 18.11.24 20:03 Lang & S...
MICROSOFT CORP. 392,500 EUR 18.11.24 20:03 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   9 10 11 12 13    Anzahl: 728 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
30.07.2024 08:20 Aktien Frankfurt Ausblick: Wenig Bewegung vor Fed-...
30.07.2024 07:33 dpa-AFX Börsentag auf einen Blick: Warten auf Tec...
30.07.2024 07:21 DAX-FLASH: Kaum Bewegung vor Fed-Sitzung und Tech-...
29.07.2024 22:31 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Nach deutlichen F...
29.07.2024 22:17 Aktien New York Schluss: Nach deutlichen Freitagsg...
29.07.2024 19:49 Aktien New York: Dow leicht im Minus - Nasdaq baue...
29.07.2024 16:51 ROUNDUP/Aktien New York: Börsen knüpfen an Freit...
29.07.2024 15:15 Aktien New York Ausblick: Börsen knüpfen an Frei...
29.07.2024 12:59 Maßnahmen gegen System-Ausfälle bei Software-Upd...
29.07.2024 09:03 Aktien Asien/Pazifik: Überwiegend Gewinne zum Woc...
26.07.2024 12:45 Crowdstrike: 97 Prozent der Computer laufen wieder
26.07.2024 06:35 ROUNDUP: ChatGPT-Macher setzen zur Attacke auf Goo...
25.07.2024 17:05 Wie weit trägt die KI-Welle den Aktienmarkt noch ...
21.07.2024 14:19 Bundesamt: Nach IT-Panne normalisiert sich Lage
19.07.2024 22:29 GESAMT-ROUNDUP 3: Computerpanne löst weltweit Pro...
19.07.2024 22:22 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Weitere Verluste ...
19.07.2024 20:15 Aktien New York: Indizes weiten Verluste aus - Noc...
19.07.2024 17:05 ROUNDUP 2/IT-Probleme: Betrieb am BER bis in die N...
19.07.2024 16:56 ROUNDUP/Aktien New York: Weitere Verluste vor dem ...
19.07.2024 16:37 GESAMT-ROUNDUP 2: Computerpanne löst weltweit Pro...

Börsenkalender 1M

10.12.24
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot