Märkte & Kurse

APPLE INC
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US0378331005 WKN: 865985 Typ: Aktie DIVe: 0,46% KGVe: 32,51
 
198,520 EUR
+0,04
+0,02%
Echtzeitkurs: 14.06.24, 22:26:26
Aktuell gehandelt: 159.381 Stk.
Intraday-Spanne
197,400
201,350
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +16,84%
Perf. 5 Jahre +361,42%
52-Wochen-Spanne
152,700
203,650
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
04.03.2024-

ROUNDUP 2/EU-Kommission will abschrecken: Milliarden-Strafe gegen Apple

(neu: Details)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat zur Abschreckung eine Wettbewerbsstrafe von rund 1,8 Milliarden Euro gegen den Tech-Giganten Apple verhängt. Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Dabei besteht nach eigenen Angaben der mit Abstand größte Teil der Strafe aus einem Pauschalbetrag, den die Kommission zur Abschreckung verhängte. Lediglich 40 Millionen Euro der Strafe beziehen sich konkret auf mutmaßlich illegales Verhalten von Apple.

Die 40 Millionen seien für Apple vermutlich nicht mal ein Strafzettel für zu schnelles Fahren, sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Eine so geringe Strafe hätte keine abschreckende Wirkung gehabt. Ein Jahrzehnt habe Apple seine beherrschende Stellung missbraucht, etwa indem sie Entwickler daran hinderten, Verbraucher über alternative, günstigere Dienste zu informieren. "Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal", so Vestager. Millionen Nutzerinnen und Nutzer seien über die verfügbaren Optionen im Unklaren gelassen worden.

Der Musikstreamingdienst Spotify und Apple streiten sich seit Jahren. Die EU-Kommission kritisierte bereits 2021, dass, wenn eine App über Apples App Store heruntergeladen wurde, die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein. Spotify fand es unfair, dass für Apple bei seinem Konkurrenz-Musikdienst wegen dieser Abgabe beim gleichen Abo-Preis mehr Geld übrig bleibt.

Apple kann gegen die Strafe gerichtlich vorgehen. Das Unternehmen kritisiert, die Entscheidung sei getroffen worden, obwohl die Kommission keine stichhaltigen Beweise habe finden können, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt worden seien. Ein großer Teil des Erfolgs von Spotify sei dem App Store zu verdanken. Die Entwicklung technischer Dienste, die Spotify täglich nutze, koste Geld, so Apple. Seit rund acht Jahren und nach mehr als 65 Treffen mit Spotify versuche die EU-Kommission Fälle zu konstruieren, so Apple. Dabei sei weder nachgewiesen worden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu Schaden gekommen seien, noch dass Apple gegen Wettbewerbsrecht verstoße.

Apple nimmt seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent - auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar im Jahr einnehmen. Nach Angaben von Apple zahlt Spotify kein Geld an Apple, weil es Abos außerhalb der App verkauft. "Ironischerweise zementiert die heutige Entscheidung im Namen des Wettbewerbs nur die marktbeherrschende Stellung eines erfolgreichen europäischen Unternehmens, das unangefochtener Marktführer auf dem digitalen Musikmarkt ist", teilte Apple mit Blick auf Spotify mit.

Apple stellte bereits im Januar Alternativen für das App-Geschäft in der EU vor - Hintergrund ist ein neues EU-Gesetz, das bald angewendet wird. Dazu gehört, dass die Abgabe beim Verkauf digitaler Artikel und Abos über den hauseigenen App Store gesenkt wird. Aus bisher 30 Prozent beziehungsweise 15 Prozent für Abonnements ab dem zweiten Jahr werden jeweils 17 und 10 Prozent. Apple betont aber, dass dieser Anteil unabhängig davon kassiert werden soll, welchen Zahlungsdienst ein App-Entwickler nutzt. Greift eine App auf Apples Bezahlsystem zurück, werden zusätzlich drei Prozent fällig. Vestager sagte am Montag, man werde sich die Änderungen genau ansehen und auch die Meinung anderer Unternehmen berücksichtigen.

Verbraucherschützer stärkten der Kommission den Rücken. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc teilte mit, es sei ein wichtiger Schritt, dass die Kommission diesen Fall verfolgt habe. Die Entscheidung der Behörde bestätige, dass die europäischen Verbraucher das Recht hätten, Informationen über billigere Musik-Streaming-Dienste zu erhalten, ohne dass Apple dies blockiere.

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Allein gegen Google sind Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt worden./mjm/DP/nas

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC. CLASS C 166,580 EUR 14.06.24 22:59 Lang & S...
APPLE INC 198,500 EUR 15.06.24 12:43 Lang & S...
SPOTIFY TECHNOLOGY S.A. 291,550 EUR 15.06.24 11:00 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   34 35 36 37 38   Anzahl: 750 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
29.06.2023 17:35 ROUNDUP/Aktien New York: Banken stützen Dow nach ...
29.06.2023 08:26 Aktien Frankfurt Ausblick: Dax fast unverändert i...
29.06.2023 06:49 DAX-FLASH: Leitindex tritt auf der Stelle
28.06.2023 17:28 AKTIEN IM FOKUS 2: Sorgen vor Exportbeschränkunge...
28.06.2023 15:15 Aktien New York Ausblick: Dow stagniert nach Erhol...
28.06.2023 14:57 AKTIEN IM FOKUS: Sorgen vor neuen Exportbeschränk...
27.06.2023 16:03 ROUNDUP: 'Gewaltige Komplexität' - BGH prüft h?...
27.06.2023 07:20 ROUNDUP: Amazon klagt am BGH gegen härtere Wettbe...
23.06.2023 17:15 AKTIE IM FOKUS: Apple steuert auf drei Billionen D...
16.06.2023 16:50 EU-Kommission: Mehr Informationen bei Handys zu Ak...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services