Märkte & Kurse

AIR FRANCE-KLM SA
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: FR001400J770 WKN: A3EJGH Typ: Aktie DIVe: 0,00% KGVe: 2,95
 
8,232 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 11.07.24, 22:26:56
Aktuell gehandelt: 22.301 Stk.
Intraday-Spanne
8,100
8,388
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -51,90%
Perf. 5 Jahre -81,13%
52-Wochen-Spanne
7,900
17,035
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
04.12.2023-

ROUNDUP/Luftverkehr: Erneut zahlreiche Behinderungen durch Drohnen

LANGEN (dpa-AFX) - Drohnen haben auch im laufenden Jahr wieder häufig den Luftverkehr über Deutschland beeinträchtigt. Bis einschließlich November hat die Deutsche Flugsicherung 147 Fälle registriert, in denen die unbemannten Flugobjekte zivilen Flugzeugen oder Einrichtungen nahe gekommen sind. Das entspricht nahezu den Vergleichszahlen aus dem Vorjahreszeitraum (150) und dem Rekordjahr 2018 (152). In der Corona-Zeit waren die Fallzahlen vorübergehend zurückgegangen.

81 Behinderungen oder 55 Prozent der aktuellen Fälle ereigneten sich in der Nähe größerer Flughäfen, wie die DFS am Montag in Langen bei Frankfurt berichtete. Mit jeweils 21 Fällen waren die Flughäfen in Frankfurt und Leipzig-Halle am stärksten betroffen. Es folgt Berlin mit 14 Drohnensichtungen.

Im Dezember sind in den Vorjahren nur noch wenige Fälle hinzugekommen. Den Höchststand markiert das Jahr 2018 mit 158 Fällen vor 2022 mit 152 Sichtungen.

Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet./ceb/DP/mis

 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   4 5 6 7 8    Anzahl: 155 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
11.12.2023 06:38 Weniger langlebige Kondensstreifen durch Veränder...
07.12.2023 16:15 Verkehrsminister: Flugsicherungsgebühren werden a...
07.12.2023 10:27 AKTIEN IM FOKUS: Aktien von Airlines schwach nach ...
07.12.2023 07:39 WDH: Beschwerden über die Bahn und Fluggesellscha...
07.12.2023 07:11 Beschwerden über die Bahn und Fluggesellschaften ...
06.12.2023 13:56 ROUNDUP: Luftfahrtverband sagt Airlines weltweit n...
06.12.2023 11:16 Luftfahrtverband hebt Gewinnprognose für Airlines...
05.12.2023 15:43 GESAMT-ROUNDUP: Winterwetter führt zu Flughafen-S...
04.12.2023 22:43 ROUNDUP 4: Münchner Flughafen stellt Betrieb am D...
04.12.2023 20:36 ROUNDUP 3: Münchner Flughafen stellt Betrieb am D...
04.12.2023 19:40 ROUNDUP 2: Münchner Flughafen stellt Betrieb am D...
04.12.2023 19:16 ROUNDUP: Münchner Flughafen stellt Betrieb am Die...
04.12.2023 18:55 Münchner Flughafen stellt Betrieb am Dienstag zei...
04.12.2023 11:32 ROUNDUP/Luftverkehr: Erneut zahlreiche Behinderung...
28.11.2023 10:36 Nach Wintereinbruch zahlreiche Flüge in Frankfurt...
20.11.2023 16:45 Fluglotsenstreik führt zu Behinderungen in Frankr...
16.11.2023 13:32 Fluglotsen in Frankreich streiken am Montag - Eins...
14.11.2023 18:00 Nach Protesten: Zahl der Flüge in Amsterdam nicht...
11.11.2023 15:34 Verkehrsminister Wissing: Flughäfen müssen Siche...
09.11.2023 11:49 Dänemark kündigt Abgabe auf Flugtickets an

Börsenkalender 1M

25.07.24
Geschäftsbericht

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services