Märkte & Kurse

DEUTSCHE LUFTHANSA AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0008232125 WKN: 823212 Typ: Aktie DIVe: 4,14% KGVe: 6,85
 
6,140 EUR
+0,02
+0,26%
Echtzeitkurs: heute, 12:52:48
Aktuell gehandelt: 315.570 Stk.
Intraday-Spanne
6,102
6,176
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -24,35%
Perf. 5 Jahre -40,98%
52-Wochen-Spanne
5,400
8,580
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
08.05.2024-

ROUNDUP: Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.

Die Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen.

Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Außerdem könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen.

Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren. Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.

Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair nun statt - allerdings nur in Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte. Denn die irische Airline habe nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt werden könne und dass sie vom Beschluss der Kommission individuell betroffen sei.

Condor wurde in einem Schutzschirmverfahren saniert, und Anfang 2020 stand mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie sprangen die Polen ab - und der deutsche Ferienflieger benötigte erneut staatliche Hilfe. Condor wandte anschließend die drohende Insolvenz ab und verließ zum 1. Dezember 2020 das Schutzschirmverfahren. 2021 fand sich dann ein neuer Investor.

Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten Thema sind. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine Ryanair-Klage zu Fall gebracht. Daraufhin genehmigte die Brüsseler Behörde 2021 die Corona-Hilfen erneut - und mit ihnen auch die Umstrukturierungsbeihilfe, um die es nun ging. Eine weitere Klage Ryanairs gegen ein 380 Millionen Euro schweres Rettungsdarlehen für Condor nach der Cook-Insolvenz wurde vom Gericht der EU jedoch abgewiesen.

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. Condor und Ryanair hatten auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt, die die Lufthansa längst zurückgezahlt hat. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch aus./rew/DP/zb

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
DEUTSCHE LUFTHANSA AG 6,146 EUR 18.09.24 12:37 Lang & S...
RYANAIR HOLDINGS 16,050 EUR 18.09.24 12:36 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   10 11 12 13 14    Anzahl: 550 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
08.07.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 08.07.2024 - 1...
08.07.2024 13:50 Studie: Reisen bleibt teuer
08.07.2024 12:05 ROUNDUP/Lufthansa-Corona-Hilfen: EU-Kommission er?...
08.07.2024 11:51 Lufthansa-Corona-Hilfen: EU-Kommission eröffnet U...
05.07.2024 13:35 EQS-Stimmrechte: Deutsche Lufthansa AG (deutsch)
03.07.2024 18:00 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Dax zieht an und...
03.07.2024 15:56 ROUNDUP 4: Lufthansa darf italienische Staatsairli...
03.07.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 03.07.2024 - 1...
03.07.2024 14:44 Aktien Frankfurt: Dax knapp über 18.300 Punkten a...
03.07.2024 14:38 ROUNDUP 3: Lufthansa darf italienische Staatsairli...
03.07.2024 13:22 ROUNDUP 2: Lufthansa darf italienische Staatsairli...
03.07.2024 13:21 Lufthansa-Chef Spohr sieht bei Ita-Übernahme viel...
03.07.2024 11:51 Aktien Frankfurt: Dax erobert Marke von 18.300 Pun...
03.07.2024 11:50 ROUNDUP: Lufthansa darf italienische Staatsairline...
03.07.2024 11:36 Lufthansa darf italienische Staatsairline Ita übe...
03.07.2024 09:05 EU-Entscheidung zur Ita-Übernahme durch Lufthansa...
02.07.2024 10:01 Greenpeace kritisiert fehlende Direktzüge in Euro...
01.07.2024 12:46 EQS-Stimmrechte: Deutsche Lufthansa AG (deutsch)
28.06.2024 16:01 Eurowings wendet Flughafen-Streik auf Mallorca ab
28.06.2024 11:41 Lufthansa-Konzern benennt neuen Chef der Swiss

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services