Märkte & Kurse

COMMERZBANK AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE000CBK1001 WKN: CBK100 Typ: Aktie DIVe: 3,04% KGVe: 8,76
 
16,630 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 16.10.24, 22:26:30
Aktuell gehandelt: 533.457 Stk.
Intraday-Spanne
16,445
16,750
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +57,50%
Perf. 5 Jahre +211,16%
52-Wochen-Spanne
9,762
16,985
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
09.07.2024-

ROUNDUP 3/Prämiensparverträge: BGH bestätigt Maßstab zur Zinsanpassung

(neu: Statement Bafin.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Seit Jahren streiten Verbraucherschützer mit Sparkassen und Volksbanken vor Gericht über Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Der Referenzzinssatz habe der Überprüfung des BGH standgehalten, so der Senat.

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen ("Vorsorgesparen", "Vermögensplan"), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken ("Bonusplan", "VRZukunft").

Geld zurück - aber wie viel?

Viele dieser Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Die Bank konnte den Zins so zum eigenen Vorteil anpassen, also verringern. Der BGH erklärte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Wie die Zinsen für diese Produkte stattdessen zu berechnen sind, war bisher aber nicht höchstrichterlich geklärt.

Das wollten die Verbraucherzentralen ändern. Da der von den Oberlandesgerichten festgelegte Referenzzinssatz ihnen nicht ausreichte, legten sie gegen die entsprechenden Entscheidungen Revision ein. Sie wollten vom BGH stattdessen feststellen lassen, dass die Zinsen auf Basis der letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren berechnet werden. Sie forderten zudem gleitende Durchschnittswerte. Der BGH lehnte dies wie schon die Vorinstanzen am Dienstag ab.

Der Elfte Zivilsenat in Karlsruhe fand keinen Grund, den von den Oberlandesgerichten herangezogenen Referenzzinssatz zu beanstanden. Die Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit als Grundlage entspreche den Anforderungen an Referenzzinssätze, erklärte der Vorsitzende Richter, Jürgen Ellenberger. Der Zinssatz begünstige weder Sparer noch die beklagten Sparkassen. Er spiegele zudem die jeweils aktuellen Zinsen am risikolosen Kapitalmarkt wider.

Verbraucherschützer appellieren an Sparkassen

Trotz der zurückgewiesenen Revision zeigten sich die Verbraucherverbände nach dem Urteil positiv gestimmt. Es sei ein guter Tag für geprellte Prämiensparer, kommentierte die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Ramona Pop. "Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen." Nun müssten die Sparkassen tätig werden und Entschädigungen in die Wege leiten.

Auch die Finanzaufsicht Bafin begrüßte das BGH-Urteil. "Die endgültigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind eine wichtige Klarstellung für den kollektiven Verbraucherschutz", sagte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. "Wir werden jetzt die Urteilsgründe auswerten und prüfen, ob wir als Aufsicht weitere Maßnahmen ergreifen."

Bindend ist das Urteil im juristischen Sinn nur für die beiden beklagten Sparkassen. Da es sich aber um Standardprodukte der Sparkassen handelt, könnten die Festlegungen des Gerichts aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen gelten. Der Bundesgerichtshof ließ offen, ob auch andere Referenzzinssätze für die Zinsanpassungen infrage kämen./jml/DP/men

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
COMMERZBANK AG 16,580 EUR 16.10.24 21:59 Lang & S...
DEUTSCHE BANK AG 16,042 EUR 16.10.24 22:53 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   4 5 6 7 8    Anzahl: 547 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
16.09.2024 18:50 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Moderate Verluste d...
16.09.2024 18:06 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Dax gibt nach - ...
16.09.2024 17:12 ROUNDUP 2: Unicredit wirbt für Komplett-Übernahm...
16.09.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 16.09.2024 - 1...
16.09.2024 15:14 Kreise: Deutsche Bank könnte Commerzbank-Kauf dur...
16.09.2024 13:37 Commerzbank: Gab Kontakt zu Unicredit - aber Fokus...
16.09.2024 12:57 ROUNDUP: Beschäftigungsabbau bei Banken kommt zum...
16.09.2024 12:03 Beschäftigungsabbau bei Banken kommt zum Stillsta...
16.09.2024 11:48 Aktien Europa: Wenig Bewegung vor Zinsentscheidung...
16.09.2024 09:20 ROUNDUP: Unicredit-Chef Orcel wirbt für Übernahm...
15.09.2024 19:33 Unicredit-Chef nach Commerzbank-Einstieg: 'werden ...
13.09.2024 17:05 dpa-AFX Überblick: KONJUNKTUR vom 13.09.2024 - 17...
13.09.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 13.09.2024 - 1...
13.09.2024 14:15 ROUNDUP 3/Rekordgeschäft im Logistiksektor: Bahn ...
13.09.2024 13:03 Fuest: Übernahmen aus dem Ausland normal
13.09.2024 08:27 Bundesbank betont bei Commerzbank Stabilität
12.09.2024 18:10 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Techwerte treiben E...
12.09.2024 18:06 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Dax erholt sich ...
12.09.2024 16:39 ROUNDUP 2: Sinkende Inflation, schwache Wirtschaft...
12.09.2024 16:34 WDH: Aktien Frankfurt: Dax legt zu - EZB-Zinssenku...

Börsenkalender 1M

06.11.24
Geschäftsbericht

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services