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VOLKSWAGEN AG VZ
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26.04.2023-

Stadler und Staatsanwalt ringen weiter um Deal im Audi-Dieselprozess

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Prozess um den Audi-Dieselskandal hat das Landgericht München dem früheren Vorstandschef Rupert Stadler bei einem Geständnis und einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hätten sich aber eine Woche Bedenkzeit bis zum 3. Mai erbeten, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert am Mittwoch.

Stadler hatte jahrelang seine Unschuld beteuert und war davon auch in dem seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess nicht abgerückt. Aber nach vorläufiger Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte er spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten. Statt der Sache auf den Grund zu gehen und die Handelspartner zu informieren, habe er den Verkauf der Autos weiterlaufen lassen. Daher komme für ihn eine Freiheitsstrafe wegen Betruges durch Unterlassen in Betracht - bei einem Geständnis auch auf Bewährung.

Bei einem zweiten Gespräch über eine entsprechende Verständigung am Dienstag hätten sowohl die Verteidiger wie auch die Staatsanwaltschaft Vorbehalte geäußert, sagte Weickert. Staatsanwalt Nico Petzka habe eine Bewährungsauflage von zwei Millionen Euro verlangt und auf die Häuser, Eigentumswohnungen und Bankkonten in Stadlers Besitz verwiesen. Stadlers Anwälte Thilo Pfordte und Ulrike Thole hätten darauf hingewiesen, dass Stadler bereits 4,1 Millionen Euro Schadenersatz wegen Pflichtverletzung an die Audi-Mutter Volkswagen gezahlt habe. Außerdem sei der vom Gericht ins Auge gefasste Strafrahmen von anderthalb bis zwei Jahren zu hoch.

Die Wirtschaftsstrafkammer werde am Strafrahmen aber nichts mehr ändern, sagte Weickert. Stadler sei der höchstrangige Angeklagte und verfüge über ein auskömmliches Vermögen.

Der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure hatten gestanden, dass sie die Ausgestaltung der Motoren-Software für die unzulässige Abschalteinrichtung veranlasst hatten. Hatz steht damit eine Bewährungsstrafe mit einer Zahlungsauflage von 400 000 Euro in Aussicht, einem mitangeklagten Ingenieur eine Bewährungsstrafe mit Zahlung von 50 000 Euro. Das Verfahren gegen den als Kronzeugen aufgetretenen anderen Ingenieur wurde eingestellt./rol/DP/mis

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