Märkte & Kurse

VOLKSWAGEN AG VZ
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0007664039 WKN: 766403 Typ: Aktie DIVe: 7,87% KGVe: 3,86
 
83,480 EUR
-0,64
-0,76%
Echtzeitkurs: heute, 13:15:35
Aktuell gehandelt: 35.931 Stk.
Intraday-Spanne
83,260
84,960
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -23,60%
Perf. 5 Jahre -53,94%
52-Wochen-Spanne
80,600
128,600
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
08.02.2024-

Klage gegen Lohnkürzung - VW-Betriebsrat gewinnt in zweiter Instanz

HANNOVER (dpa-AFX) - Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei Volkswagen hat erstmals auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen einem klagenden Arbeitnehmervertreter recht gegeben. Die 6. Kammer bestätigte am Donnerstag in Hannover ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig von Juli 2023, das die von VW vorgenommene Gehaltskürzung für unzulässig erklärt hatte. Das Gericht verurteilte VW dazu, die Kürzung zurückzunehmen und dem Kläger den Ausfall mit Zinsen nachzuzahlen.

VW hatte den 61-jährigen Kläger, der seit 2002 in Wolfsburg als freigestelltes Mitglied im Betriebsrat sitzt, im Februar 2023 rückwirkend ab Oktober 2022 um zwei Entgeltgruppen heruntergestuft und das Gehalt laut Betriebsrat um rund 650 Euro pro Monat gekürzt. Das sei unzulässig gewesen, urteilte nun das Landesarbeitsgericht. Es schloss sich damit dem Arbeitsgericht Braunschweig an, gegen dessen Entscheidung VW Berufung eingelegt hatte.

Urteil des BGH verunsichert

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang des vergangenen Jahres. Dessen Strafsenat hatte Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Die Strafrichter verwarfen die auch in anderen Unternehmen übliche Praxis für Gehaltssteigerungen bei langjährigen Arbeitnehmervertretern. Sie setzen strengere Regeln an als das Bundesarbeitsgericht, an dem sich die Arbeitsgerichte orientieren. Das, so ein Sprecher des Betriebsrats, habe zur Folge: "Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann."

Um sich nicht möglicherweise strafbar zu machen, hatte VW nach dem BGH-Urteil mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt. Viele zogen dagegen vor Gericht. Laut Betriebsrat gab es allein bei Volkswagen bisher 42 Urteile in erster Instanz, von denen 40 zugunsten der klagenden Betriebsräte ausgingen. Nur in zwei Fällen habe VW gewonnen. Am Donnerstag habe es noch einmal vier Urteile in Emden gegeben, die alle zugunsten der klagenden ausgegangen seien, so ein Sprecher des VW-Betriebsrats. Weitere Verfahren gab es bei Konzerntöchtern wie Porsche. Dort hatte erst am 2. Februar der Leipziger Betriebsratsvorsitzende Knut Lofski vor dem Arbeitsgericht Leipzig gewonnen. Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover war laut VW-Betriebsrat nun die erste Entscheidung in der zweiten Instanz. Ein weiteres Berufungsverfahren ist für den 18. Februar abgesetzt, ebenfalls in Hannover. Weitere sind laut Gericht bereits anhängig.

Richterin hofft auf Klärung durch Bundesarbeitsgericht

Das Urteil des BGH habe für viel Verunsicherung gesorgt, sagte die Vorsitzende Richterin Karola Klausmeyer, die über das erste Berufungsverfahren entschied. Es sei weiter streitig, welche Auswirkungen das auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) habe. Die Richterin ließ daher ausdrücklich eine Revision vor dem höchsten Arbeitsgericht zu. "Das BAG sollte die Gelegenheit haben, sich dazu zu positionieren, insbesondere mit Blick auf das, was der BGH dazu sagte." Und fügte nach ihrem Urteil hinzu: "Ich bin gespannt, was das BAG daraus macht."

Dem Kläger kam im verhandelten Fall zugute, dass VW ihm 2015 tatsächlich eine entsprechend bezahlte Stelle angeboten hatte. "Und das war kein Fake-Angebot", erklärte die Vorsitzende Richterin. "Er hätte die Stelle auch bekommen." Es sei daher korrekt gewesen, ihn danach auch als Betriebsrat so zu bezahlen. Für die Zurückstufung durch VW habe es daher keinen Grund gegeben.

Der VW-Betriebsrat zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. "Selbstverständlich begrüßen wir diese erste Entscheidung durch ein Landesarbeitsgericht sehr", erklärte ein Sprecher. "Diese jetzt auch von einem Landesarbeitsgericht getroffene Klarstellung ist wichtig, weil sie die Entgeltreduzierungen durch Volkswagen als das charakterisiert, was sie sind: eine reine Vorsichtsmaßnahme mit Blick auf das Strafrecht." Allerdings, so fügte der Sprecher hinzu: "Generell bleibt auch nach den vielen positiven Urteilen die rechtliche Unsicherheit für Unternehmen bundesweit."

VW lässt Revision noch offen

VW machte zunächst keine Angaben, ob man gegen das Urteil in Revision gehen werde. "Zunächst werden wir die schriftliche Urteilsbegründung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sorgfältig prüfen, um über etwaige weitere juristische Schritte zu entscheiden", erklärte ein Konzernsprecher auf Anfrage der dpa. Grundsätzlich begrüße Volkswagen aber "die arbeitsgerichtlichen Klärungen, da Reichweite und Grenzen der Entscheidung des BGH-Strafsenats auf diesem Wege durch die Arbeitsgerichte als zuständige Fachgerichtsbarkeit eingeordnet werden", fügte er hinzu.

Zwar deuteten die bisherigen Urteile darauf hin, dass die Arbeitsgerichte die bisherige Praxis weiter für zulässig erachteten. Da es sich aber jeweils um Einzelfälle handle, könne daraus noch keine grundsätzliche Klärung abgeleitet werden, so der Sprecher. "Eine rechtliche Grundsatzklärung steht leider weiterhin aus."/fjo/DP/jha

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
VOLKSWAGEN AG VZ 83,300 EUR 18.11.24 13:00 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   51 52 53 54 55   Anzahl: 1.099 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
13.03.2024 08:29 Aktien Frankfurt Ausblick: Dax nimmt die 18000-Pun...
13.03.2024 07:37 Volkswagen macht unterm Strich mehr Gewinn - Masse...
13.03.2024 07:08 DAX-FLASH: Dax schielt an weiterem Berichtssaison-...
12.03.2024 17:33 Branchenexperten: Preisverfall bei gebrauchten E-A...
12.03.2024 16:05 ROUNDUP 3: Sportwagenbauer Porsche AG vorsichtig b...
12.03.2024 15:57 KORREKTUR/ROUNDUP 2: Sportwagenbauer Porsche AG vo...
12.03.2024 15:57 KORREKTUR/ROUNDUP: Sportwagenbauer Porsche AG mit ...
12.03.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 12.03.2024 - 1...
12.03.2024 12:07 ROUNDUP 2: Sportwagenbauer Porsche AG vorsichtig b...
12.03.2024 09:55 ROUNDUP: Sportwagenbauer Porsche AG mit vorsichtig...
12.03.2024 08:05 Sportwagenbauer Porsche AG geht mit vorsichtigen E...
12.03.2024 05:50 Porsche legt Jahreszahlen für 2023 vor
07.03.2024 05:24 Auto-Experte sieht geringeren Schaden für Tesla a...
07.03.2024 05:23 Fraunhofer-Studie: Hochleistungs-Ladenetz für E-L...
06.03.2024 11:39 Tödlicher Arbeitsunfall bei VW in Emden
05.03.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 05.03.2024 - 1...
05.03.2024 13:09 Volkswagen will Ladenetz für Fremdfirmen öffnen
05.03.2024 10:26 ROUNDUP: VW-Truckholding Traton guter Dinge für 2...
05.03.2024 08:05 VW-Nutzfahrzeugholding Traton nach starkem Jahress...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot