21.05.2024-
Minister Laumann will erneut zu Thyssenkrupp-Beschäftigten sprechen
ESSEN (dpa-AFX) - Im Streit um die Vorgehensweise des Thyssenkrupp -Vorstands beim geplanten Konzernumbau erhalten die Beschäftigten erneut Unterstützung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Bei der für Donnerstag vor der Thyssenkrupp-Konzernzentrale geplanten Protest-Kundgebung wird auch NRW-Arbeits- und -Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) zu den Beschäftigten sprechen, wie die IG Metall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Zu der Kundgebung werden bis zu 5000 Thyssenkrupp-Beschäftigte aller Sparten erwartet. Anlass ist eine Sitzung des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft am selben Tag.
Laumann hatte bereits an einer ähnlichen Kundgebung am 30. April in Duisburg teilgenommen und hatte das Unternehmen aufgefordert, die sozialpartnerschaftliche Tradition zu achten.
Arbeitnehmervertreter werfen dem Vorstand um den Vorsitzenden Miguel López unter anderem vor, sie nicht genügend und frühzeitig in wichtige Entscheidungen einbezogen zu haben. Der Vorstand weist das zurück. Im Fokus steht vor allem die Stahlsparte, mit 27 000 Beschäftigten Deutschlands größter Stahlhersteller: Vor wenigen Wochen hatte Thyssenkrupp einen deutlichen Abbau von Stahl-Erzeugungskapazitäten in Duisburg angekündigt, der mit einem Stellenabbau verbunden sein soll. Einzelheiten sind noch offen.
Außerdem soll die EPCG-Holding des tschechischen Milliardärs Daniel Kretinsky 20 Prozent der Stahlsparte übernehmen, später 50 Prozent. Bei der geplanten strategischen Partnerschaft soll es vor allem um Energielieferungen gehen. Der Aufsichtsrat soll am Donnerstag über den Einstieg abstimmen.
Der Bezirksleiter der IG Metall in Nordrhein-Westfalen, Knut Giesler, hatte am Wochenende in einem Interview unter anderem eine mehrjährige Beschäftigungssicherung, eine Standortsicherung und Investitionszusagen als Bedingungen für eine Zustimmung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat genannt. "Das sind für uns die roten Linien", sagte Giesler der "Welt am Sonntag". "Und wenn es dazu bis zur Aufsichtsratssitzung keine schriftliche Grundlage gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Arbeitnehmervertreter einem Anteilsverkauf zustimmen."
Mit dem Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden kann die Kapitalseite die Arbeitnehmerseite allerdings überstimmen. Für diesen Fall kündigte Giesler eine "entsprechende Reaktion in den Belegschaften" an./tob/DP/tih |