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1&1 AG
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ISIN: DE0005545503 WKN: 554550 Typ: Aktie DIVe: 0,42% KGVe: 7,21
 
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21.02.2024-



1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre verfassungswidrig

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EQS-News: 1&1 AG / Schlagwort(e): Studie
1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio
zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers
wäre verfassungswidrig

21.02.2024 / 06:14 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt:
Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre
verfassungswidrig

Montabaur, 21. Februar 2024. Nach dem Wegfall von E-Plus in 2014 hat
Deutschland mit dem Start des 1&1 Mobilfunknetzes wieder vier Anbieter. 1&1
setzt als erster Netzbetreiber in Europa vollständig auf die neuartige
Open-RAN-Technologie - cloud-nativ, unabhängig von spezialisierten
Herstellern wie HUAWEI und bereit für Anwendungen in Echtzeit.

Um sein Netz wettbewerbsfähig zu betreiben und die Innovationskraft der
modernen Netzarchitektur auszuschöpfen, benötigt 1&1 wie jeder andere
Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Diese ist für die
zeitgemäße Versorgung von Kundinnen und Kunden unabdingbar. Ab Januar 2026
stehen im regulären Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) Frequenzen
zur erneuten Zuteilung an die Netzbetreiber zur Verfügung.

In einem aktuellen Konsultationspapier wurde durch die BNetzA erstmals
anstatt der bisher üblichen Auktion eine sogenannte Verlängerung bestehender
Frequenznutzungsrechte an Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica erwogen.
1&1 als Neueinsteiger würde hingegen keinen Zugang zu weiteren Frequenzen
erhalten.

Die Ergebnisse eines im Auftrag von 1&1 erstellten Gutachtens des
renommierten Staatsrechtslehrers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters
Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio - " Frequenzzuteilung als
Verfassungsproblem - Chancengleicher Wettbewerb und Vertrauensschutz" -
zeigen klar: Eine Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der
etablierten Netzbetreiber verstößt gegen Verfassungsrecht und würde 1&1
unrechtmäßig diskriminieren. Denn die Zuteilung von Frequenzen als knappes
Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen ist
verfassungsrechtlich gebunden. Die strikte Gleichbehandlung aller
Markteilnehmer ist in Grundgesetz, EU-Recht und Telekommunikationsgesetz
verankert und verpflichtet die Regulierung zu einem chancengerechten und
wettbewerbsfördernden Vergabeverfahren.

"Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen Neueinsteiger im
Jahr 2019 resultiert eine zusätzliche Regulierungsverantwortung. Eine
Verlängerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne
Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die Grundsätze des
Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoßen und wäre unter
mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrig", so Professor Udo Di Fabio.

Eine einseitige Verlängerung von Frequenznutzungsrechten an die etablierten
Netzbetreiber um fünf, respektive acht Jahre, wäre nicht lediglich als
Übergangsentscheidung, sondern als Ermessensfehlgebrauch einzustufen, so das
Gutachten.

"Als vierter Netzbetreiber wollen wir den Wettbewerb beleben und
Innovationen schaffen. Dafür benötigen wir wie jeder andere Netzbetreiber
eine angemessene Frequenzausstattung. Nur so sind wir in der Lage, unsere
Kunden marktgerecht zu versorgen und die Vorteile der neuartigen Open
RAN-Technologie auszuspielen", so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG. "Wir
stehen Alternativen zur erprobten Versteigerung offen gegenüber, solange wir
fair behandelt werden. Dass mit dem vorhandenen Funkspektrum auch in
Deutschland wieder vier Netze parallel betrieben werden können, zeigen alle
anderen großen europäischen Länder wie Großbritannien, Frankreich, Polen,
Spanien und Italien, in denen vier Mobilfunknetze Standard sind."

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in
Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.
1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig
virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen
Open-RAN-Technologie.

Neben einem umfassenden Portfolio an Mobilfunkprodukten bietet das
Unternehmen Breitbandanschlüsse an, die zumeist auf dem deutschlandweiten
Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel basieren sowie Mehrwert-Anwendungen
wie Heimvernetzung/ Smart Home, Online-Storage, Video-on-Demand und IPTV.

Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die
Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.

Pressekontakt
Robin Schmidt
Mail: presse@1und1.de


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21.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    1&1 AG
                   Elgendorfer Straße 57
                   56410 Montabaur
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0) 6181 - 412 218
   Fax:            +49 (0) 6181 - 412 183
   E-Mail:         ir@1und1.de
   Internet:       www.1und1.AG
   ISIN:           DE0005545503
   WKN:            554550
   Indizes:        SDAX, TecDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1841201



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1841201 21.02.2024 CET/CEST

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1&1 AG 11,920 EUR 22.11.24 17:48 Lang & S...
 
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