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COMPUGROUP MEDICAL SE & CO KGAA
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ISIN: DE000A288904 WKN: A28890 Typ: Aktie DIVe: 0,33% KGVe: 22,07
 
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27.06.2025-

EQS-News: CVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medical erfolgreich ab (deutsch)

CVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medical erfolgreich ab

^
EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Delisting
CVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medical
erfolgreich ab

27.06.2025 / 15:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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  * CVC hat sich insgesamt 27,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an
    CompuGroup Medical gesichert; Gründerfamilie Gotthardt bleibt
    Mehrheitseigentümer mit 50,12 %

  * Mit CVC als zweitem Ankeraktionär kann CompuGroup Medical ihre
    langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie noch besser umsetzen

  * Delisting vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime
    Standard) wurde zum Ende des 24. Juni 2025 wirksam

  * Nach Abschluss des Delisting erhält CVC drei Sitze im erweiterten
    Verwaltungsrat von CompuGroup Medical; Gründerfamilie Gotthardt behält
    weiterhin die Kontrolle

Koblenz, Frankfurt - Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz
von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners ("CVC") beraten und
verwaltet werden, hat heute die finalen Ergebnisse des öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co.
KGaA ("CompuGroup Medical" oder "CGM") bekanntgegeben. Zum Ende der
Annahmefrist am 24. Juni 2025 wurde das Delisting-Erwerbsangebot für rund
3,39 % aller Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Insgesamt hat sich
CVC bis zum heutigen Tag damit einen Anteil von rund 27,78 % des
Grundkapitals CGM über die Bieterin gesichert. Die Aktionäre um die
Gründerfamilie Gotthardt behalten ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup
Medical und halten weiterhin rund 50,12 % aller Aktien. Es wird keine
weitere Annahmefrist geben, und das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt
keinen Vollzugsbedingungen.

Das Delisting der CompuGroup Medical von der Frankfurter Wertpapierbörse
wurde mit Ende des 24. Juni 2025 wirksam. Nach Abschluss des Delistings vom
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment
des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse hat die Geschäftsführung von
CompuGroup Medical unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um die Notierung der
CGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter
Regulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie
über die Tradegate Exchange zu beenden.

Gemäß den Bestimmungen der Investorenvereinbarung mit CVC wird der
Verwaltungsrat von CompuGroup Medical ab Juli von fünf auf sechs Mitglieder
erweitert. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält CVC drei Sitze im
Verwaltungsrat. Die Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolle
über den Verwaltungsrat und wird durch drei Vertreter repräsentiert: Frank
Gotthardt als Vorsitzender, Prof. (apl.) Dr. Daniel Gotthardt und Dr. Klaus
Esser. CVC wird durch Dr. Daniel Pindur, Can Toygar und Christoph Röttele im
Verwaltungsrat vertreten. Gemeinsam werden die Familie Gotthardt und CVC
ihre Expertise einbringen, um die langfristige Wachstums- und
Innovationsstrategie von CGM weiter voranzutreiben.

Frank Gotthardt, Vorsitzender des Verwaltungsrats der CompuGroup Medical,
sagte: "Ich möchte Stefanie Peters und Prof. (apl.) Dr. med. Karl Heinz
Weiss meinen herzlichen Dank für ihre wertvolle Unterstützung von CGM
während ihrer Amtszeit im Verwaltungsrat aussprechen. Ich freue mich darauf,
in den kommenden Jahren gemeinsam mit CVC Innovationen und Wachstum
voranzutreiben. Denn niemand soll leiden oder sterben, nur weil einmal
irgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt."

Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagte: "Mit unserer
strategischen Partnerschaft und dem erfolgreichen Delisting schlagen wir das
nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical auf.
Gemeinsam haben wir die Möglichkeit, langfristig und gezielt zu investieren,
um die führende Marktposition von CGM weiter zu stärken." Can Toygar,
Partner bei CVC, ergänzte: "In enger Zusammenarbeit mit der Familie
Gotthardt werden wir uns darauf konzentrieren, in die Zukunft des
Unternehmens zu investieren, die Produktentwicklung voranzutreiben und
herausragende Lösungen für die Kunden von CGM zu liefern."

Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategische
Partnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGM
angekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentliches
Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April 2025
wurde der Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwillige
öffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Die
strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebots
am 2. Mai 2025 offiziell in Kraft getreten. Anschließend gaben CompuGroup
Medical und CVC am 8. Mai 2025 die Unterzeichnung einer Vereinbarung
bekannt, um CGM von der Börse zu nehmen. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai
2025 ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre von
CompuGroup Medical abgegeben.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird innerhalb der nächsten acht
Bankarbeitstage vollzogen (d.h. spätestens am 9. Juli 2025). Aktionären von
CompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots angedient haben, wird der Angebotspreis von 22,00
Euro je Aktie ausgezahlt. Weitere Informationen zur Abwicklung und
Übertragung der angedienten Aktien sind auf der folgenden Website abrufbar:
https://www.practice-public-offer.com/

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und
erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die
Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und
organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,
Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen
für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen
Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.
Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige
Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis
in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und
Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19
Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700
hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige
Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein
Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien
mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügt
über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity,
Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen
Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen
Investoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der
CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit
in rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd.
Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im
deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und
betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit grunder- und familiengefuhrten
Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für
Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender
Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein
global führender Spezialist für Industriegase.

Wichtige Hinweise:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE &
Co. KGaA ("CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen des
Delisting-Angebots der Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") sowie weitere das
Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage
enthalten, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Anlegern und Inhabern von
CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen
mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das
Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum
Delisting-Angebot ist neben weiteren Informationen, unter anderem, im
Internet unter www.practicepublic-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wurde ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG), und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika
("Vereinigte
Staaten") über grenzüberschreitende Delisting-Angebote durchgeführt. Das
Delisting-Angebot wurde nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland
oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt.
Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich
nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der
Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den
jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird und wurde kein
Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen
unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale
Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in
einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in
der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht
untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne
des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.
6 WpÜG können CGM-Aktien in anderer Weise als gemäß dem Delisting-Angebot
über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende
Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten
Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften,
insbesondere diejenigen des WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass der
Angebotspreis für das Delisting-Angebot dergestalt erhöht wird, dass dieser
einer etwaig außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten höheren
Gegenleistung entspricht. Informationen über solche Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im Bundesanzeiger
veröffentlicht und in einer deutschen und unverbindlichen englischen
Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter
www.practice-public-offer.de veröffentlicht.

Das in dieser Mitteilung in Bezug genommene Delisting-Angebot bezieht sich
auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten
Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind. Darüber hinaus sind sie in den
Handel in den Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Berliner
Wertpapierbörse einbezogen. Ferner sind die CGM-Aktien auch in den Handel im
Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart und über Tradegate Exchange einbezogen. Das Delisting-Angebot
unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen
unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis
verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die
an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage enthaltenen, sich auf die
Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung
mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht
in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten
Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit
Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen
oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland beziehen.

Das Delisting-Angebot wurde in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der
so genannten grenzüberschreitenden Tier II-Ausnahme von bestimmten
Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils
gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahme
ermöglicht es der Bieterin, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche
Vorschriften des Exchange Act für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurch
zu erfüllen, dass sie das Recht oder die Praxis ihrer Heimatrechtsordnung
befolgt, und befreit die Bieterin von der Einhaltung bestimmter anderer
Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden
darauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen
Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des
US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den
Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Delisting-Angebot auf
Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater
Emittent (foreign private issuer) im Sinne des Exchange Act ist und deren
Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das
Delisting-Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der
sogenannten grenzüberschreitenden Tier II-Ausnahme von bestimmten
Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den
Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der Bundesrepublik
Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten
Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den
US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf
CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche
aus diesen Gesetzen zu.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Angebots mit der
Bieterin geschlossen wurde, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als
Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre
jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der
Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen
Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder
dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht
aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist
möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine
Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen
Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige
Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des
Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb
der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der
veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen
künftig ändern werden.


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27.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
                   Maria Trost 21
                   56070 Koblenz
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)160 3630362
   Fax:            +49 (0)261 8000 3200
   E-Mail:         investor@cgm.com
   Internet:       www.cgm.com
   ISIN:           DE000A288904
   WKN:            A28890
   Börsen:         Freiverkehr in Hamburg
   EQS News ID:    2161840



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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