Märkte & Kurse

BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0005190003 WKN: 519000 Typ: Aktie DIVe: 6,89% KGVe: 5,15
 
73,360 EUR
-0,08
-0,11%
Echtzeitkurs: 13.09.24, 22:26:23
Aktuell gehandelt: 139.024 Stk.
Intraday-Spanne
71,520
73,640
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -23,56%
Perf. 5 Jahre +12,60%
52-Wochen-Spanne
68,600
115,200
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
04.08.2024-

Brüssel nennt Debatte um Diesel-Autos 'irreführend'

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos nicht nachträglich ändern und damit möglicherweise eine Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen bewirken. Die Brüsseler Behörde habe nicht die Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen, heißt es in einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton an Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Auch wolle die Kommission keine Maßnahmen ergreifen, "die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden". Betont wurde zudem, den Automobilherstellern solle kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebürdet werden. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Der FDP-Politiker Wissing hatte die EU-Kommission zuvor vor einer Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen gewarnt und in einem Brandbrief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Klarstellung gefordert. Hintergrund der Debatte ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei geht es im Kern um die Einhaltung von Abgasnormen - also Schadstoffgrenzwerten bei Dieselfahrzeugen.

Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es, der Minister sehe seine Bedenken durch das Schreiben des EU-Kommissars nicht ausgeräumt. Die Kommission betone zwar, dass sie gegenüber Autoherstellern und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane. Darum gehe es aber nicht. Es wäre nämlich nicht die Kommission, sondern der EuGH, der diese Entscheidung treffen würde, betonte eine Sprecherin. "Aus diesem Grund ist es jetzt wichtig, wie von Bundesminister Wissing vorgeschlagen, eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen." Wissing sei dazu bereits auf seine EU-Amtskolleginnen und -Amtskollegen zugegangen.

EU-Regelungen zu Schadstoffwerten

Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter bestimmten Bedingungen (sogenannte NEFZ-Prüfung) eingehalten werden. Das passiert in Testzentren. Infolge des Dieselskandals wurden auch Abgasprüfungen unter realem Fahrbetrieb (RDE) entwickelt. Ein solches Verfahren gilt mittlerweile auch für die Genehmigung von neuen Fahrzeugtypen ab der Norm "Euro 6d temp". Kommissionsangaben zufolge entschied der EuGH bereits in einem früheren Urteil, dass sich die Emissionsprüfungen nicht mehr auf Labortests beschränken dürfen. Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel sind aber nach dem NEFZ zugelassen und erfüllen die Richtwerte des RDE nicht.

In dem Gerichtsverfahren vertrat die EU-Kommission laut Wissing die Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten würden. Das würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei sogenannten Vollastfahrten mit Steigung einzuhalten wären - also etwa wenn ein Auto voll geladen bergauf fährt und dabei vergleichsweise mehr Schadstoffe ausstößt. Wissing zufolge ist dies nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar. Sämtliche Euro 5-Genehmigungen würden infrage gestellt. Ausgeschlossen seien auch nicht Konsequenzen für Fahrzeuge nach der Abgasnorm Euro 6. "Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung", so Wissing in seinem Brief.

Entscheidung des Gerichts offen

Breton nannte Wissings Annahme in dem Antwortschreiben, um das er von Kommissionspräsidentin von der Leyen gebeten worden war, "irreführend." Die Kommission habe lediglich festgestellt, "dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen", ergänzte ein Sprecher. Damit sei nicht jede Fahrsituation gemeint. Auch habe die Behörde ihren Standpunkt in dieser Frage nie geändert. Breton schrieb: "Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, wird die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die saubere und gesunde Luft begünstigen und einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen fördern."

Betroffen von den Urteilen sind Kommissionsangaben zufolge Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der derzeit geltenden Prüfverfahren in Verkehr gebracht wurden, zwischen 2011 und 2018.

Stilllegung rechtlich bedenklich

Der ADAC betonte, die betroffenen Fahrzeuge seien ordnungsgemäß zugelassen worden. "Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden." Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund "abwegig".

Auch die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, betonte: "Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht."/rdz/hgo/DP/he

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG 73,400 EUR 14.09.24 12:52 Lang & S...
MERCEDES-BENZ GROUP AG 56,970 EUR 14.09.24 12:07 Lang & S...
STELLANTIS N.V. 13,596 EUR 13.09.24 21:58 Lang & S...
TOYOTA MOTOR CORP 15,698 EUR 14.09.24 11:28 Lang & S...
VOLKSWAGEN AG VZ 92,240 EUR 14.09.24 11:06 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   1 2 3 4 5    Anzahl: 353 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
22.08.2024 06:40 Kfz: Neue Berechnungsgrundlage für 9,4 Millionen ...
21.08.2024 06:21 China kritisiert EU-Anpassung bei Zöllen auf E-Au...
20.08.2024 15:17 ROUNDUP 2: EU kassiert vorerst keine Zusatzzölle ...
20.08.2024 12:08 BMW muss in den USA fast 721.000 Autos zurückrufen
16.08.2024 11:39 AKTIEN IM FOKUS: Autowerte weiter erholt - Chinese...
12.08.2024 17:02 ROUNDUP: FDP fordert 'Politik für das Auto'
12.08.2024 14:51 WDH: FDP fordert 'Politik für das Auto'
11.08.2024 20:35 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN - Die wichtigsten ...
11.08.2024 14:21 BMW-Vorstand schlägt eigene Autobahnspur für E-A...
09.08.2024 12:16 Peking wendet sich wegen EU-Zöllen auf E-Autos an...
07.08.2024 11:35 Chinesischer Automarkt stottert weiter - Elektroau...
07.08.2024 06:01 ROUNDUP: Maue Nachfrage - Autobauer kämpfen mit ?...
07.08.2024 05:47 Autowerke in Deutschland nur zu zwei Dritteln ausg...
06.08.2024 15:46 BMW testet menschenähnliche Roboter
06.08.2024 06:21 Deutsche Umwelthilfe: Weitere Anträge für höher...
05.08.2024 14:11 ROUNDUP: Nachfrage stockt - Elektroautos werden zu...
05.08.2024 12:31 Elektroautos werden zu Ladenhütern
05.08.2024 11:34 WDH: Stimmung in der Autoindustrie trübt sich ern...
04.08.2024 14:14 Deutsche Autoindustrie sieht gravierendes Standort...
04.08.2024 14:14 Brüssel nennt Debatte um Diesel-Autos 'irreführe...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services