Märkte & Kurse

ALPHABET INC. CLASS C
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US02079K1079 WKN: A14Y6H Typ: Aktie DIVe: 0,22% KGVe: 22,68
 
154,280 EUR
+0,54
+0,35%
Echtzeitkurs: 02.08.24, 22:26:32
Aktuell gehandelt: 22.130 Stk.
Intraday-Spanne
152,480
157,840
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +30,71%
Perf. 5 Jahre +186,19%
52-Wochen-Spanne
114,860
178,440
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
14.05.2024-

Streit mit der Telekom: Facebook-Mutter Meta verliert vor Gericht

KÖLN (dpa-AFX) - Im Streit mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta um Nutzungsentgelte hat sich die Deutsche Telekom vor Gericht durchgesetzt. Das Kölner Landgericht urteilte am Dienstag, dass die US-Technologiefirma dem deutschen Netzbetreiber rund 20 Millionen Euro für offenstehende Rechnungen zahlen muss. Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt - Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & Whatsapp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.

Die Klage habe "vollumfänglich Erfolg" gehabt, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil (Aktenzeichen 33 O 178/23). Meta teilte mit, dass man die Forderungen der Telekom weiterhin für haltlos halte und alle rechtlichen Schritte prüfe.

Die Gerichtsentscheidung ist längst noch nicht rechtskräftig. Sollte Meta wie erwartet in Berufung gehen, würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf landen und danach möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof. Der Rechtsstreit dürfte sich also noch lange hinziehen. Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermaßen ein historischer Sonderfall - andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht.

Der finanzielle Betrag, den der Milliardenkonzern Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Magenta-Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat. "Es zeigt, dass Netzbetreiber in Europa sehr wohl eine Bezahlung von großen Internetkonzernen für den Datentransport verlangen dürfen", sagte eine Telekom-Sprecherin und maß dem Richterspruch eine Signalwirkung bei.

Das Kölner Urteil könnte der im größeren Rahmen geführte Diskussion Auftrieb geben, dass Technologieunternehmen ihren "fairen Anteil" (fair share) an den Kosten von Übertragungsnetzen haben sollten. Für so eine Zahlungsverpflichtung setzen sich die europäischen Telekommunikationskonzerne seit Langem ein, stoßen dabei aber auf Granit.

Die Netzbetreiber verweisen auf die hohen Kosten ihrer Übertragungsnetze, mit deren Nutzung die "Big Techs" - ob Meta, Google oder Amazon - ihre Geschäfte machten und dabei viel Geld verdienten, ohne davon etwas abzugeben. Die US-Technologieriesen argumentieren hingegen, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten. Die großen amerikanischen Technologiefirmen wollen sich finanziell nicht in die Pflicht nehmen lassen. Und die europäische Politik hat die heimischen Telekommunikationskonzerne in der "fair share"-Debatte bislang nicht entschieden unterstützt.

Eine Telekom-Sprecherin wertete das Urteil als Nachweis für ein Problem, das vom Markt allein nicht mehr zu lösen sei. "Es kann nicht sein, dass europäische Netzbetreiber künftig stets vor Gericht ziehen müssen, um die Bezahlung einer werthaltigen Leistung durchzusetzen." Das Verfahren unterstreiche daher den dringenden Handlungsbedarf in Brüssel, eine rasche Beilegung von Streitigkeiten regulatorisch zu gewährleisten. Sie betonte, dass "Big Tech"-Unternehmen nun mal für den Großteil des Datenverkehrs in Europas Netzen verantwortlich seien./wdw/DP/he

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC. CLASS C 153,400 EUR 02.08.24 22:59 Lang & S...
AMAZON.COM INC. 153,860 EUR 03.08.24 12:47 Lang & S...
DEUTSCHE TELEKOM AG 23,950 EUR 03.08.24 12:39 Lang & S...
META PLATFORMS INC. CLASS A 444,800 EUR 03.08.24 12:03 Lang & S...
VODAFONE GROUP PLC 0,841 EUR 02.08.24 22:31 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   1 2 3 4 5    Anzahl: 1.110 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.07.2024 05:56 Scholz warnt vor Gutgläubigkeit in sozialen Medien
17.07.2024 14:33 Aktien New York Ausblick: Anleger machen bei Tech-...
17.07.2024 14:11 Start-up DeepL führt neues KI-Modell für Überse...
17.07.2024 13:31 Regeln für Tech-Giganten: Tiktok verliert vor EU-...
15.07.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 15.07.2024 - 1...
15.07.2024 08:30 'WSJ': Google-Mutter Alphabet vor größtem Zukauf...
10.07.2024 15:58 ROUNDUP: Neue Samsung-Produkte im Zeichen Künstli...
10.07.2024 15:09 Neue Samsung-Produkte im Zeichen Künstlicher Inte...
09.07.2024 22:31 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Wenig Bewegung na...
09.07.2024 20:36 Aktien New York: Wenig Bewegung nach Rekordlauf
09.07.2024 16:39 ROUNDUP/Aktien New York: Nasdaq-Indizes und S&P 50...
05.07.2024 22:19 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Arbeitsmarkt besc...
05.07.2024 20:03 Aktien New York: Arbeitsmarktbericht beschert Nasd...
04.07.2024 16:48 WDH/Presse: Ex-Chefin von Microsoft Deutschland ge...
04.07.2024 14:39 Presse: Ex-Chefin von Microsoft Deutschland geht z...
02.07.2024 22:22 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Nasdaq scheitert ...
02.07.2024 19:58 Aktien New York: Dow stagniert - Nasdaq nähert si...
02.07.2024 15:06 ROUNDUP: Webshops immer häufiger nicht barrierefr...
02.07.2024 11:10 Webshops immer häufiger nicht barrierefrei
02.07.2024 09:16 Neues europäisches Bezahlsystem Wero gestartet

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services