28.08.2024-
EQS-Adhoc: LEG Immobilien SE: Start des Angebots einer 500 Mio. Euro Wandelschuldverschreibung (deutsch)
LEG Immobilien SE: Start des Angebots einer 500 Mio. Euro Wandelschuldverschreibung
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EQS-Ad-hoc: LEG Immobilien SE / Schlagwort(e):
Anleiheemission/Anleiheemission
LEG Immobilien SE: Start des Angebots einer 500 Mio. Euro
Wandelschuldverschreibung
28.08.2024 / 07:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Start des Angebots einer 500 Mio. Euro Wandelschuldverschreibung
Düsseldorf, 28. August 2024 - Der Vorstand der LEG Immobilien SE ("LEG" oder
die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
ein Angebot garantierter, nicht nachrangiger, unbesicherter
Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 und einem
Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro (die "Wandelschuldverschreibungen") zu
starten (das "Angebot"). Die Wandelschuldverschreibungen werden von LEG
Properties B.V. (die "Emittentin"), einer hundertprozentigen
niederländischen Tochtergesellschaft von LEG, begeben, von LEG garantiert
und in neue Aktien und/oder bestehende Stammaktien der Gesellschaft (die
"Aktien")
wandelbar sein. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft werden
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten
und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von jeweils EUR 100.000
werden von der Emittentin zu 100 % ihres Nennbetrags begeben. Die
Wandelschuldverschreibungen werden mit einem festen Zins von 1,00 % p.a.,
der halbjährlich nachträglich zahlbar ist, und einer Wandlungsprämie von 35
% bis 40 % über dem volumengewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktien im
XETRA-Handelssystem zwischen Start und Preisfestsetzung des Angebots
angeboten.
Sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und
gekündigt wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen an ihrer
Endfälligkeit, den 4. September 2030, zu ihrem aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag (d.h. Nennbetrag sowie Prämienrückzahlung) der zwischen
104,72 % und 107,98 % ihres Nennbetrags liegen wird, zurückgezahlt (der
"Aufgezinste
Rückzahlungsbetrag").
Die Preisfestsetzung des Angebots wird im Laufe des heutigen Tages im Rahmen
eines beschleunigten Bookbuildingverfahrens ermittelt. Die Lieferung wird
voraussichtlich am oder um den 4. September 2024 erfolgen und die
Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel des Freiverkehrs
an der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz darauf erwartet.
Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird die Emittentin
jederzeit berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen zum Aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückzahlen (i) an oder
nach dem 25. September 2028, wenn der Wert der einer
Wandelschuldverschreibung zugrundeliegenden Aktien während eines bestimmten
Zeitraums 130 % des dann gültigen Aufgezinsten Rückzahlungsbetrages
entspricht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20 % oder weniger des
Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.
Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die Wandelschuldverschreibungen
ausschließlich institutionellen Anlegern in gewissen Jurisdiktionen
außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten.
Als Teil des Angebots hat sich die Emittentin und die Gesellschaft zu einer
90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher
Ausnahmen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators.
Kontakt:
Frank Kopfinger, CFA
Head of Investor Relations & Strategy
Tel. +49 2 11 / 45 68 550
Mob. +49 1 72 / 173 9339
******
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche
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veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen,
die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese
beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht
gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,
Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht
verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf
sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf
sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen, die in diesem
Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es
handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"
im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle
Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die
"Order")
sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende
Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)
fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).
Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht
verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem
Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur
Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
EU-Prospektverordnung sind.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im
Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle
Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die
beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder
zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des
Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder
Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird
darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b)
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für
diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;
und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im
Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000
(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen
des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern
dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2
Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das
Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
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verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
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widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
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Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber
niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes
verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
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Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien
als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen
Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner
und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
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28.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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1976241 28.08.2024 CET/CEST
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