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META PLATFORMS INC. CLASS A
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ISIN: US30303M1027 WKN: A1JWVX Typ: Aktie DIVe: 0,41% KGVe: 22,40
 
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07.03.2024-

Striktere EU-Regeln für große Digital-Plattformen greifen

BRÜSSEL/SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - In der Europäischen Union greifen seit Donnerstag striktere Regeln für große Online-Plattformen, die einen Machtmissbrauch verhindern sollen. Die EU-Kommission machte bisher 22 Dienste von sechs Unternehmen als sogenannte "Gatekeeper" (Torwächter) aus, für die die neuen Vorgaben gelten.

Betroffen sind wenig überraschend die amerikanischen Tech-Giganten: Apple , Amazon , Microsoft , die Google -Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta . Daneben kam auf die Liste die Video-App TikTok des ursprünglich aus China stammenden Konzerns Bytedance.

Zu den Vorgaben gehört unter anderem, dass die "Gatekeeper" eigene Dienste nicht gegenüber Angeboten von Konkurrenten bevorzugen dürfen. In der Websuche von Google werden deshalb Informationen aus spezialisierten Suchmaschinen anderer Firmen nun ausführlicher dargestellt. Auch ist untersagt, Daten aus verschiedenen Diensten ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zu verknüpfen.

Apple lässt jetzt erstmals zu, dass auf dem iPhone Apps aus anderen Marktplätzen als dem hauseigenen Download-Store geladen werden können. Beim Facebook-Konzern schufen die Chat-Dienste WhatsApp und Messenger Voraussetzungen für die Integration konkurrierender Messaging-Dienste. Doch Rivalen wie Signal und Threema zeigen wenig Interesse daran und verweisen auf ihre eigenen Datenschutz-Standards.

Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

Eine spannende Frage ist, ob die EU-Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben bei Apple akzeptieren wird. Einige Unternehmen wie Spotify oder der "Fortnite"-Entwickler Epic werfen dem iPhone-Konzern vor, die Konditionen beim Laden von Apps aus anderen Stores so gestaltet zu haben, dass dies für viele Entwickler nicht tragbar sei - und sie lieber im bisherigen Modell bleiben würden.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte bisher nur, dass die Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben mit Priorität prüfen werde. Der US-Nachrichtenagentur Bloomberg sagte sie zugleich, die DMA-Lösungen großer Tech-Konzerne sollten nicht "unattraktiv" für deren Kunden und Nutzer sein./so/DP/zb

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC A 155,500 EUR 06.05.24 22:59 Lang & S...
ALPHABET INC. CLASS C 157,140 EUR 06.05.24 22:59 Lang & S...
AMAZON.COM INC. 174,520 EUR 06.05.24 22:59 Lang & S...
APPLE INC 168,480 EUR 06.05.24 22:59 Lang & S...
META PLATFORMS INC. CLASS A 430,800 EUR 06.05.24 22:59 Lang & S...
MICROSOFT CORP. 383,150 EUR 06.05.24 22:59 Lang & S...
SPOTIFY TECHNOLOGY S.A. 275,450 EUR 06.05.24 22:58 Lang & S...
 
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