Märkte & Kurse

META PLATFORMS INC. CLASS A
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US30303M1027 WKN: A1JWVX Typ: Aktie DIVe: 0,32% KGVe: 25,65
 
526,200 EUR
-0,20
-0,04%
Echtzeitkurs: 15.11.24, 22:26:29
Aktuell gehandelt: 19.134 Stk.
Intraday-Spanne
523,000
543,500
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +71,49%
Perf. 5 Jahre +198,38%
52-Wochen-Spanne
289,400
564,900
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
13.06.2024-

OLG: Plattformen haften für Beleidigungen nur nach konkretem Hinweis

FRANKFURT (dpa-AFX) - Betreiber von Social-Media-Plattformen müssen für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer nur unter bestimmten Bedingungen haften. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag. Demnach können sie nur belangt werden, wenn diese so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß offensichtlich ist.

Geklagt hatte der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume. Laut OLG meldete er dem damals noch Twitter genannten Kurznachrichtendienst X mit Anwaltsschreiben eine Vielzahl von Tweets mit aus seiner Sicht rechtsverletzenden Inhalten und forderte zur Entfernung und Unterlassung auf.

X löschte daraufhin den Account eines Nutzers, der sechs der beanstandeten Tweets veröffentlicht hatte. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Plattform auf den Eilantrag Blumes hin verpflichtet, die Verbreitung von fünf näher benannten Äußerungen des Nutzers über den Kläger zu unterlassen. Dagegen hatte X Berufung eingelegt.

Das OLG wies den Unterlassungsantrag nun ab. Die Beklagte stelle lediglich eine Plattform für Äußerungen Dritter zur Verfügung. Damit hafte sie als Provider für etwaige rechtsverletzende Inhalte erst nach Kenntniserlangung, hieß es zur Begründung. Ein Betroffener müsse die Plattform zunächst mit Beanstandungen konfrontieren, die so konkret gefasst sein müssten, dass der Rechtsverstoß unschwer bejaht werden könne.

Erst dann treffe den Anbieter die Verpflichtung zur weiteren Ermittlung und Bewertung des angezeigten Sachverhalts, entschied der Pressesenat des Gerichts. Blumes Anwaltsschreiben habe keine hinreichende Kenntnis von den Tatsachen vermittelt, aus denen der Plattform eine Rechtsverletzung ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Prüfung erkennbar gewesen sei, erklärte das Gericht. Es sei ohne jegliche Begründung oder Sachverhaltsdarstellung allein von "rechtswidrigen Inhalten" die Rede gewesen.

Ohne Erfolg blieb laut OLG auch Blumes Berufung darauf, dass das von X bereitgestellte Meldeformular kein Textfeld für weitere konkretisierende individuelle Angaben bereitstelle. Das Meldeformular entspreche den Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) und bezwecke damit in erster Linie eine Kontrolle nach strafbaren Inhalten, stellte das Gericht fest. Zudem wären nähere Angaben sowohl in der Spalte "Inhalt" als auch im Rahmen eines Anhangs möglich gewesen.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nach Angaben des OLG nicht anfechtbar./nis/DP/men

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC. CLASS C 165,000 EUR 15.11.24 22:59 Lang & S...
META PLATFORMS INC. CLASS A 525,400 EUR 16.11.24 11:59 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   8 9 10 11 12    Anzahl: 534 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
01.07.2024 12:45 EU-Kommission nimmt Facebook-Konzern Meta ins Visi...
26.06.2024 13:10 Wegen 'Big Techs': Kartellamt fordert europäische...
26.06.2024 05:26 Lehrerverband: Schüler wollen bewussten Medienkon...
24.06.2024 22:51 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Dow im Aufwind - ...
24.06.2024 20:16 Aktien New York: Dow startet mit Gewinnen in die n...
24.06.2024 17:03 ROUNDUP/Aktien New York: Dow startet mit Gewinnen ...
24.06.2024 15:00 Aktien New York Ausblick: Richtungslos zum Wochena...
24.06.2024 14:25 ROUNDUP 3: Verstoß gegen Wettbewerbsregeln? EU-Ko...
24.06.2024 12:41 WDH/ROUNDUP 2: EU-Kommission leitet Untersuchung g...
24.06.2024 11:00 ROUNDUP 2: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen...
24.06.2024 10:39 ROUNDUP: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen A...
20.06.2024 16:53 OpenAI-Rivale Anthropic prescht mit leistungsstark...
19.06.2024 05:57 Nvidia dank KI-Boom an der Spitze im Börsenolymp
16.06.2024 14:02 Studie: Onlinenutzung in Deutschland geht leicht z...
13.06.2024 23:04 OLG: Plattformen haften für Beleidigungen nur nac...
13.06.2024 19:14 AKTIE IM FOKUS 2: Broadcom springt auf Rekordhoch ...
13.06.2024 12:29 AKTIE IM FOKUS: Broadcom hält Tech-Anleger bei be...
13.06.2024 06:15 Verbraucherzentrale mahnt Meta wegen KI-Training m...
12.06.2024 14:47 Aktien New York Ausblick: Inflationsdaten treiben ...
11.06.2024 16:45 ROUNDUP 2: 'Apple Intelligence' - iPhone-Konzern v...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot