Märkte & Kurse

EASYJET PLC
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: GB00B7KR2P84 WKN: A1JTC1 Typ: Aktie DIVe: 2,76% KGVe: 7,41
 
5,606 EUR
+0,03
+0,50%
Echtzeitkurs: heute, 21:37:42
Aktuell gehandelt: 225 Stk.
Intraday-Spanne
5,576
5,676
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -15,20%
Perf. 5 Jahre -34,89%
52-Wochen-Spanne
4,700
7,160
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
21.05.2025-

ROUNDUP 2: Verbraucherschützer gehen gegen Handgepäck-Gebühr vor

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Auf vielen Flügen fällt für Handgepäck ab einer bestimmten Größe eine zusätzliche Gebühr an - Verbraucherschutzgruppen haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Fluggesellschaften würden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in Brüssel mit.

Auch die Mitgliedsorganisationen reichten bei ihren zuständigen Behörden demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret richtet sich die EU-weite Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair , Easyjet und Wizz Air . Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

EU-Gericht: Angemessenes Handgepäck muss gratis sein

Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Dieser kippte zwar ein spanisches Gesetz, das sogar Aufgabegepäck zum festen Bestandteil eines Tickets erklären sollte - für Handgepäck dürfe aber keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist im EU-Recht bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Reisende würden genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitnehmen wollen - genug Sachen für einen Rollkoffer, sagte der Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna. "Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen."

Noch dazu würden die Passagiere ihr Handgepäck selbst transportieren und dafür haften. Denn anders als beim Aufgabegepäck - dessen Verladung am Flughafen die Airlines bezahlen und für das sie während des Flugs die Haftung übernehmen - verursache Handgepäck keine zusätzlichen Kosten. Eine zusätzliche Gebühr sei daher nicht gerechtfertigt.

Ryanair: Vorschrift würde Ticketpreise erhöhen

Ryanair wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion klar zurück. Dass nur eine kleine Tasche im Ticketpreis inbegriffen ist, sei mit dem EU-Recht vereinbar und durch das Gerichtsurteil gedeckt. Den Kundinnen und Kunden gebe Ryanair die Wahl, ob sie ein größeres Handgepäckstück benötigten - dies zur Vorschrift zu machen, würde "die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen", teilte die irische Fluggesellschaft mit.

Verbraucherschützer fordern klare Regeln auf EU-Ebene

Mit der Beschwerde will Beuc erreichen, dass die EU-Kommission die Unternehmen etwa mit einer Strafe belegt oder sie zum Verzicht auf die zusätzlichen Gebühren verordnet. Um Konflikten in Zukunft aus dem Weg zu gehen, forderten die Verbraucherschützer eindeutige Regeln auf EU-Ebene. So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss.

Eine geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die "perfekte Gelegenheit", sagte Reyna. Das EU-Parlament beauftragte die Kommission bereits 2023, genaue Regeln festzulegen - diese verwies die Aufforderung an die Fluggesellschaften, die untereinander bislang keine geeinten Gepäckregeln vereinbarten./nkl/DP/stw

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
AIR FRANCE-KLM SA 11,165 EUR 08.12.25 21:05 Lang & S...
EASYJET PLC 5,608 EUR 08.12.25 21:16 Lang & S...
INTERNATIONAL CONSOLIDATED AIR... 4,431 EUR 08.12.25 21:16 Lang & S...
RYANAIR HOLDINGS 27,860 EUR 08.12.25 21:10 Baader B...
WIZZ AIR HOLDINGS PLC REGISTER... 12,520 EUR 08.12.25 20:56 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   5 6 7 8 9    Anzahl: 212 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
05.06.2025 14:28 Keine Entschädigung für verpassten Flug wegen Ko...
05.06.2025 07:20 ROUNDUP: EU-Verkehrsminister stimmen über neue Fl...
05.06.2025 06:10 EU-Verkehrsminister stimmen über neue Fluggastrec...
04.06.2025 17:51 EU-Verkehrsminister stimmen über neue Fluggastrec...
03.06.2025 09:09 WDH: Urlaub im Süden und Osten Europas deutlich g...
02.06.2025 12:16 Luftfahrt-Lobby will längere Fristen für Entsch?...
28.05.2025 09:44 Condor klagt gegen Lufthansas Einstieg bei Ita
23.05.2025 14:53 BDL: Bund soll Kosten für Passagierkontrolle mitt...
23.05.2025 11:59 Aktien Europa: EuroStoxx zu Wochenschluss leicht i...
23.05.2025 10:55 Hubig will Entschädigungsregel für Flugreisende ...
22.05.2025 18:09 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Gewinnmitnahmen bel...
22.05.2025 15:19 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 22.05.2025 - 1...
22.05.2025 12:27 ROUNDUP: Easyjet hofft auf Rekordsommer - Kursruts...
22.05.2025 12:23 Aktien Europa: Anleger machen Kasse - Sorge wegen ...
22.05.2025 09:17 Easyjet vergrößert Winterverlust - Sommerangebot...
21.05.2025 15:28 ROUNDUP 2: Verbraucherschützer gehen gegen Handge...
21.05.2025 12:13 ROUNDUP: Verbraucherschützer gehen gegen Handgep?...
21.05.2025 06:13 Verbraucherschützer wollen gegen Handgepäck-Geb?...
19.05.2025 13:20 ROUNDUP: Ryanair erwartet steigende Ticketpreise -...
13.05.2025 09:36 Befragung: Weniger Flugpassagiere mit Ziel Deutsch...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services