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30.12.2025-

EQS-News: Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - Rechtsanwälte Steinhöfel (deutsch)

Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - Rechtsanwälte Steinhöfel

^
EQS-News: Steinhöfel Legal Office / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow
ein - Rechtsanwälte Steinhöfel

30.12.2025 / 18:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BERLIN, 30. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Staatsanwaltschaft München II
hat das Ermittlungsverfahren gegen den Milliardär Alischer Usmanow wegen
Verdachts zweier Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in
Verbindung mit der Sanktionsliste der Verordnung (EU) 269/2014 eingestellt.

Das Verfahren wurden formal beendet, nachdem Herr Usmanow der Einstellung
zugestimmt und 10 Mio. EUR gezahlt hatte. Der Betrag wird zwischen der
Staatskasse und einer Reihe von Wohltätigkeitsorganisationen geteilt.

Die deutschen Behörden hatten Herr Usmanow verdächtigt, über ausländische
Gesellschaften rund 1,5 Mio. EUR für Sicherheitsdienstleistungen für zwei
Immobilien in Rottach-Egern bezahlt und bestimmte Wertgegenstände in
Deutschland nicht innerhalb der für sanktionierte Personen vorgesehenen
Frist gemeldet zu haben. Seine Verteidigung wies sowohl die tatsächlichen
Vorwürfe als auch die rechtliche Auslegung der Sanktionsregeln durch die
Behörden zurück.

Herr Usmanow kann wegen dieser Vorwürfe nicht mehr verfolgt werden. Die
Wiederaufnahme der Ermittlungen aufgrund desselben Tatverdachts ist
ausgeschlossen, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen, die Zahlung ist
weder Geldbuße noch Strafe.

Das Verfahren wurde aus Gründen der Prozessökonomie eingestellt. Die
Strafverteidiger von Herrn Usmanow, Wannemacher & Partner, erklärten: "Um
Verfahrenskosten und seine persönliche Zeit und seine Gesundheit zu schonen,
stimmte unser Mandant der Einstellung entsprechend der im deutschen Recht
vorgesehenen Praxis zu."

Rechtsexperten haben wiederholt verfassungsrechtliche Zweifel an der
Meldepflicht für Vermögensgegenstände geltend gemacht. Mit dem Zwang zur
Selbstanzeige werde ein rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt, denn niemand
muss an seiner eigenen strafrechtlichen Überführung mitwirken. Die Grundlage
der Strafverfolgung von Herrn Usmanow beruhte daher von Anfang an auf einer
verfassungswidrigen Norm.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits ein weiteres
Ermittlungsverfahren gegen Herrn Usmanow wegen des Verdachts der Geldwäsche
eingestellt. Auch dieses wurde ohne Anklageerhebung im November 2024
beendet, ohne dass eine Strafe verhängt wurde oder eine Wiederaufnahme
möglich wäre. Auch insoweit besteht die Unschuldsvermutung fort.

Im Jahr 2022 führten deutsche Behörden mehrere Durchsuchungen gegen Herrn
Usmanow durch, die das Landgericht Frankfurt am Main später als rechtswidrig
einstufte.

Zwischen 2023 und 2025 mussten Dutzende europäischer Medien ihre Berichte
über Herrn Usmanow, die falsche Tatsachenbehauptungen enthielten,
korrigieren. Dies führte zur Korrektur von mehr als 1250 Veröffentlichungen.
Seine Presserechtsanwälte erwirkten 16 gerichtliche Verbote und 102
Unterlassungserklärungen (darunter der NDR, Radio Bremen, das ZDF u.a.).
Richtungweisend war ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demzufolge das
Wirtschaftsmagazin "Forbes" nicht mehr behaupten darf, dass Herr Usmanow als
"Strohmann für Putin aufgetreten sei und dessen geschäftliche Probleme
gelöst habe". Der ARD wurde untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Herr
Usmanow sei in einen Bestechungsskandal im Fechtsport verwickelt gewesen.
Zudem gewann der Geschäftsmann Verfahren gegen große Sender und Zeitungen
wie RTL und den Tagesspiegel.

Anfang 2025 löschten oder änderten Medien wie Münchner Merkur oder die Neue
Osnabrücker Zeitung mehr als 50 Artikel, die zuvor in EU-Sanktionsdossiers
zitiert worden waren. Eine wesentliche Entwicklung erfolgte im Februar 2025,
als die Nachrichtenagentur dpa und das Bundeskriminalamt (BKA) auf Abmahnung
Angaben zum angeblichen Eigentum an der Yacht Dilbar zurücknahmen. Dies
veranlasste die Tagesschau, die Süddeutsche Zeitung, die Frankurter
Allgemeine Zeitung und zahlreiche weitere Medien, ihre unrichtigen Berichte
ebenfalls von ihren Websites zu entfernen.

Cision View original content:

https://www.prnewswire.com/news-releases/deutsche-staatsanwalte-stellen-erneut-ein-verfahren-gegen-alischer-usmanow-ein---rechtsanwalte-steinhofel-302650821.html


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