Märkte & Kurse

NEON EQUITY AG IHS V.2024(2027/2029)
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE000A383C76 WKN: A383C7 Typ: Aktie DIVe: - KGVe: -
 
101,500 %
+1,50
+1,50%
Verzögerter Kurs: heute, 11:00:04
Aktuell gehandelt: 5.000 Stk.
Intraday-Spanne
100,000
101,500
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +7,53%
Perf. 5 Jahre -
52-Wochen-Spanne
92,000
101,410
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
18.12.2025-

EU-Gerichtshof: Frontex haftet für Grundrechtsverletzungen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die europäische Grenzschutzagentur Frontex haftet einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen. Frontex sei nach dem EU-Recht verpflichtet, bei sogenannten Rückkehraktionen Grundrechte Asylsuchender zu schützen, so die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Dazu gehöre auch, zu prüfen, ob für alle Betroffenen solcher Aktionen Rückkehrentscheidungen vorliegen.

Nun muss das Gericht der Europäischen Union - eine Instanz unter dem EuGH - die Schadenersatzklage einer Familie syrischer Kurden noch einmal prüfen. Die Eltern mit ihren vier Kindern waren nur wenige Tage nach ihrer Ankunft auf einer griechischen Insel im Rahmen einer von Frontex koordinierten Rückkehraktion in die Türkei geflogen worden - obwohl sie erklärt hatten, Asyl beantragen zu wollen. Später floh die Familie aus Angst vor einer Abschiebung nach Syrien in den Irak.

Schadenersatzklage wurde in erster Instanz abgewiesen

Die Betroffenen sahen in der Rückkehraktion eine rechtswidrige Zurückweisung und verlangten Schadenersatz in Höhe von knapp 140.000 Euro von Frontex. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage der Familie im Jahr 2023 ab. Es argumentierte, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen einem möglichen Fehlverhalten von Frontex und dem geltend gemachten Schaden gegeben habe.

Der EuGH ist der Ansicht, dass das Gericht in erster Instanz zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass Frontex den Mitgliedstaaten lediglich technische und operative Unterstützung leiste, ohne prüfen zu müssen, ob eine Rückkehrentscheidung vorliegt. Zudem betonte der Gerichtshof, dass mögliche Grundrechtsverletzungen während eines Rückführungsflugs nicht allein dem beteiligten Mitgliedstaat - hier Griechenland - zugerechnet werden könnten. Auch eine Haftung von Frontex komme in Betracht. Das erste Gericht habe die Rolle der Agentur bei der Rückkehraktion daher nicht richtig bewertet.

Das Gericht der EU muss darüber hinaus eine zweite Schadenersatzklage gegen Frontex erneut prüfen. Der EuGH verwies in einer weiteren Entscheidung den Fall eines Syrers zurück, der behauptet, Opfer eines Pushbacks geworden zu sein. Er fordert 500.000 Euro von der Grenzschutzagentur. Seine Klage wurde zuvor mit der Begründung abgewiesen, er habe den Schaden nicht bewiesen. Der Gerichtshof entschied, dass das erste Gericht in dem Fall aber hätte Maßnahmen treffen müssen, um von Frontex alle relevanten und ihr verfügbaren Informationen zu erhalten./vni/DP/stw

 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   76 77 78 79 80    Anzahl: 78.455 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.12.2025 12:23 EU-Gerichtshof: Frontex haftet für Grundrechtsver...
18.12.2025 12:22 ROUNDUP: USA und Russland planen neue Gespräche -...
18.12.2025 12:21 USA und Russland planen neue Gespräche - Treffen ...
18.12.2025 12:19 Vergütung für Dax-Kontrolleure steigt auf 128 Mi...
18.12.2025 12:18 Mercosur: Macron bleibt trotz Zugeständnissen bei...
18.12.2025 12:17 AKTIE IM FOKUS: Micron vorbörslich beflügelt von...
18.12.2025 12:12 IRW-News: Dr. Reuter Investor Relations: Schrittwe...
18.12.2025 12:11 WDH/Ukraine-Finanzierung: Von der Leyen und Costa ...
18.12.2025 12:09 Aktien Europa: Leichte Gewinne - Abwartendes Gesch...
18.12.2025 12:03 OTS: NTT DATA Business Solutions AG / NTT DATA akq...
18.12.2025 11:57 BP bekommt Chefin - erste Frau an Spitze eines Öl...
18.12.2025 11:49 Ifo-Prognose: Ost-Wirtschaft wächst langsamer als...
18.12.2025 11:45 EQS-Stimmrechte: paragon GmbH & Co. KGaA (deutsch)...
18.12.2025 11:44 Theo Müller darf Joghurtmarken übernehmen
18.12.2025 11:43 Zeiss stellt sich auf schwierige Zeiten ein
18.12.2025 11:42 Aktien Frankfurt: Kein Aufbäumen im Dax - Weihnac...
18.12.2025 11:40 Original-Research: clearvise AG (von First Berlin ...
18.12.2025 11:38 Theo Müller darf Joghurtmarken übernehmen
18.12.2025 11:33 EQS-News: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit...
18.12.2025 11:31 Tui reagiert auf frühe Buchungen - mehr Angebot i...

Börsenkalender 1M

30.12.25
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

30.12.25
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

30.12.25
Geschäftsbericht

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services