18.12.2023-
EQS-Adhoc: Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Sonderdividende auf 1,95 EUR je Aktie und beschließt Aktienrückkaufprogramm (deutsch)
Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Sonderdividende auf 1,95 EUR je Aktie und beschließt Aktienrückkaufprogramm
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EQS-Ad-hoc: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Dividende/Aktienrückkauf
Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Sonderdividende auf 1,95 EUR
je Aktie und beschließt Aktienrückkaufprogramm
18.12.2023 / 17:51 CET/CEST
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Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Sonderdividende auf 1,95 EUR
je Aktie und beschließt Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204)
("Gesellschaft"), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tag
beschlossen, der für den 8. Januar 2024 einberufenen außerordentlichen
Hauptversammlung die Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von nunmehr 1,95
EUR je Aktie der Gesellschaft ("Sonderdividende") zur Beschlussfassung
vorzuschlagen und damit den mit ad hoc-Mitteilung vom 24. November 2023
angekündigten Betrag von 1,35 EUR je Aktie um 0,60 EUR zu erhöhen. Gleichzeitig
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm aufzulegen und durchzuführen, in dessen Rahmen bis zu
750.000 Aktien der Gesellschaft (das entspricht rund 1,0 % des Grundkapitals
der Gesellschaft) zurückgekauft werden sollen.
Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft
entspricht die nun vorgesehen Sonderdividende einem aus dem Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von 149.105.422,05 EUR. Der
bereits von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August
2023 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2022 soll
daher nun so angepasst werden, dass der seinerzeit auf neue Rechnung
vorgetragenen Teilbetrag in Höhe von 500.000.087,94 EUR um den vorstehend
genannten zusätzlich auszuschüttenden Betrag auf 350.894.665,89 EUR verringert
wird. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die
außerordentliche Hauptversammlung ist die Zahlung der Sonderdividende
unverändert für den 11. Januar 2024 geplant.
Die Erhöhung des vorgesehenen Betrags der Sonderdividende und die
Durchführung des Aktienrückkaufprogramms sind möglich geworden, weil der
Gesellschaft infolge des Abschlusses eines weiteren Darlehensvertrags in
Höhe von 50,0 Mio. EUR durch eine Tochtergesellschaft nunmehr (zusammen mit
von der Gesellschaft im weiteren Geschäftsverlauf aufzubauender Barmittel)
zusätzliche Liquidität zur Verfügung steht.
Das maximale Volumen des Aktienrückkaufprogramms (Anschaffungskosten ohne
Erwerbsnebenkosten) beträgt insgesamt EUR 15,0 Mio. Der Rückkauf wird
ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen.
Mit dem Rückkaufprogramm macht die Gesellschaft teilweise von der durch die
ordentliche Hauptversammlung am 29. August 2023 erteilten Ermächtigung
Gebrauch, nach der bis zum 28. August 2028 Aktien in Höhe von bis zu
insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des bei Wirksamwerden oder - sollte dieses
geringer sein - bei Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
erworben werden dürfen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenpreis der Aktie um nicht mehr als
20 % unter- und um nicht mehr als 10 % überschreiten. Maßgeblich ist der
arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der Aktien im XETRA-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an
den drei Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Stichtag. Bei einem Erwerb
über die Börse ist der Stichtag der Tag, an dem die Verpflichtung zum Erwerb
der Aktien eingegangen wird. Von der Ermächtigung wurde bislang kein
Gebrauch gemacht und die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2023
zulässigen Zwecke in Betracht, einschließlich der Veräußerung unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (a) gegen Barzahlung, sofern der
Preis, zu dem die Aktien veräußert werden, den Börsenpreis der Aktien der
Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht
wesentlich unterschreitet, (b) gegen Sachleistung, und (c) im Rahmen einer
variablen Vergütung von Vorständen der Gesellschaft; die Aktien können auch
eingezogen werden.
Der Rückkauf wird in einem Zeitraum vom 21. Dezember 2023 (erster möglicher
Erwerbstag) bis spätestens zum 20. Dezember 2024 (letzter möglicher
Erwerbstag) durchgeführt werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor,
das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen, einzustellen oder nach
Ablauf des letzten möglichen Erwerbstags aufgrund einer neuen
Beschlussfassung und entsprechender Ankündigung auch darüber hinaus
fortzusetzen.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Wertpapierhauses abgewickelt,
das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das beauftragte
Wertpapierhaus hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die
Rückkäufe in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. August 2023, der sog. "Safe
Harbour"-Regelungen gemäß Art. 5 Abs. 1 und 3 MMVO in Verbindung mit Art. 2
bis Art. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
abzuwickeln.
Mitteilende Person: Nicolas Lissner, Senior Manager Investor & Public
Relations
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
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Telefon: +49 (0)40 413 579-0
Fax: +49 (0)40 413 579-29
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de
Internet: www.deutsche-euroshop.de
ISIN: DE0007480204
WKN: 748020
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