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EQS-Adhoc: Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet (deutsch)
Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet
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EQS-Ad-hoc: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Dividende/Hauptversammlung
Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung
durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet
24.11.2023 / 11:41 CET/CEST
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Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung
durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet
Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg ("Gesellschaft"), hat sich
dazu entschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 8. Januar
2024 einzuberufen und dieser die Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von
1,35 EUR je Aktie der Gesellschaft ("Sonderdividende") zur Beschlussfassung
vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Vorschlag zur
Zahlung der Sonderdividende heute zugestimmt. Beruhend auf der Zahl der
76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht dies einem aus
dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von
103.226.830,65 EUR.
Die Sonderdividende soll zusätzlich zu der bereits am 1. September 2023 an
die Aktionäre ausgezahlte Dividende geleistet werden. Zu diesem Zweck soll
auf der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung der bereits von der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefassten
Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2022 angepasst werden und
der seinerzeit auf neue Rechnung vorgetragenen Teilbetrag in Höhe von
500.000.087,94 EUR um den oben genannten, nun zusätzlich auszuschüttenden
Betrag auf 396.773.257,29 EUR verringert werden. Vorbehaltlich entsprechender
Beschlussfassung durch die außerordentliche Hauptversammlung ist die Zahlung
der Sonderdividende dann für den 11. Januar 2024 geplant.
Die Ausschüttung erfolgt im Einklang mit der Strategie der Gesellschaft,
ihre Kapital- und Finanzierungsstruktur neu zu ordnen und Barmittel, die
nicht zur Erfüllung der Liquiditätserfordernisse des
Deutsche-EuroShop-Konzerns benötigt werden, zur Erhöhung von
Dividendenzahlungen bzw. zur Zahlung einer Sonderdividende zu verwenden. In
diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft kürzlich die
Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns überprüft. Zudem
befinden sich Gesellschaften des Deutsche-EuroShop-Konzerns, insbesondere
solche, an denen der Deutsche-EuroShop-Konzern zu Beginn des Jahres 2023
weitere Anteile erworben hat, derzeit in Prozessen zur Erhöhung bestehender
Darlehen. In Bezug auf die entsprechenden Gesellschaften dient die
zusätzliche Darlehensaufnahme letztlich der nachträglichen Erhöhung des
Fremdkapitalanteils in Bezug auf die jeweiligen Shoppingcenter und aus
Konzernsicht ebenfalls der Erhöhung der Fremdkapitalquote. Der
Deutsche-EuroShop-Konzern verfügt damit zwischenzeitlich über Barmittel, die
kurzfristig an Aktionäre ausgeschüttet werden können.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung
der Sonderdividende ggf. noch vor oder spätestens in der Hauptversammlung
anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände,
insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität durch den aus heutiger Sicht
erwarteten Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer
höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
Mitteilende Person: Nicolas Lissner, Senior Manager Investor & Public
Relations
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
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Telefon: +49 (0)40 413 579-0
Fax: +49 (0)40 413 579-29
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de
Internet: www.deutsche-euroshop.de
ISIN: DE0007480204
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