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19.12.2023-

EQS-News: CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt (deutsch)

CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt

^
Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent
CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem
Patentstreit mit BioNTech SE bekannt

19.12.2023 / 15:23 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem
Patentstreit
mit BioNTech SE bekannt

  * Gültigkeit des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 von Bundespatentgericht
    nach Nichtigkeitsklage von BioNTech SE abgelehnt

  * Urteil hat keine Auswirkung auf laufende Verfahren zu sieben weiteren
    CureVac-Schutzrechten in Deutschland, die sowohl grundlegende als auch
    COVID-19-spezifische mRNA-Innovationen betreffen

  * CureVac beabsichtigt vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen und
    bleibt von der Stärke seines breiten Portfolios an Geistigem Eigentum
    überzeugt

TÜBINGEN, Germany/BOSTON, USA - 19. Dezember 2023 - CureVac N.V. (Nasdaq:
CVAC) ("CureVac"), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine
neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA)
entwickelt, gab heute bekannt, dass das Bundespatentgericht in der
Nichtigkeitsklage von BioNTech SE gegen den deutschen Teil des
CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 die Gültigkeit des Patents abgelehnt hat.
CureVac beabsichtigt gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Berufung
einzulegen.

Das Urteil ist die erste Entscheidung zur Gültigkeit von Schutzrechten in
dem laufenden Patentrechtsstreit zwischen CureVac und BioNTech SE in
Deutschland, bei dem es um insgesamt acht Schutzrechte geht. Die Verfahren
zu den sieben verbliebenen Schutzrechten werden fortgesetzt und beinhalten
separate Entscheidungen über die Gültigkeit, Verletzung und mögliche
Schadenersatzansprüche. Nach der heutigen Entscheidung wird ein für den 28.
Dezember 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf geplantes Urteil über die
Verletzung des deutschen Teils von EP 1 857 122 B1 voraussichtlich vertagt.

"Wir bedauern die Entscheidung des Patentgerichts auch im Hinblick auf die
positive vorläufige Einschätzung des Gerichts zu EP 1 857 122 B1 Anfang des
Jahres. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die in Bezug auf die
Nutzung von CureVacs geistigem Eigentum bei der Entwicklung von Comirnaty®
getroffen werden. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir als
Pioniere der mRNA-Technologie und durch unsere andauernde Innovation auf
diesem Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und wirksamen
COVID-19-Impfstoffen geleistet haben", sagte Dr. Alexander Zehnder,
Vorstandsvorsitzender von CureVac. "Wir möchten die positive Bedeutung von
mRNA-Impfstoffen in dem Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht schmälern, sind
aber der festen Überzeugung, dass die Rolle von CureVac bei der Schaffung
wissenschaftlicher Grundlagen für diese Impfstoffe anerkannt werden muss.
Wir werden unseren Anspruch auf Anerkennung und eine faire Entschädigung
weiterhin verteidigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, indem wir gegen
diese Entscheidung Berufung einlegen."

CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und
Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft
und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP
vertreten.

Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein globales biopharmazeutisches Unternehmen auf
dem Gebiet der mRNA-Technologie (Boten-RNA, von engl. messenger RNA) mit
mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung dieses
vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke. Das Prinzip von
CureVacs proprietärer Technologie basiert auf der Nutzung von optimierter
mRNA als Datenträger, um den menschlichen Körper zur Produktion der
entsprechend kodierten Proteine anzuleiten, mit welchen eine Vielzahl von
Erkrankungen bekämpft werden können. Im Juli 2020 ging CureVac eine
Partnerschaft mit GlaxoSmithKline plc (GSK) ein, um gemeinsam neue Produkte
im Bereich der prophylaktischen Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten auf
Basis der mRNA-Technologie der zweiten Generation von CureVac zu entwickeln.
Diese Zusammenarbeit wurde später für die Entwicklung von
COVID-19-Impfstoffkandidaten der zweiten Generation und modifizierten
mRNA-Impfstofftechnologien erweitert. Auf der Grundlage seiner firmeneigenen
Technologie hat das Unternehmen eine umfangreiche klinische Pipeline in den
Bereichen der prophylaktischen Impfstoffe, Krebstherapien,
Antikörpertherapien und zur Behandlung seltener Krankheiten aufgebaut.
CureVac N.V. hat ihren Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und beschäftigt
mehr als 1.100 Mitarbeiter an weiteren Standorten in Deutschland, den
Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden
Sie unter www.curevac.com.

CureVac Medien und Investor Relations Kontakt

Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications und Investor
Relations

CureVac, Tübingen

T: +49 7071 9883-1298

M: +49 160 90 496949

sarah.fakih@curevac.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die "zukunftsgerichtete Aussagen"
im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995
darstellen, einschließlich Aussagen, die Meinungen, Erwartungen,
Überzeugungen, Pläne, Ziele, Annahmen oder Prognosen der CureVac N.V.
und/oder ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften CureVac SE, CureVac
Manufacturing GmbH, CureVac Inc., CureVac Swiss AG, CureVac Corporate
Services GmbH, CureVac RNA Printer GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac
Netherlands B.V. (nachfolgend "das Unternehmen") hinsichtlich zukünftiger
Ereignisse oder zukünftiger Ergebnisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen,
die historische Fakten wiedergeben. Beispiele hierfür sind die Erörterung
der potenziellen Wirksamkeit der Impfstoff- und Behandlungskandidaten des
Unternehmens und der Strategien des Unternehmens, der Finanzierungspläne,
der Wachstumsmöglichkeiten und des Marktwachstums. In einigen Fällen können
Sie solche zukunftsgerichteten Aussagen an Begriffen wie "antizipieren",
"beabsichtigen", "glauben", "schätzen", "planen", "anstreben", "projizieren"
oder "erwarten", "können", "werden", "würden", "könnten", "potentiell",
"beabsichtigen" oder "sollten", dem Negativ dieser Begriffe oder ähnlichen
Ausdrücken erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen
Einschätzungen und Annahmen des Managements sowie auf Informationen, die dem
Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
sind jedoch keine Garantie für die Leistung des Unternehmens, und Sie
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Studien durchzuführen, dem Zeitplan, den Kosten und der Ungewissheit der
behördlichen Zulassung, der Abhängigkeit von Dritten und
Kooperationspartnern, der Fähigkeit, Produkte zu vermarkten, der Fähigkeit,
Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der aktuellen und geplanten
Gesetze, Vorschriften und Regierungspolitik, Druck durch zunehmenden
Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche des Unternehmens, die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und die
Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu
bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal, die Abhängigkeit vom
Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der
Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der
Auswirkungen von Wechselkursen, oder anderen Faktoren. Solche Risiken und
Ungewissheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind, und die
Leser werden davor gewarnt, sich unhinterfragt auf solche Aussagen zu
verlassen. Viele dieser Risiken liegen außerhalb der Kontrolle des
Unternehmens und könnten dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse
erheblich von denen unterscheiden, die das Unternehmen erwartet. Die in
dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültig. Das Unternehmen
übernimmt keine Verpflichtung, und lehnt es ausdrücklich ab, solche Aussagen
zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Revisionen solcher Aussagen
öffentlich bekannt zu geben, um zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen
widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Berichte und Dokumente des
Unternehmens, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
eingereicht wurden. Sie können diese Dokumente über EDGAR auf der Website
der SEC unter www.sec.gov abrufen.


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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    CureVac
                   Friedrich-Miescher-Str. 15
                   72076 Tübingen
                   Deutschland
   EQS News ID:    1800303



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