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EQS-Adhoc: New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes Delisting-Erwerbsangebot (deutsch)
New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes Delisting-Erwerbsangebot
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EQS-Ad-hoc: New Work SE / Schlagwort(e): Delisting
New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes
Delisting-Erwerbsangebot
03.06.2024 / 10:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Ad hoc-Meldung der New Work SE: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit
der Burda Digital SE und Ankündigung eines Delisting-Erwerbsangebots der
Burda Digital SE in Höhe von EUR 66,25 je New Work SE-Aktie
Hamburg, 3. Juni 2024
Die New Work SE (ISIN DE000NWRK013) hat heute eine Delisting-Vereinbarung
mit ihrer Großaktionärin, der Burda Digital SE, abgeschlossen, die circa
74,22 % der Aktien der New Work SE hält.
Auf der Grundlage dieser Delisting-Vereinbarung soll die Stellung eines
Antrags auf Widerruf der Zulassung der New Work SE-Aktien zum Handel im
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog.
Delisting) durch den Vorstand der New Work SE erfolgen. Darüber hinaus wird
die New Work SE alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der
New Work SE in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung auf
Antrag der New Work SE erfolgte.
Gemäß den Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung wird die Burda Digital SE
heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der New Work SE ein
unbedingtes öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots
zum Erwerb sämtlicher Aktien der New Work SE, die nicht bereits direkt von
der Burda Digital SE gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in
bar in Höhe von EUR 66,25 je New Work SE-Aktie zu unterbreiten. Nach
Einschätzung der Burda Digital SE entspricht dieser Angebotspreis - aufgrund
von relevanten Vorerwerben - dem gesetzlichen Mindestpreis für ein
Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Börsengesetz. Der endgültige Preis wird
von der Burda Digital SE nach Bestätigung von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage
veröffentlicht werden. Der Vorstand und der von dem Aufsichtsrat gebildete
Delisting-Ausschuss der New Work SE werden die Angebotsunterlage zum
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE sorgfältig prüfen
und gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes eine gemeinsame
begründete Stellungnahme abgeben.
Die Delisting-Vereinbarung enthält zudem Bestimmungen zur ausdrücklichen
Unterstützung sämtlicher Leitlinien der am 11. Januar 2024 per Ad
hoc-Meldung veröffentlichen Geschäftsstrategie der New Work SE durch die
Burda Digital SE.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der
New Work SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem
vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt
werden.
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: New Work SE
Am Strandkai 1
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 419 131-793
Fax: +49 (0)40 419 131-44
E-Mail: ir@new-work.se
Internet: https://www.new-work.se
ISIN: DE000NWRK013
WKN: NWRK01
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
EQS News ID: 1915935
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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