Märkte & Kurse

VODAFONE GROUP PLC
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: GB00BH4HKS39 WKN: A1XA83 Typ: Aktie DIVe: 10,71% KGVe: 19,61
 
0,839 EUR
+0,01
+1,08%
Echtzeitkurs: heute, 10:05:28
Aktuell gehandelt: 117.816 Stk.
Intraday-Spanne
0,827
0,839
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -4,08%
Perf. 5 Jahre -53,62%
52-Wochen-Spanne
0,747
0,939
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
27.08.2024-

ROUNDUP 3/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig

(Neu: Auswirkungen unklar, Branchenverband Breko)

KÖLN (dpa-AFX) - Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten.

Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte. Welche Auswirkungen das Urteil nun auf die Mobilfunkkunden haben könnte, steht bislang nicht fest.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Vorwurf eines politischen Deals bestätigt

Die großen Mobilfunkanbieter mit eigenem Netz - namentlich Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica - wären mit so einer Regelung verpflichtet worden, kleineren Anbietern ohne eigene Netzinfrastruktur zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Minister Scheuer soll das gezielt verhindert haben. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.

In dem Kölner Urteil wird nun festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.

Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.

Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar

Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.

Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrsche endlich Klarheit. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat." Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. "Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt."

"Ohrfeige für Scheuer"

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE Tel, begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Diese stärke nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen - insbesondere die bisher fehlende Diensteanbieterverpflichtung - aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten." Nun bestehe die Chance, dass die großen Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt bei einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt würden.

Der Branchenverband Breko kritisierte die Bundesnetzagentur. "Die Entscheidung, den Mobilfunknetzbetreibern 2019 statt einer Diensteanbieterverpflichtung nur ein unwirksames Verhandlungsgebot aufzuerlegen, fiel also nicht aus sachlichen Gründen, sondern um Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamem Wettbewerb zu schützen."

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben sagte: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer." Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die starke politische Einflussnahme gewehrt. "Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter." Die Bundesnetzagentur sei jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen./chd/DP/mis

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
DEUTSCHE TELEKOM AG 29,150 EUR 22.11.24 09:51 Lang & S...
FREENET AG 28,700 EUR 22.11.24 09:50 Lang & S...
TELEFÓNICA SA 4,288 EUR 22.11.24 09:50 Lang & S...
VODAFONE GROUP PLC 0,836 EUR 22.11.24 09:51 Lang & S...
1&1 AG 12,100 EUR 22.11.24 09:47 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   1 2 3 4 5    Anzahl: 205 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
14.10.2024 07:39 WDH/Wissing: Große Fortschritte bei 5G- und Glasf...
14.10.2024 06:29 Wissing: Fortschritte beim Ausbau des schnellen In...
03.10.2024 06:30 ROUNDUP: Handynetz an Bahnstrecken wird besser - a...
03.10.2024 06:07 Handynutzer bekommen bessere Verbindungen auf Bahn...
01.10.2024 17:05 Anti-Funkloch-Förderung: Erster Mobilfunk-Mast in...
26.09.2024 17:36 Manager Ametsreiter wird neuer Chef der Bertelsman...
12.09.2024 15:42 Mobilfunkbranche gründet Firma für digitale Schn...
10.09.2024 12:07 Breitbandverband: Bund wird Glasfaserziel verfehle...
27.08.2024 15:20 ROUNDUP 3/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 war...
27.08.2024 12:16 ROUNDUP 2/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 war...
27.08.2024 11:41 ROUNDUP/Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren...
27.08.2024 11:14 Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtsw...
23.08.2024 18:40 KORREKTUR/Abschied von O2: 1&1-Kunden surfen bald ...
23.08.2024 17:20 Schrittweiser Abschied von O2: 1&1-Kunden surfen b...
21.08.2024 14:45 Netzstörung bei Vodafone behoben - Tausende betro...
20.08.2024 16:05 Tausende Vodafone-Kunden ohne Handynetz und Intern...
11.08.2024 14:16 Nur ein Viertel der Glasfaser-Mittel bisher ausbez...
08.08.2024 16:46 ROUNDUP 2: Deutsche Telekom überzeugt - Aktie auf...
08.08.2024 15:47 Ende des 'Nebenkostenprivilegs' am TV-Markt: Telek...
08.08.2024 13:45

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot