02.08.2024-
Kein Veto bei Windrädern - Neuötting lehnt Bürgerbegehen ab
NEUÖTTING (dpa-AFX) - Im Streit um Windräder im Altöttinger Forst hat die Stadt Neuötting ein Bürgerbegehren abgelehnt. Das Bürgerbegehren gegen die Windkraftanlagen sei nicht zulässig, entschied der Stadtrat in einer Sondersitzung am Donnerstagabend. Medien hatten darüber berichtet.
Wie der Geschäftsleiter der Stadt Neuötting, Erich Nachreiner, nun erläuterte, basierte die Ablehnung auf der Aufhebung der sogenannten Kommunalklausel durch die Bayerischen Staatsforsten im Juni. Zuvor hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Die Ablehnung der Windräder bei einem Bürgerentscheid in der Gemeinde Mehring im Januar hatte politisch erheblichen Wirbel und Sorge um die Zukunft des Mega-Projekts ausgelöst.
Windräder nach Bürgerprotesten reduziert
Auf dem Gebiet von Neuötting sollten ursprünglich zehn von seinerzeit 40 geplanten Windrädern für Bayerns größten Windpark entstehen. Inzwischen ist nach Bürgerprotesten und einem ablehnenden Bürgerentscheid in Mehring die Zahl der Windräder auf 27 reduziert worden. Wie viele Windräder in Neuötting tatsächlich entstehen sollen, hängt jetzt unter anderem vom Genehmigungsverfahren ab.
Die Geschäftsführerin des mit dem Windpark-Projekt betrauten deutsch-französischen Unternehmens Qair, Heike von der Heyden, begrüßte die Entscheidung in Neuötting. "Das sind für uns gute Nachrichten", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Prestigeprojekt der Staatsregierung
Der geplante Windpark ist zum einen ein Prestigeprojekt der Staatsregierung, der Versäumnisse in der Vergangenheit beim Ausbau der Windkraft vorgeworfen werden. Zum anderen soll er zur Energieversorgung des bayerischen Chemiedreiecks mit Tausenden Arbeitsplätzen beitragen.
Die Kommunalklausel habe zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheit bei Windprojekten im Staatswald geführt, hatte Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Wirtschaftsminister und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten, im Juni zur Aufhebung der Klausel erläutert. Dadurch seien die im Bundesrecht vorgegebenen und von der Landespolitik übernommenen Ziele beim Ausbau der Windkraft gefährdet gewesen.
Dennoch soll auch künftig das Mitsprachrecht der Kommunen gewährleistet bleiben. Ergänzend soll ein Gesetz künftig Investoren zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Erträgen der Anlagen verpflichten, hatte Aiwanger im Juni angekündigt./sd/DP/mis |