Märkte & Kurse

ALPHABET INC A
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US02079K3059 WKN: A14Y6F Typ: Aktie DIVe: 0,19% KGVe: 23,57
 
165,160 EUR
+0,08
+0,05%
Echtzeitkurs: 14.06.24, 22:26:33
Aktuell gehandelt: 50.663 Stk.
Intraday-Spanne
162,560
165,480
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +44,50%
Perf. 5 Jahre +240,69%
52-Wochen-Spanne
105,020
166,320
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
13.06.2024-

OLG: Plattformen haften für Beleidigungen nur nach konkretem Hinweis

FRANKFURT (dpa-AFX) - Betreiber von Social-Media-Plattformen müssen für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer nur unter bestimmten Bedingungen haften. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag. Demnach können sie nur belangt werden, wenn diese so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß offensichtlich ist.

Geklagt hatte der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume. Laut OLG meldete er dem damals noch Twitter genannten Kurznachrichtendienst X mit Anwaltsschreiben eine Vielzahl von Tweets mit aus seiner Sicht rechtsverletzenden Inhalten und forderte zur Entfernung und Unterlassung auf.

X löschte daraufhin den Account eines Nutzers, der sechs der beanstandeten Tweets veröffentlicht hatte. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Plattform auf den Eilantrag Blumes hin verpflichtet, die Verbreitung von fünf näher benannten Äußerungen des Nutzers über den Kläger zu unterlassen. Dagegen hatte X Berufung eingelegt.

Das OLG wies den Unterlassungsantrag nun ab. Die Beklagte stelle lediglich eine Plattform für Äußerungen Dritter zur Verfügung. Damit hafte sie als Provider für etwaige rechtsverletzende Inhalte erst nach Kenntniserlangung, hieß es zur Begründung. Ein Betroffener müsse die Plattform zunächst mit Beanstandungen konfrontieren, die so konkret gefasst sein müssten, dass der Rechtsverstoß unschwer bejaht werden könne.

Erst dann treffe den Anbieter die Verpflichtung zur weiteren Ermittlung und Bewertung des angezeigten Sachverhalts, entschied der Pressesenat des Gerichts. Blumes Anwaltsschreiben habe keine hinreichende Kenntnis von den Tatsachen vermittelt, aus denen der Plattform eine Rechtsverletzung ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Prüfung erkennbar gewesen sei, erklärte das Gericht. Es sei ohne jegliche Begründung oder Sachverhaltsdarstellung allein von "rechtswidrigen Inhalten" die Rede gewesen.

Ohne Erfolg blieb laut OLG auch Blumes Berufung darauf, dass das von X bereitgestellte Meldeformular kein Textfeld für weitere konkretisierende individuelle Angaben bereitstelle. Das Meldeformular entspreche den Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) und bezwecke damit in erster Linie eine Kontrolle nach strafbaren Inhalten, stellte das Gericht fest. Zudem wären nähere Angaben sowohl in der Spalte "Inhalt" als auch im Rahmen eines Anhangs möglich gewesen.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nach Angaben des OLG nicht anfechtbar./nis/DP/men

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC. CLASS C 166,580 EUR 14.06.24 22:59 Lang & S...
META PLATFORMS INC. CLASS A 470,450 EUR 14.06.24 22:59 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:  1 2 3 4 5    Anzahl: 1.534 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
13.06.2024 23:04 OLG: Plattformen haften für Beleidigungen nur nac...
13.06.2024 22:29 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Techsektor treibt...
13.06.2024 22:22 Aktien New York Schluss: Techsektor treibt Rekordl...
13.06.2024 19:48 Aktien New York: Nasdaq setzt Rekordlauf fort - Do...
13.06.2024 18:19 ROUNDUP: Robotaxi-Firma Waymo mit zweiter Rückruf...
13.06.2024 16:53 ROUNDUP/Aktien New York: Techgetriebener Rekordlau...
13.06.2024 06:13 Robotaxi-Firma Waymo mit zweiter Rückruf-Aktion
12.06.2024 22:49 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Rekorde dank nach...
12.06.2024 21:08 AKTIE IM FOKUS 2: KI-Fantasie katapultiert Oracle ...
12.06.2024 20:44 Aktien New York: Neue Rekorde nach US-Preisdaten -...
12.06.2024 18:11 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Dax baut Gewinn ...
12.06.2024 17:21 AKTIEN IM FOKUS: Apple überholt Microsoft als wer...
12.06.2024 16:52 ROUNDUP/Aktien New York: Inflationsdaten treiben R...
12.06.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 12.06.2024 15....
12.06.2024 14:59 Aktien Frankfurt: Dax steigt auf Tageshoch nach US...
12.06.2024 14:47 Aktien New York Ausblick: Inflationsdaten treiben ...
12.06.2024 12:26 AKTIE IM FOKUS: Oracle winkt dank KI-Fantasie ein ...
12.06.2024 11:57 Aktien Frankfurt: Dax leicht im Plus vor US-Inflat...
12.06.2024 11:27 ROUNDUP: SAP-Rivale Oracle versprüht Zuversicht f...
12.06.2024 10:00 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Eröffnung: Moderate Gewi...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services