Märkte & Kurse

ALPHABET INC A
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US02079K3059 WKN: A14Y6F Typ: Aktie DIVe: 0,22% KGVe: 21,54
 
165,600 EUR
+0,08
+0,05%
Echtzeitkurs: heute, 22:26:32
Aktuell gehandelt: 43.399 Stk.
Intraday-Spanne
163,540
165,640
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +33,44%
Perf. 5 Jahre +177,81%
52-Wochen-Spanne
118,140
177,140
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
07.11.2024-

ROUNDUP 2: Warum Werbeblocker so umstritten sind

(Aktualisierung: Neue Infos nach Verkündung)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Deutschlands größter Verlag, Axel Springer, versucht seit Jahren, den Werbeblocker Adblock Plus juristisch zu stoppen. Nach einer Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 landete jetzt der Fall erneut in Karlsruhe. Bevor die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung fällen, wird im kommenden Jahr aber noch einmal weiterverhandelt. Fragen und Antworten zu einem grundsätzlichen Konflikt im Internet:

Was ist der Gegenstand der Kontroverse?

In dem Fall vor dem BGH geht es um die Software Adblock Plus des Kölner Unternehmens Eyeo, die Werbung auf Webseiten blockiert. Der Adblocker erkennt und entfernt Werbeanzeigen, bevor sie auf dem Bildschirm der Anwenderinnen und Anwender angezeigt werden.

Wie funktioniert die Blockade im Detail?

Ein Adblocker analysiert den Quellcode der Webseite und identifiziert Elemente, die Werbung darstellen. Das können bestimmte Befehle ("Tags") der Webseiten-Beschreibungssprache HTML sein. Der Werbeblocker untersucht aber auch die Adressen ("URLs") von Webservern. Wird die Adresse dem Server eines Dienstleisters der Werbebranche zugeordnet, wird unter bestimmten Bedingungen verhindert, dass von dort Inhalte geladen und angezeigt werden.

Worum ging es beim ersten Fall vor dem BGH?

Im ersten Anlauf hatte Springer versucht, Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der BGH sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot jedoch keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (I ZR 154/16) Der BGH störte sich auch nicht daran, dass Eyeo Geld von Werbe-Unternehmen kassiert hatte, damit ihre Anzeigen von Adblock Plus nicht herausgefiltert, sondern als "akzeptable Werbung" durchgelassen werden.

Wie argumentiert Springer im zweiten Anlauf?

Springer stützt sich beim neuen Versuch auf das Urheberrecht, das der Verlag an den HTML-Codes besitze. HTML steht für HyperText Markup Language und ist die standardisierte Auszeichnungssprache, die verwendet wird, um Inhalte auf Webseiten zu erstellen und zu strukturieren. "Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit - wir meinen: urheberrechtswidrig - direkt in das verfassungsrechtlich geschützte Angebot von Medienunternehmen ein", sagt Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech.

Welchen wirtschaftlichen Schaden sieht Springer?

Springer-Manager Thomale sagt, Werbeblocker beschädigten nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von Journalismus, sondern gefährdeten langfristig auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. "Auf unserem Weg zu Digital Only sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden." Die finanziellen Schäden für Medienangebote lägen in Millionenhöhe. "Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer."

Wie lautet die Antwort von Eyeo auf die Vorwürfe?

Eyeo-Geschäftsführer Frank Einecke sagte der dpa, es gehe in diesem Verfahren nicht um Axel Springer gegen sein Unternehmen oder um einen Rechtsstreit zwischen einem Verlag und dem Anbieter von Werbefiltern. Es gehe auch nicht um das Geschäftsmodell einzelner Adblock-Anbieter. "Es geht um nicht weniger als um die grundlegenden Rechte der Nutzer/innen, das Internet frei zu nutzen und es barrierefrei und ihren Bedürfnissen entsprechend zu betrachten." Nach Auffassung von Eyeo sollte kein einzelnes Unternehmen das Recht haben, Nutzerinnen und Nutzer zu verbieten, ihre Browsereinstellungen selbst festzulegen oder Downloads von Inhalten oder Tracking zu erzwingen.

Was hat die BGH-Verhandlung im Juli ergeben?

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe hatte der Senat angekündigt, zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu einem ähnlichen Fall abwarten zu wollen. Dabei ging es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht (sogenannte "Cheat-Software") - und die Frage, ob das Spiel dadurch unzulässig "umgearbeitet" wurde. Der BGH hatte den Fall im Februar 2023 dem EuGH vorgelegt.

Und was hat der EuGH nun entschieden?

Der Luxemburger Senat entschied im Oktober, dass die Cheat-Software nicht grundsätzlich gegen Urheberrecht verstoße, solange sie lediglich vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere. Solange die veränderten Daten nicht darauf abzielten, das Programm zu kopieren, sei das Urheberrecht hier nicht verletzt. Die Rechtsauffassung muss der BGH berücksichtigen.

Wie geht es weiter?

Der BGH hat den Parteien noch einmal Zeit eingeräumt, um zu dem EuGH-Urteil mit Blick auf das eigene Verfahren Stellung zu nehmen. Die mündliche Verhandlung werde am 10. April 2025 fortgesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenats, Thomas Koch, am Donnerstag in Karlsruhe. Den Parteien werde bis zum 9. Januar Zeit gegeben, sich zu dem EuGH-Urteil zu äußern. Wann der BGH schließlich sein Urteil fällt, ist offen./jml/DP/stk

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC A 165,320 EUR 18.11.24 22:59 Lang & S...
ALPHABET INC. CLASS C 166,680 EUR 18.11.24 22:59 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:  1 2 3 4 5    Anzahl: 680 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.11.2024 18:07 Google stockt Mittel für KI-Grundlagenforschung a...
14.11.2024 16:50 Schwarz Gruppe kooperiert umfassend mit Google
14.11.2024 16:03 ROUNDUP 2: EU-Kommission verhängt Millionenstrafe...
14.11.2024 14:48 ROUNDUP: EU-Kommission verhängt Millionenstrafe g...
14.11.2024 11:40 Messe IAA Mobility mit 20 Prozent mehr Anmeldungen
13.11.2024 12:49 Start-up DeepL führt Live-Übersetzungen ein
12.11.2024 05:53 Ecosia und Qwant bauen europäischen Suchmaschinen...
07.11.2024 11:46 ROUNDUP: Australien will soziale Medien erst ab 16...
07.11.2024 10:40 ROUNDUP 2: Warum Werbeblocker so umstritten sind
07.11.2024 07:19 ROUNDUP: Warum Werbeblocker so umstritten sind
07.11.2024 06:18 Australien will soziale Medien erst ab 16 Jahren e...
04.11.2024 07:36 dpa-AFX Börsentag auf einen Blick: Kaum veränder...
01.11.2024 21:33 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Erholung mit Amaz...
01.11.2024 21:16 Aktien New York Schluss: Erholung mit Amazon und I...
01.11.2024 18:59 Aktien New York: Erholung nach Jobbericht - Amazon...
01.11.2024 16:31 AKTIE IM FOKUS 2: Amazon überzeugt mit Rekordmarg...
01.11.2024 15:41 ROUNDUP/Aktien New York: Erholung nach Jobbericht ...
01.11.2024 15:13 ROUNDUP 2: Amazon profitiert von Cloud-Geschäft -...
01.11.2024 15:01 Aktien New York: Stabilisierung - Jobbericht, Amaz...
01.11.2024 07:36 dpa-AFX Börsentag auf einen Blick: Stabilisierung...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot