Märkte & Kurse

ALPHABET INC A
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US02079K3059 WKN: A14Y6F Typ: Aktie DIVe: 0,19% KGVe: 23,75
 
172,360 EUR
+0,62
+0,36%
Echtzeitkurs: heute, 20:14:44
Aktuell gehandelt: 54.425 Stk.
Intraday-Spanne
170,960
172,940
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +52,85%
Perf. 5 Jahre +258,84%
52-Wochen-Spanne
105,020
171,780
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
27.06.2023-

ROUNDUP: 'Gewaltige Komplexität' - BGH prüft härtere Marktaufsicht bei Amazon

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Amazon wehrt sich am Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts, den Online-Riesen härter in die Mangel zu nehmen. Doch nach erster Einschätzung des Kartellsenats verstößt ein neues Gesetz voraussichtlich weder gegen EU-Recht noch gegen die Verfassung. Endgültig wollten die Karlsruher Richter und Richterinnen darüber später entscheiden. Es könnte sein, dass sie den Europäischen Gerichtshof zurate ziehen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff verwies am Dienstag auf die "gewaltige Komplexität des Falls". Zum ersten Mal befasst sich der BGH mit der Thematik.

Hintergrund ist eine Modernisierung und Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Das Kartellamt hatte 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss bekommen und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Das kann sich auch auf Märkte beziehen, auf denen die Unternehmen (noch) nicht marktbeherrschend sind. Das Kartellamt stufte Amazon vergangenes Jahr als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" ein.

Anders als früher kann die Behörde nach eigener Darstellung infolge der Reform auch frühzeitig eingreifen, um Märkte offen zu halten, Innovationen zu fördern und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen. Sie kann etwa Selbstbevorzugung untersagen, also die Bevorzugung eigener Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern, das Aufrollen neuer Märkte - wenn es darum geht, die eigene Marktstellung auf neuen Märkten etwa durch Bündelangebote schnell auszubauen -, sowie das Ausnutzen von Datenmacht.

Während die Google -Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta eine entsprechende Einstufung akzeptierten, legten Amazon und Apple Klage ein. Eine Besonderheit ist, dass der BGH direkt über diese Beschwerden von Unternehmen entscheidet und nicht wie sonst zunächst in erster Instanz das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das soll ermöglichen, dass finale Gerichts-Entscheidungen früher vorliegen.

Im Fall von Amazon befand das Kartellamt im Juli 2022, der Konzern sei "zentraler Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce". Seine Angebote unter anderem als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter seien zu einem digitalen Ökosystem verbunden.

Amazon sieht das anders. "Der Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tätig ist, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv, online wie offline", sagte ein Sprecher. Der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandelsumsatz sei für das Jahr 2022 durch den Handelsverband Deutschland auf nur 13,4 Prozent geschätzt worden. Amazon habe in Deutschland in den vergangenen elf Jahren 48,5 Milliarden Euro investiert, arbeite eng mit der lokalen Forschung zusammen und beschäftige mehr als 36 000 Menschen.

Die Anwälte argumentierten vor dem BGH vor allem, der neue Passus im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hätte der EU-Kommission vor Inkrafttreten vorgelegt werden müssen. Zudem widerspreche er Vorgaben des europäischen Gesetzes über digitale Märkte.

Dem hielt ein Vertreter des Kartellamts entgegen, dass die EU beim Entwickeln dieses Gesetzes die deutsche Vorschrift schon gekannt und berücksichtigt habe. Außerdem seien die Verfahren der Behörde sehr individuell und auf konkrete Maßnahmen bezogen. Vorlagepflichtig sind aus seiner Sicht nur allgemeingültigere Regelungen.

Das Verfahren könnte sich noch eine ganze Weile ziehen, stellte Richter Kirchhoff in Aussicht. Weitere Verhandlungstermine seien möglich (Az. KVB 56/22). Das Apple-Verfahren ist am BGH anhängig. Bei Microsoft hat das Kartellamt die Prüfung Ende März eingeleitet.

Schon vor der Gesetzesänderung hatte die Bonner Behörde damit begonnen, eine mögliche Einflussnahme Amazons auf Händlerpreise zu prüfen sowie mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente wie Vereinbarungen zwischen Amazon und Herstellern, die Dritthändler vom Verkauf von (Marken-)Produkten ausschließen könnten. Beide Verfahren wurden erweitert, nachdem das Kartellamt die marktübergreifende Bedeutung festgestellt hatte./kre/vni/DP/nas

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
ALPHABET INC A 172,120 EUR 26.06.24 20:04 Lang & S...
ALPHABET INC. CLASS C 173,560 EUR 26.06.24 20:04 Lang & S...
AMAZON.COM INC. 181,560 EUR 26.06.24 20:04 Lang & S...
APPLE INC 200,450 EUR 26.06.24 20:04 Lang & S...
META PLATFORMS INC. CLASS A 479,500 EUR 26.06.24 20:04 Lang & S...
MICROSOFT CORP. 423,000 EUR 26.06.24 20:04 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   32 33 34 35 36    Anzahl: 701 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
25.07.2023 19:28 ROUNDUP: GM macht über 10 000 Robotaxi-Fahrten pr...
25.07.2023 16:52 ROUNDUP/Aktien New York: Wenig Bewegung bei Standa...
25.07.2023 14:50 Aktien New York Ausblick: Wenig Bewegung vor nahen...
25.07.2023 10:14 Google stellt frische Street-View-Bilder aus Deuts...
24.07.2023 14:50 Aktien New York Ausblick: Moderate Gewinne erwarte...
24.07.2023 05:50 INDEX-MONITOR: Techgiganten im Nasdaq 100 zu domin...
23.07.2023 15:00 KI-Firmen versprechen Biden mehr Umsicht
21.07.2023 22:21 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Dow geht nach Ral...
21.07.2023 20:01 Aktien New York: Dow legt am Ende einer erfreulich...
21.07.2023 16:26 ROUNDUP/Aktien New York: Nasdaq stabil - Rally des...
21.07.2023 14:59 Aktien New York Ausblick: Nasdaq erholt - Dow-Gewi...
20.07.2023 19:42 INDEX-MONITOR: Techgiganten im Nasdaq 100 zu domin...
20.07.2023 11:58 AKTIEN IM FOKUS: TSMC belastet Chip-Aktien - Zweif...
19.07.2023 20:26 ROUNDUP/Kreise: Apple entwickelt Konkurrenz für C...
19.07.2023 19:26 Kreise: Apple entwickelt Konkurrenz für ChatGPT
19.07.2023 13:41 ROUNDUP: Großer KI-Deal: Übernahme von G2K durch...
19.07.2023 11:26 WDH: Großer KI-Deal: Übernahme von G2K durch Ser...
19.07.2023 09:07 Großer KI-Deal: Übernahme von G2K durch ServiceN...
18.07.2023 17:38 Microsoft legt Preise für gewerbliche KI-Nutzung ...
18.07.2023 07:28 Sky zeigt Formel 1 in Ungarn kostenfrei bei Youtub...

Börsenkalender 1M

23.07.24
Geschäftsbericht

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services