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08.07.2024 10:21

EQS-News: Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo - Kanzlei Schirp und Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One S (deutsch)

Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo - Kanzlei Schirp und Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One S

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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):
Anleihe/Insolvenz
Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen
Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo - Kanzlei Schirp und
Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One S

08.07.2024 / 10:21 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen
Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo - Kanzlei Schirp und
Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One Square Financial
Engineers und Heuking

Nur drei Monate nach dem Zeichnungsstart ihrer Anleihe (WKN: A38251 | ISIN:
DE000A382517) am 19. März 2024 stellte das deutsche Greentech-Unternehmen
Solarnative GmbH den beschämenden Insolvenzantrag. Dieser rasante Übergang
von der Emission zur Insolvenzanmeldung sorgt im deutschen Kapitalmarkt für
Bestürzung und wirft ernste Fragen hinsichtlich der organisatorischen und
finanziellen Strukturen des Unternehmens auf, aber auch hinsichtlich der
Sorgfalt der Emissionsbegleiter One Square Financial Engineers und Heuking.

Die Anleihe, die mit einem vermeintlich attraktiven Zinssatz von bis zu
12,25 Prozent p.a. angeboten wurde, konnte zum Valutatag lediglich ein
Volumen von 1,24 Millionen Euro platzieren - sehr zur Enttäuschung der
Geschäftsführung. Dr. Julian Mattheis, Geschäftsführer von Solarnative,
erläuterte in einem Interview am 20. März mit dem AnleihenFinder, dass das
Ziel der Emission darin bestanden habe, die Finanzmittel zur Skalierung der
Produktion und zur Stärkung der Liquiditätsreserven zu verwenden, um die
Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Er betonte, dass die
Rückzahlungen der Anleihe sowie die Zinszahlungen durch den anfänglichen
Einsatz eines Teils der Anleihemittel als Liquiditätspolster gesichert
gewesen seien und ab dem nächsten Jahr durch operative Cashflows gedeckt
werden sollten. Zusätzlich seien weitere Kapitalerhöhungen geplant gewesen,
um die Eigenkapitalposition des Unternehmens zu stärken.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, der geschädigte Investoren dieser Anleihe
vertritt: "Der Prospekt der Solarnative ist in mehreren Punkten eigenartig
ausweichend formuliert. Zwar wird der aktuelle Finanzierungsbedarf mit 13
Millionen Euro angegeben, jedoch wird nicht angegeben, ob dieser
Finanzierungsbedarf aus der Anleihe gedeckt werden kann oder sogar noch
darüber hinausgeht. Auch hat man es versäumt, eine Mindestplatzierungssumme
zu definieren. Dies wäre angesichts der offensichtlich akuten Existenzkrise
der Solarnative erforderlich gewesen, um zu verhindern, dass das Geld der
Kleinanleger von der ersten Sekunde an verloren war". Dr. Schirp weiter:
"Auffällig ist auch, dass dies nicht die erste Emission ist, die von One
Square Financial Engineers und Heuking Kühn Lüer Wojtek strukturiert und
begleitet wurde und anschließend zeitnah in die Insolvenz steuerte. Zwar
stellen die zweieinhalb Monate zwischen Emissionsende und Insolvenz bei
Solarnative einen traurigen "Geschwindigkeitsrekord" bei der Vernichtung von
Anlegergeldern dar. Aber auch die von One Square Financial Engineers und
Heuking strukturierten Emissionen der Medizintechnikunternehmen Belano
Medical AG (WKN: A3H2UW | ISIN: DE000A3H2UW2) und Pentracor GmbH (WKN:
A289XB | ISIN: DE000A289XB9) sowie des Wassertechnikanbieters Blueplanet
Investments AG (WKN: A3H3F7 | ISIN: DE000A3H3F75) sind nach der Emission
ihrer Anleihen sang- und klanglos in die Insolvenz gelaufen. Diese
wiederholten Ereignisse deuten darauf hin, dass mehr dahintersteckt als nur
das plötzliche Scheitern der Geschäftsideen der emittierenden Unternehmen."

Dr. Schirp ganz grundsätzlich: "Generell sehen wir es sehr skeptisch, wenn
Unternehmen, die kaum Umsätze generieren, mit sehr ambitionierten Planungen
um Anlegergelder werben, in denen plötzliche und explosionsartige Anstiege
der Umsätze und Gewinne unterstellt werden (sog. "Hockeystick"-Planungen).
Wer Anlegervertrauen gewinnen will, sollte vorher zumindest ansatzweise
nachgewiesen haben, was er eigentlich kann."

Das Fazit: "Wir brauchen generell mehr Sorgfalt und Verantwortung der
emissionsbegleitenden Unternehmen bei der Emission von
Anleihen/Wandelanleihen. Es ist unverzichtbar, bei schwachen Emittenten eine
Mindestplatzierungssumme zu definieren, bei deren Nichterreichen der
Platzierung abgebrochen werden muss. Denn wenn nur ein kleiner Teil des
geplanten Emissionsvolumens erzielt werden kann, lassen sich die Pläne und
Investitionen i.d.R. nicht realisieren. Das Geld der Anleger wird dann von
der ersten Sekunde an in ein Fass ohne Boden geworfen. Speziell bei
Solarnative fordern wir weitere Geschädigte auf, sich bei uns zu melden,
weil wir in diesem drastischen Fall die Emissionsbegleiter konkret zur
Rechenschaft ziehen wollen."

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp
Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117
Berlin, Tel. 0049-30-3276170, mail schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com


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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

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