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12.07.2024 14:35

EQS-Adhoc: Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt (deutsch)

Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt

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EQS-Ad-hoc: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs
auf EUR 68,00 festgelegt

12.07.2024 / 14:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Schlagwort(e): Squeeze-Out

Planegg/München, 12. Juli 2024

Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs
auf EUR 68,00 festgelegt

MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass Novartis BidCo
Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG heute ein konkretisiertes Verlangen
nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur
Einberufung der Hauptversammlung der MorphoSys AG zur Beschlussfassung über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die
Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
übermittelt hat.

Die Novartis BidCo Germany AG hält derzeit rund 91,04 % und nach Abzug der
eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 91,17 % des Grundkapitals
der MorphoSys AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs.
5 UmwG. Die Novartis BidCo Germany AG hat die Barabfindung auf einen Betrag
in Höhe von EUR 68,00 je Aktie der MorphoSys AG festgelegt. Der gerichtlich
bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er
nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung
bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
zwischen der MorphoSys AG und der Novartis BidCo Germany AG wird in Kürze
stattfinden. Auf der Hauptversammlung der MorphoSys AG, die voraussichtlich
am 27. August 2024 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG
gegen eine Barabfindung von EUR 68,00 je Aktie beschlossen werden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von
dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MorphoSys AG und der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister am Sitz der MorphoSys AG sowie von der Eintragung der
Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Novartis BidCo Germany AG
ab.

***

ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG


Ende der Insiderinformation

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf von Aktien der MorphoSys AG dar.

Zukunftsgerichtete Aussagen von MorphoSys

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über
MorphoSys AG (die "Gesellschaft"), Novartis BidCo Germany AG und das
übernahmerechtliche Squeeze-Out, die mit wesentlichen Risiken und
Unsicherheiten verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen schließen
Aussagen ein, die die Wörter "voraussieht", "glaubt", "schätzt ein",
"erwartet", "beabsichtigt", "Ziel", "kann", "plant", "prognostiziert",
"voraussagt", "strebt an", "Ziel", "potentiell", "wird", "würde", "könnte",
"sollte", "setzt fort" und ähnliche Ausdrücke enthalten.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln
die Einschätzung der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und
beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu
führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die
Liquidität, die Leistung oder die Erfolge der Gesellschaft oder die
Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder
zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung
oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die
Finanzlage und die Liquidität der Gesellschaft sowie die Entwicklung der
Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten
Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder
Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Risiken und
Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten
Erwartungen abweichen, gehören unter anderem: Ungewissheiten in Bezug auf
das Timing des Squeeze-Outs; die Auswirkungen des Squeeze-Outs auf das
Verhältnis zu Mitarbeitern, anderen Geschäftspartnern oder staatlichen
Einrichtungen; dass Novartis BidCo Germany und Novartis AG die potentiellen
Vorteile der Akquisition von MorphoSys durch Novartis AG nicht realisieren
können; mögliche operative Schwierigkeiten bei der Integration von MorphoSys
in Novartis AG; dass die Erwartungen der Gesellschaft unrichtig sind; die
inhärenten Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen,
klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie behördlichen
Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit der Gesellschaft von Kooperationen
mit Dritten; die Einschätzung des kommerziellen Potenzials der
Entwicklungsprogramme der Gesellschaft; und andere Risiken, die in den
Risikofaktoren in den von der Gesellschaft bei der US-Börsenaufsichtsbehörde
Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Unterlagen,
einschließlich des Jahresberichts der Gesellschaft auf Formular 20-F,
angegeben sind. Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen,
sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jede
Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu
aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte
Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht
oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen,
zu reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder
regulatorisch vorgeschrieben.

Über MorphoSys

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs
ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell
ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und
Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und
Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in
Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston,
Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen
Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte:

MorphoSys AG

Dr. Julia Neugebauer

Vice President, Global Investor Relations

Tel: +49 (0)89 / 899 27 179

julia.neugebauer@morphosys.com


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12.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    MorphoSys AG
                   Semmelweisstr. 7
                   82152 Planegg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 899 27-0
   Fax:            +49 (0)89 899 27-222
   E-Mail:         investors@morphosys.com
   Internet:       www.morphosys.com
   ISIN:           DE0006632003
   WKN:            663200
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
   EQS News ID:    1945449



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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