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22.05.2024 12:28

EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (deutsch)

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

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EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft

22.05.2024 / 12:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,
("VIB") beabsichtigt, die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") (als übertragende
Gesellschaft) auf die VIB (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen,
um die Konzernstruktur zu optimieren.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB beabsichtigt die
VIB, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG
i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG). Der Vorstand der VIB hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats der VIB die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Der Vorstand der VIB hat heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §
327a Abs. 1 AktG dem Vorstand der BBI den Vorschlag zur Aufnahme von
Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen
übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs einzuleiten.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit
die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs.
1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als
Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der
Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der VIB Vermögen AG

Kontakt

VIB Vermögen AG
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de


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werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die
Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse
oder Entwicklungen anzupassen.


Ende der Insiderinformation

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    VIB Vermögen AG
                   Tilly-Park 1
                   86633 Neuburg/Donau
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)8431 / 9077 961
   Fax:            +49 (0)8431 / 9077 1961
   E-Mail:         anja.landes-schell@vib-ag.de
   Internet:       www.vib-ag.de
   ISIN:           DE000A2YPDD0
   WKN:            A2YPDD
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                   München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1908179



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BUERGERLICHES BRAUHA... 15,20 EUR 14.06.24 08:01 Frankfur...
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