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29.05.2026 15:48

ROUNDUP: Vorbehalte bei Einbeziehen von Vermögen in Pflegefinanzierung

BERLIN (dpa-AFX) - Im Ringen um eine finanzielle Stabilisierung der Pflege werden Vorbehalte gegen ein stärkeres Einbeziehen eigenen Vermögens deutlich. "Wer fordert, selbstgenutztes Wohneigentum oder private Rücklagen künftig stärker zur Finanzierung von Pflege heranzuziehen, muss den Menschen ehrlich sagen, was das konkret bedeutet", sagte SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Für viele Familien sei das Eigenheim "keine Luxusreserve". Menschen erwarteten Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind - nicht die Sorge, ihre Lebensleistung zu verlieren.

Kein "Erbenschutzprogramm"

Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) hatte sich zuvor für mehr Eigenverantwortung ausgesprochen. "Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt", sagte er "Bild". Wer mit einer Pflegezusatzversicherung oder Wohneigentum vorsorge, übernehme Verantwortung für den Pflegefall.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte den Funke-Zeitungen, bei den Äußerungen Stegemanns sei unklar, ob er sich auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung oder auf die Hilfe zur Pflege beziehe, wenn das eigene Geld für eine Unterbringung im Heim nicht reicht - in beiden Fällen sei es abzulehnen. "Bei der Hilfe zur Pflege muss heute schon alles andere aufgebraucht werden, bevor das Amt einspringt", sagte Bentele.

Patientenschützer kritisiert Diffamierung

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte den Begriff "Erbenschutzprogramm" als bitterböse Formulierung, die das Zeug zum Unwort des Jahres habe. "Mit solchen Diffamierungen werden Menschen bestraft, die Tugenden des Sparens und Verzichts geübt haben."

Der Sozialverband Deutschland mahnte, Pflegebedürftigkeit dürfe nicht zur Angst vor dem Verlust der eigenen Wohnung führen. "Wer jetzt fordert, selbst genutztes Wohneigentum stärker einzusetzen, trifft auch Menschen mit begrenztem finanziellen Spielraum, die ihr Leben lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und sich eine kleine Immobilie oder Wohnung zur eigenen Nutzung erarbeitet haben", sagte Verbandschefin Michaela Engelmeier.

Wann kommt das Reformkonzept?

Wenn Heimkosten zum Problem werden, gelten bereits verschiedene Regeln. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, das Einkommen, die Rente und das Vermögen nicht aus, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Dabei gebe es unter anderem einen Freibetrag bei Barvermögen von 10.000 Euro.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung angekündigt - wann sie es vorlegt, ist vorerst offen. Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Vielen Pflegebedürftigen machen zudem immer weiter steigende Eigenanteile zu schaffen. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Leistungen trägt./sam/DP/stw



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