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29.01.2026 05:32

Kritik am Kritis-Dachgesetz: 'Flickenteppich' befürchtet

BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Städtetag hält den zur Abstimmung im Bundestag anstehenden Vorschlag der Koalition zum Schutz kritischer Infrastruktur für unzureichend. Der Entwurf von Union und SPD sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie etwa große Energieversorger oder Verkehrsunternehmen strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor. Vorgesehen sind neben Zugangsbeschränkungen und anderen praktischen Maßnahmen auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen.

Auch mittelgroße Anlagen in den Blick nehmen

Den Städtetag stört, dass demnach zur kritischen Infrastruktur nur Einrichtungen zählen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Christian Schuchardt, sagte der Deutschen Presse-Agentur kurz vor der geplanten abschließenden Beratung zum sogenannten Kritis-Dachgesetz: "Der Angriff auf die Stromversorgung in Berlin hat erneut gezeigt, wie notwendig Krisenvorsorge und Schutzmaßnahmen sind."

Mindestmaß an Krisenvorsorge ist notwendig

Der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei aber viel zu hoch. Auch in etwas kleineren Städten sollte ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und IT-Sicherheit verlangt werden.

Schuchardt appellierte an den Bundestag, den Schwellenwert zu senken. In einer Stellungnahme aus dem November hatte sich der Städtetag dafür ausgesprochen, Einrichtungen, die mindestens 150.000 Einwohner versorgen, zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zu zählen.

Ausschuss nahm noch Änderungen vor

Der Innenausschuss des Bundestages hatte zwar noch einige Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung beschlossen. Diese reichen jedoch aus Sicht des Deutschen Städtetags nicht aus. "Derzeit sieht der Gesetzentwurf lediglich eine Öffnungsklausel vor, die es den Ländern ermöglicht, zusätzliche Anlagen unterhalb dieses Schwellenwerts zu definieren", sagte Schuchardt. Damit drohe wieder ein Flickenteppich. Notwendig sei eine bundesweite Regelung.

Auch von anderer Seite wurde Kritik an dem Gesetzentwurf laut. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dem Nachrichtenportal "Web.de News": "Dieser Entwurf ist höchstens ein Vordach, aber kein Dach." Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), teilte mit: "Angesichts der deutlich verschärften Bedrohungslage fällt das Gesetz klar hinter den sicherheitspolitisch notwendigen Anspruch zurück."

Weniger Transparenz soll es Angreifern schwerer machen

Nach dem mutmaßlich linksextremistisch motivierten Brandanschlag auf die Stromversorgung, durch die im Südwesten Berlins Anfang Januar Zehntausende tagelang ohne Strom und Heizung waren, ist diskutiert worden, ob die Veröffentlichung von Informationen über die Netze der Energieversorger diese unnötig verwundbar machen. In dem nun beschlossenen Änderungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, "bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen".

Nach dem Koalitionsausschuss am Mittwochabend hatte auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu dem Thema angemerkt: "Wir müssen weg von der sehr weitgehenden Transparenz und hin zu mehr Resilienz."/abc/DP/zb



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