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09.04.2025 16:46 Kein Bürgergeld für neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine BERLIN (dpa-AFX) - Neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern die geringeren Leistungen für Asylbewerber. Darauf haben sich CDU, CSU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen verständigt. In ihrem Koalitionsvertrag, der von den Parteien vor der Unterzeichnung noch abschließend gebilligt werden muss, heißt es wörtlich: "Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind." Die Bedürftigkeit müsse zudem durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund werde die durch die geplante Änderung bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen. Ukraine-Flüchtlinge müssen kein Asyl beantragen Seit 2022 gilt für ukrainische Kriegsflüchtlinge EU-weit die "Massenzustrom-Richtlinie". Das bedeutet, dass sie einen Aufenthaltsstatus erhalten, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben in Deutschland seit dem 1. Juni 2022, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, Anspruch auf Bürgergeld. Jetzt soll sich das ändern. Sie sollen wieder die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Diejenigen, die schon länger in Deutschland sind, betrifft diese geplante Änderung nicht. Die Geltungsdauer der EU-Richtlinie für die Ukraine-Flüchtlinge war bis März 2026 verlängert worden. Aktuell leben rund 1,25 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Mehr als 60 Prozent der Menschen aus der Ukraine, die hierzulande Zuflucht gesucht haben, sind Frauen und Mädchen. Die Zahl der Menschen, die im Kontext des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, hatte zuletzt wieder leicht zugenommen./abc/DP/men Weitere Konjunkturnachrichten |
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