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11.03.2025 18:15 EU-Schuldenregel: Paris nutzt Verteidigungs-Ausnahme nicht BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das hoch verschuldete Frankreich will eine geplante Ausnahmeregel in den EU-Schuldenvorgaben für Verteidigungsinvestitionen nicht nutzen. "Wir werden die Schutzklausel nicht aktivieren, weil wir keinen Spielraum haben, der uns dies erlauben würde", sagte Frankreichs Finanzminister Éric Lombard nach einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Brüssel. Frankreich habe keinen haushaltspolitischen Spielraum, "weder auf französischer noch auf EU-Ebene". Die vorgesehene Ausnahmeregel gebe Ländern Spielraum, die unter weniger Druck als Frankreich ständen, sagte Lombard. Er spielte etwa auf Deutschland an. Frankreich ist hoch verschuldet und gehört mit einer Schuldenquote von knapp 110 Prozent (2023) der Wirtschaftsleistung laut EU-Statistikamt Eurostat zu den Schlusslichtern der EU. Lombard fügte hinzu: "Wir möchten nicht, dass diese Kriegsanstrengungen den Druck auf unsere öffentlichen Finanzen erhöhen." Das bedeutet aber nicht, dass Frankreich keine zusätzlichen Verteidigungsanstrengungen unternehmen wird. Deutschland deutlich weniger verschuldet Das EU-Regelwerk für Staatsschulden und Defizite schreibt vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Zugleich muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts gehalten werden. Ausnahme Teil von EU-Aufrüstungsregeln Als Reaktion auf den drastischen Kurswechsel der USA in der Ukraine-Politik unter Präsident Donald Trump will die EU stark aufrüsten. Die Staats- und Regierungschef verständigten sich dafür auf verschiedene Maßnahmen, die die EU-Kommission zuvor vorgeschlagen hatte. Dazu gehört etwa eine Ausnahme für Verteidigungsausgaben bei den EU-Schuldenregeln./red/DP/ngu Weitere Konjunkturnachrichten |
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