Märkte & Kurse

Konjunktur
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Konjunkturnachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten vierzehn Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Konjunkturnachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
10.05.2024 12:40

Bundesfinanzhof: Frau mit krankem Mann darf Embryo-Gentest absetzen

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eine Frau mit einem an Gendefekt erkrankten Mann darf die Kosten eines teuren Gentests von der Steuer absetzen - auch wenn beide nicht verheiratet sind. Das hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem am Freitag veröffentlichten höchstrichterlichen Urteil entschieden. Die Münchner Bundesrichter gaben damit der in Niedersachsen wohnenden Frau nach langjährigem Streit mit ihrem Finanzamt Recht.

Das Finanzamt hatte die Anrechnung der Präimplantationsdiagnostik (PID) als "außergewöhnliche Belastung" nicht akzeptiert. Grund war unter anderem, dass die Frau selbst gesund ist. Nur ihr Partner leidet an einem Gendefekt, der bei natürlich gezeugten Kindern sehr wahrscheinlich schwerste körperliche oder geistige Behinderungen nach sich zieht. Das Paar hatte sich deshalb 2018 nach eingehender ärztlicher Beratung für eine künstliche Befruchtung entschieden. Die Ärzte rieten zur PID - ein Gentest des Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter.

Die Gesamtkosten der Behandlung beliefen sich auf über 22 000 Euro, von denen die Frau laut BFH-Urteil knapp 10 000 selbst bezahlte. In der ersten Instanz hatte schon das niedersächsische Finanzgericht geurteilt, dass die Frau zumindest ihre eigenen Kosten absetzen durfte, das Finanzamt hatte jedoch Revision eingelegt.

Nun hat auch in der zweiten Instanz der Bundesfinanzhof die Argumentation des Finanzamts endgültig für nicht rechtmäßig erklärt. Die Krankheit des Mannes sei ein "objektiv regelwidriger Körperzustand", die Behandlungskosten demnach zwangsläufig. Unerheblich in diesem Fall ist demnach, dass die beiden nicht verheiratet waren und die Frau selbst nicht krank.

Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob und wann das Kind geboren wurde und ob es gesund ist. Die Finanzgerichte beschäftigen sich ausschließlich mit steuerlichen Fragen und verfolgen die Schicksale von Klägern oder Beklagten ansonsten nicht./cho/DP/men



Weitere Konjunkturnachrichten
 
Weitere Konjunkturnachrichten der letzten 14 Tage 
Seiten:   27 28 29 30 31   Berechnete Anzahl Nachrichten: 609     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
16.06.2024 14:13 Kritik in Israel an Kampfpause entlang humanitärer Route in...
16.06.2024 14:11 Arbeitgeber dämpfen Erwartungen für öffentliche Banken
16.06.2024 14:07 ROUNDUP/'FAS': Verkehrsministerium will Autobahn-Investition...
16.06.2024 14:05 'FAS': Verkehrsministerium will Autobahn-Investitionen stark...
16.06.2024 14:03 Energiespar-Impuls durch Energiekrise hält an
16.06.2024 14:02 Frachtschiff sinkt nach Huthi-Angriff im Roten Meer
16.06.2024 14:00 Bahn wieder unpünktlicher - 'Erhöhtes Baugeschehen'
16.06.2024 13:59 Hunderttausende demonstrieren in Frankreich gegen Rechtsruck
16.06.2024 13:59 ROUNDUP: Israels Militär verkündet 'taktische Pause' im S?...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.



 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
29.06.2024

Vietnam
Bruttoinlandsprodukt (GDP)

VITA HOLDINGS LIMITED
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

AMBALAL SARABHAI
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

NORTHWEST BIOTHERAPEUTICS
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services